Du hast die Fragen, wir die Antworten
Du hast noch weitere Fragen? Dann besuche doch mal unseren FAQ-Bereich, wo wir alle offenen Fragen beantworten.
Starte den Mieterstrom Check
Bekannt aus:
Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt für die Photovoltaik-Branche in Deutschland. Besonders für Mieterstromprojekte eröffnen sich durch die neuen Regelungen neue Chancen, gleichzeitig steigen die Anforderungen. Disclaimer: Die hier aufgeführten Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. metergrid bietet keine rechtsverbindliche Beratung. Wir arbeiten jedoch stets eng mit spezialisierten Kanzleien zusammen und berücksichtigen rechtliche Aspekte und aktuelle Entwicklungen selbstverständlich im Rahmen der Projektplanung.
Der Ausbau von Photovoltaikanlagen wird in Deutschland maßgeblich durch politische und gesetzliche Rahmenbedingungen gesteuert. Förderungen, technische Vorgaben, Vergütungssysteme und steuerliche Regelungen beeinflussen die Rentabilität von PV-Projekten entscheidend.
Besonders im Bereich Mieterstrom, also der lokalen Versorgung von Mietparteien mit Solarstrom vom Gebäudedach, ist es wichtig, dass du über die aktuelle Gesetzeslage informiert bist, wenn du ein eigenes Projekt starten möchtest. Mit zum Beispiel dem Solarspitzen-Gesetz, dem Solarpaket I, oder der neuen Einspeisevergütungsregelung hat sich die Rechtslage deutlich verändert. Wir fassen die wichtigsten Themen für dich zusammen.
Neue PV-Anlagen erhalten bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung, dies soll Netzüberlastungen verhindern.
Mehr erfahren
Ab Februar 2025 müssen alle Komponenten im zentralen ZEREZ-Register registriert sein, sonst ist kein Netzanschluss möglich.
Mehr erfahren
Batteriespeicher dürfen jetzt auch Netzstrom speichern, dies ist insbesindere vorteilhaft für Mieterstrommodelle.
Mehr erfahren
Neue Vorschriften machen intelligente Messsysteme und Steuertechnik zur Pflicht, insbesondere für Anlagen > 7 kWp.
Smart-Meter-Pflicht
Am 13. Mai 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Im Zentrum steht der Rechtsbegriff der „Kundenanlage“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 3 Nr. 24a EnWG), ein zentraler Bestandteil vieler Mieterstrommodelle. Die große Frage: Wird Mieterstrom künftig regulatorisch als „Netzbetrieb“ eingeordnet?
Du möchtest wissen, wie die neuen gesetzlichen Regelungen deine Rendite beeinflussen oder ob dein aktuelles Mieterstromkonzept rechtskonform ist? Mit unserem Rendite Radar erhältst du in wenigen Minuten eine fundierte Einschätzung, kostenlos und unverbindlich.Zudem beraten wir dich gerne individuell und zeigen dir, wie du mit intelligenter Steuerung, Speicher und Digitalisierung das Beste aus den neuen Rahmenbedingungen machst.
Die Netzstabilität steht gesellschaftspolitisch derzeit im Fokus. Deshalb müssen Anlagen künftig steuerbar sein, das geht nur mit Smart Meter und Steuerbox. Für neue Anlagen über 7 kWp ist der Einbau verpflichtend, für Bestandsanlagen kommt die Pflicht schrittweise.
Wichtig für Betreiber:
Ohne iMSys gilt die 60%-Einspeisebegrenzung.
Die Nachrüstung bringt Vorteile wie Zugang zu dynamischen Tarifen und Mieterstromvereinfachungen.
Mieterstrom-Projekte profitieren vom automatisierten Wechselprozess (UTILMD + AHB 2.1).
Mit § 51 EEG 2025 wird erstmals gesetzlich geregelt, dass in Stunden mit negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung gezahlt wird. Die Förderung entfällt aber nicht ersatzlos: Sie wird ans Ende des Vergütungszeitraums angehängt. Für Betreiber bedeutet das: Nur wer PV-Strom intelligent nutzt, das heißt durch Eigenverbrauch, Speicher oder Mieterstrommodelle, kann die Wirtschaftlichkeit sicherstellen.
Was das konkret bedeutet:
Betreiber müssen neue Energiemanagement-Strategien entwickeln.
Speicher und Direktverbrauch werden entscheidend.
Bestandsanlagen können freiwillig wechseln und erhalten dafür 0,6 ct/kWh mehr.
In mehreren Bundesländern gilt ab 2025 eine gesetzliche Solarpflicht. Neubauten und umfassende Dachsanierungen müssen verpflichtend mit PV-Anlagen ausgestattet werden – je nach Region unterschiedlich streng.
-> Niedersachsen: 50 % der Dachfläche bei Neubauten und Dachsanierungen ab 50 m².
-> Bremen: Neubauten ab Juli 2025 mit mind. 50 % PV, Dachsanierungen ab Juli 2024 betroffen.
-> Bayern: PV-Pflicht für neue Wohngebäude ab 2025, bereits bestehend für Nichtwohngebäude.
-> NRW: Ab 2025 Neubauten, ab 2026 Dachsanierungen mit PV belegen (mind. 30 %).
-> Weitere Länder: Auch Berlin, Hamburg, BW und Brandenburg haben ähnliche Vorgaben.
In unserem Blog findest du alle aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um PV, Mieterstrom und das EEG 2025. Wir zeigen dir, worauf es rechtlich ankommt und begleiten dich bei der Umsetzung deines Projekts Schritt für Schritt, damit alles rechtskonform, wirtschaftlich und zukunftssicher funktioniert.
Du hast noch weitere Fragen? Dann besuche doch mal unseren FAQ-Bereich, wo wir alle offenen Fragen beantworten.
Nein, das Solarspitzen-Gesetz betrifft ausschließlich PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden. Für Bestandsanlagen gelten weiterhin die bisherigen Regelungen zur Einspeisevergütung und Steuerbarkeit. Allerdings gibt es eine freiwillige Übergangsregel: Wer sich entscheidet, in das neue System zu wechseln, verzichtet zwar auf die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen, erhält dafür aber 0,6 ct/kWh zusätzlich. Dies kann sich insbesondere für Betreiber mit hohem Eigenverbrauch oder Speichern wirtschaftlich lohnen.
Neue PV-Anlagen unter 25 kWp dürfen ab 2025 nur noch 60 % ihrer maximalen Leistung in das öffentliche Netz einspeisen – zumindest solange kein intelligentes Messsystem installiert ist. Diese Regelung soll Netzüberlastungen an sonnigen Tagen vermeiden. Sobald jedoch ein Smart Meter mit Steuerbox eingebaut ist und die Fernsteuerung durch den Netzbetreiber getestet wurde, entfällt die Begrenzung. Für Betreiber bedeutet das: Speicherlösungen und Eigenverbrauch werden wichtiger – denn was nicht eingespeist werden darf, kann lokal genutzt werden.
Für neue PV-Anlagen ab 7 kWp ist der Einbau eines Smart Meters seit 2025 verpflichtend. Auch größere Anlagen sowie Mieterstromprojekte, die einen Mieterstromzuschlag erhalten oder sich in der Direktvermarktung befinden, benötigen ein iMSys. Die Geräte ermöglichen es, Erzeugung und Verbrauch in Echtzeit zu messen und Anlagen steuerbar zu machen. Für Bestandsanlagen erfolgt die Nachrüstung stufenweise, je nach Vorgabe des zuständigen Messstellenbetreibers. Wer frühzeitig umrüstet, profitiert von Vorteilen wie dynamischen Stromtarifen und Netzentgeltreduktionen.
Sobald der Börsenstrompreis in den negativen Bereich fällt, entfällt für neue PV-Anlagen ab 2025 die Einspeisevergütung in diesen Stunden. Das betrifft vor allem Zeiten mit sehr hoher Solarproduktion und gleichzeitig geringer Nachfrage – z. B. an sonnigen Feiertagen. Die gute Nachricht: Diese ausgefallene Vergütung wird nicht dauerhaft gestrichen, sondern am Ende des 20-jährigen Förderzeitraums rechnerisch nachgezahlt. Das Ziel dieser Regelung ist es, den Eigenverbrauch zu fördern und Speichertechnologien attraktiver zu machen.
a – und das ist eine der wichtigsten Neuerungen im EEG 2025. Betreiber dürfen künftig auch Netzstrom in ihren Batteriespeichern zwischenlagern, beispielsweise günstigen Strom aus dem öffentlichen Netz in Zeiten niedriger Preise. Damit können sie nicht nur Solarstrom puffern, sondern auch den Eigenverbrauch und die Wirtschaftlichkeit steigern. Für kleine Speicher bis 30 kWp gibt es ein vereinfachtes pauschales Verfahren ohne aufwändige Messtechnik. Größere Speicher benötigen ein exaktes Messkonzept zur Abgrenzung von Netz- und Solarstrom.
ZEREZ steht für „Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate“ und wird ab dem 1. Februar 2025 verpflichtend für alle neuen PV-Anlagen. In dieses Register müssen Hersteller ihre technischen Zertifikate eintragen, Netzbetreiber dürfen nur noch mit den dort hinterlegten ZEREZ-IDs arbeiten. Betreiber von PV-Anlagen müssen sicherstellen, dass ihre eingesetzten Komponenten (z. B. Wechselrichter) im ZEREZ registriert sind, sonst ist ein Netzanschluss nicht mehr möglich. Ziel ist eine transparente, vereinheitlichte und digitale Prüfung der technischen Anforderungen an PV-Anlagen.
Ja, absolut. metergrid bietet nicht nur eine leistungsfähige Softwarelösung zur Planung, Abrechnung und Verwaltung von Mieterstromprojekten, sondern begleitet dich auch durch alle regulatorischen Anforderungen. Wir helfen dir bei der Auswahl passender Hardware (z. B. zertifizierter Smart Meter), kümmern uns um Förderanträge, Messkonzepte und Schnittstellen zu Netzbetreibern und sorgen dafür, dass dein Projekt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben erfüllt – transparent, effizient und zukunftssicher.