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Im Überblick: Förderung 2026 in NRW für PV und Mieterstrom
Veröffentlicht
11.8.2025
Aktualisiert
9.12.2025
Autor
Louisa Knoll

Das Wichtigste in Kürze
- progres.nrw ist das NRW‑Landesprogramm für Klimaschutztechnik, das Projekte zu Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Mieterstrom fördert.
- Gefördert werden Kommunen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften, Unternehmen und Vermieter; nicht alle Module stehen Privatpersonen offen.
- PV‑Dachanlagen mit Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden können mit bis zu 80 % Zuschuss, maximal 350.000 €, gefördert werden.
- Die Erneuerung der Hauselektrik bei Mehrparteienhäusern zur Mieterstrom-Vorbereitung ist bis zu 45 % förderfähig, maximal 20.000 € pro Netzanschluss.
- Das Programm progres.nrw bleibt auch für 2026 bestehen und Anträge werden voraussichtlich das ganze Jahr über möglich sein.
PV Förderung 2026 in NRW mit progres.nrw
Mit dem Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (kurz: progres.nrw) unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen auch 2026 gezielt die Umsetzung klimafreundlicher Energieprojekte. Dazu zählen sowohl klassische Photovoltaik-Dachanlagen als auch Mieterstrommodelle in Mehrparteienhäusern. Laut der aktuellen Förderrichtlinie vom 20. Mai 2025 läuft das Programm progres.nrw voraussichtlich bis zum 30.06.2027. Somit sind auch im Jahr 2026 Förderungen für Photovoltaik und Mieterstrom aus diesem Projekt gesichert.
Vorweg: Für Privatpersonen gibt es aktuell keine direkte Förderung für PV-Dachanlagen. Welche Maßnahmen konkret gefördert werden, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und ob sich die Zuschüsse mit anderen Fördermitteln kombinieren lassen, zeigt der folgende Überblick.

Förderfähige Maßnahmen im Bereich Photovoltaik und Mieterstrom-Infrastruktur
1. Dach-Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher (nur für Kommunen)
2. Erneuerung der Hauselektrik für Mieterstrom in Mehrparteienhäusern
3. Planungs- und Beratungsleistungen für PV-Anlagen (auch Mieterstrom)
Voraussetzungen für die Förderung in NRW
Um eine Förderung zu erhalten, muss das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Wichtig ist, dass mit der Maßnahme erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen wird. Bereits erteilte Aufträge, Bestellungen oder abgeschlossene Verträge führen zum Ausschluss von der Förderung.
Förderfähig sind ausschließlich neue, ungebrauchte Komponenten, deren technische Umsetzung den Anforderungen der Richtlinie genügt, u. a. durch Fachunternehmen nachzuweisen. Reparaturen, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen (z. B. gemäß Gebäudeenergiegesetz) oder Eigenbauten sind ausgeschlossen, also nicht förderfähig.

Förderkombinationen: Was ist möglich?
Grundsätzlich ist eine Kombination der progres.nrw-Förderung mit anderen Zuschüssen möglich. Allerdings gelten klare Einschränkungen: Eine gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme durch mehrere Bereiche innerhalb von progres.nrw oder durch § 35c EStG (steuerliche Sanierungsförderung) ist nicht zulässig.
Eine Kumulierung mit Bundesförderungen, etwa der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), ist jedoch unter bestimmten Bedingungen erlaubt, insbesondere dann, wenn sich die förderfähigen Kosten nicht überschneiden oder die Gesamtförderquote eine Obergrenze von 60 % nicht überschreitet.
Im Rahmen der Planung und Beratung von PV- und Mieterstromprojekten kann dann der Einzelfall geprüft werden, ob und wie sich verschiedene Fördermittel kombinieren lassen. In manchen Fällen kann eine gezielte Kumulation die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens deutlich verbessern.
Häufige Fragen:
Was ist progres.nrw und wer darf einen Förderantrag stellen?
progres.nrw ist das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen, das insbesondere Photovoltaik, Batteriespeicher, Mieterstrom-Vorbereitungen und planungsbezogene Projekte unterstützt. Neben Privatpersonen sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen antragsberechtigt – je nach Fördermodul. Privatpersonen sind allerdings bei einigen Modulen ausgeschlossen, etwa bei PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden oder bei thermischer Prozesswärme.
Gibt es 2026 eine Förderung für Photovoltaik in NRW?
Ja, im Rahmen des Förderprogramms progres.nrw können auch 2026 PV-Anlagen und Mieterstromprojekte unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Das Programm ist noch bis einschließlich Juni 2027 aktiv.
Was muss man im Förderprogramm progres.nrw bei der Erneuerung der Hauselektrik für Mieterstrom beachten?
Die Förderung gibt es nur in Verbindung mit der Errichtung einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp. Wichtig: Der Förderantrag bezieht sich ausschließlich auf die Elektrik-Komponenten (Messplätze, Kabel etc.), nicht auf die PV-Anlage selbst, sofern diese EEG-gefördert ist.
Gilt die Förderung progres.nrw auch für Neubauten?
Die Förderung progres.nrw gilt nur in ausgewählten Fällen für Neubauten– etwa bei Fassaden-PV oder Wärmespeichern. Die Hauselektrikförderung für Mieterstrom gilt nur für Bestandsgebäude (definiert als Gebäude mit Bauantrag älter als 5 Jahre).
Wann endet das Förderprogramm progres.nrw?
Laut der aktuellen Förderrichtlinie vom 20.05.2025 ist das Förderprogramm progres.nrw bis zum 30.06.2027 befristet. Somit ist die Förderung für Photovoltaik- und Mieterstromprojekte in NRW, die im Laufe des Jahres 2026 und in Januar-Juni 2027 begonnen werden, verfügbar und kann in diesem Zeitraum beantragt werden.
