Du hast die Fragen, wir die Antworten
Du hast noch weitere Fragen? Dann besuche doch mal unseren FAQ-Bereich, wo wir alle offenen Fragen beantworten.
Bekannt aus:
Während Mieterstrom bereits seit 2017 gefördert wird, ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Teil des im April 2024 in Kraft getretenen Solarpakets I. Doch wo liegen die Unterschiede?
Für Betreiber: Der Betreiber fungiert nicht als Vollversorger und hat daher im Gegensatz zum Mieterstrom keine Lieferantenpflichten zu erfüllen. Allerdings kann er auch keine Rendite erzielen.
Für Mieter: Beim Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung muss ein zusätzlicher Vertrag für den Reststrom geschlossen werden.
Starte den Mieterstrom Check
Der Betreiber muss anders als beim Mieterstrom kein Energieversorger sein – die üblichen Lieferantenpflichten fallen weg.
Betreiber sind nicht verpflichtet, eine vollständige Energieabrechnung gemäß EnWG zu liefern; eine vereinfachte Abrechnung ist erlaubt.
Mieter beziehen ihren Reststrom aus ihren laufenden Stromverträgen. Der Betreiber fungiert nicht als Vollversorger.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erfolgt über erneuerbaren Energiequellen wie Solar- oder Windenergie.
Für die Mieter besteht die Pflicht, einen weiteren Vertrag für den Reststrom abzuschließen.
Da der Strom nicht direkt an die Mieter verkauft, sondern anteilig verteilt wird, fallen die Renditen geringer aus als beim Mieterstrom.
Du hast noch weitere Fragen? Dann besuche doch mal unseren FAQ-Bereich, wo wir alle offenen Fragen beantworten.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein Modell, das den selbst erzeugten Strom (z.B. durch Photovoltaikanlagen) innerhalb eines Gebäudes oder einer Wohnanlage verteilt. Die erzeugte Energie wird direkt an die Bewohner geliefert, wodurch der Netzbezug und die Energiekosten reduziert werden.
Die Abrechnung erfolgt über einen internen Verbrauchszähler für jede Wohnung, der die bezogene Menge an Strom misst. Die Kosten werden dann entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch aufgeteilt.
Die Vorteile umfassen geringere Stromkosten, Unabhängigkeit von externen Energieanbietern, Reduzierung der CO2-Emissionen und die Förderung von nachhaltigem Energieverbrauch.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen können je nach Land und Region variieren, wobei oft spezifische Vorschriften für die Installation und den Betrieb von gemeinschaftlichen Energieanlagen bestehen.
Mieterstrom bezieht sich auf ein Modell, bei dem Strom vorwiegend aus erneuerbaren Quellen auf dem Dach oder in der Immobilie erzeugt und direkt an die Mieter verkauft wird. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hingegen ermöglicht es, dass mehrere Parteien innerhalb eines Gebäudes oder einer Wohnanlage den gemeinsam erzeugten Strom nutzen und teilen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen können variieren. Mieterstromprojekte erfordern oft spezielle Vereinbarungen und Genehmigungen, während die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung spezifische Regelungen zur Aufteilung und Abrechnung des Stroms erfordern kann.