Deutschlandweite Förderungen 2026 für Photovoltaik und Mieterstrom

Veröffentlicht
26.06.2024
Aktualisiert
22.09.2026
Autor
Louisa Knoll

Das Wichtigste in Kürze

  • 2026 gibt es mehrere bundesweite Förderungen und Zuschüsse für PV-Anlagen, Kredite und Steuererleichterungen.
  • Einspeisevergütung: Seit dem 1. August 2026 gelten 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kW, und zwar nur noch für Inbetriebnahmen bis zum 31. Dezember 2026.
  • Der Mieterstromzuschlag fördert die Stromlieferung direkt an Mieterinnen und Mieter, nun auch für das Gewerbe. Er liegt aktuell zwischen 1,57 und 2,51 ct/kWh und bleibt nach dem Gesetzentwurf auch 2027 erhalten.
  • Batteriespeicher lassen sich auch 2026 über den KfW-Kredit 270 finanzieren, erhöhen den Solarstrom-Eigenverbrauch und die Wirtschaftlichkeit.
  • Die Kombination aus Förderungen und Zuschlägen macht PV- und Mieterstromprojekte ab 2026 noch attraktiver.

Staatliche Zuschüsse für PV-Anlagen 2026

Wer 2026 in eine Photovoltaikanlage investiert, kann von verschiedenen bundesweiten Fördermöglichkeiten profitieren. Dazu zählen unter anderem die Einspeisevergütung, KfW-Förderkredite oder bei Mehrparteienhäusern der Mieterstromzuschlag. Der Nullsteuersatz gilt zudem grundsätzlich für PV-Anlagen bis 30 kWp sowie bei Wohngebäuden und öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden auch für größere Anlagen. Ergänzend gibt es Zuschüsse für Batteriespeicher und erneuerbare Heizsysteme. Wichtig für die Planung: Das aktuelle EEG gilt nur noch für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen.

Denn der Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Energiewende. Die Nutzung von Sonnenenergie reduziert den Einsatz fossiler Brennstoffe, verringert CO₂-Emissionen und trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Allerdings stellt die Installation einer PV-Anlage zu Beginn eine erhebliche Investition dar, was abschreckend auf Immobilieneigentümer wirken kann. Um diese finanzielle Hürde zu senken und den Ausbau von Solarenergie zu fördern, bieten Bund, Länder und Kommunen verschiedene Förderprogramme an.

‍

Grafik Photovoltaik Förderungen Deutschland 2026: Einspeisevergütung (Achtung Degression am 01. Februar und 01. August), KfW-Kredit 270, regionale Zuschüsse, Nullsteuersatz

1. Einspeisevergütung nach EEG

Das EEG fördert die Einspeisung von Solarstrom ins Stromnetz durch sogenannte Einspeisevergütungen. Diese Vergütungen sind abhängig von der Größe der Das EEG fördert die Einspeisung von Solarstrom ins Stromnetz durch sogenannte Einspeisevergütungen. Diese Vergütungen sind abhängig von der Größe der Solaranlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Höhe der Einspeisevergütung sinkt im Laufe der Zeit, um einen Anreiz für die schnelle Installation von Solaranlagen zu schaffen.

Für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. August und 31. Dezember 2026 ans Netz gehen, gelten unter anderem folgende Vergütungssätze:

Bis 10 kW:

  • Teileinspeisung: 7,70 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 12,22 ct/kWh

Bis 40 kW:

  • Teileinspeisung: 6,66 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 10,24 ct/kWh

Bis 100 kW:

  • Teileinspeisung: 5,44 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 10,24 ct/kWh

Eine weitere planmäßige Degression zum 1. Februar 2027 gibt es nicht: Das EEG 2023 ist nur bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar, danach entscheidet die EEG-Novelle.

Ausblick auf 2027: Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?

Für Neuanlagen ab 2027 ja, beschlossen ist es aber noch nicht. Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen, seit dem 7. September 2026 liegt der Entwurf dem Bundestag vor (Drucksache 21/7867), die erste Lesung war für den 24. September angesetzt. Bundesrat und EU-Kommission müssen ebenfalls zustimmen, geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

Vorgesehen ist: Die feste Einspeisevergütung entfällt für alle Neuanlagen, an ihre Stelle treten Direktvermarktung, eine befristete Übergangszahlung von zunächst 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate und ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für Anlagen unter 25 kW. Dazu kommt eine Kappung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent bei neuen Dachanlagen unter 100 kW. Der Mieterstromzuschlag nach § 21 EEG bleibt erhalten, auch für Anlagen unter 25 kW; neu ist nur eine anteilige Deckelung ab 1 MW. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält die heutigen Sätze für 20 Jahre. Was die Novelle im Detail für Mieterstrom bedeutet, erklären wir in unserem Artikel "EEG-Novelle 2027".

Achtung: Neue Vorgaben für die Einspeisevergütung durch das Solarspitzengesetz (seit Februar 2025)

Das im Februar 2025 in Kraft getretene Solarspitzengesetz bringt Änderungen für Betreiber neuer Photovoltaikanlagen mit sich.

⇨ Keine Vergütung bei negativen Strompreisen:

Wer seine PV-Anlage nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb nimmt, erhält keine Vergütung für eingespeisten Strom, sobald der Börsenstrompreis negativ ist, und zwar ab der ersten Viertelstunde. Die frühere Karenzzeit von mehreren Stunden wurde gestrichen. Ausgenommen sind Anlagen unter 2 kW sowie Anlagen von 2 bis 100 kW, solange kein intelligentes Messsystem verbaut ist.

⇨ Kompensation: Nachholen möglich

Damit Betreiber durch diese Zeiten ohne Vergütung nicht wirtschaftlich benachteiligt werden, wurde mit § 51a EEG ein Ausgleich geschaffen: Zeiten mit Nullvergütung verlängern die Förderdauer. Das bedeutet, die reguläre 20-jährige Vergütungszeit kann sich um die betroffenen Zeiträume nach hinten verschieben. So bleibt die Förderung auf die übliche Laufzeit und Strommenge ausgerichtet.

⇨ Keine Änderungen für Bestandsanlagen

Wer seine PV-Anlage vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen hat, ist von der neuen Regelung nicht betroffen. Für diese Anlagen gelten weiterhin die ursprünglich zugesicherten Vergütungssätze und Bedingungen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, freiwillig auf das neue Modell umzusteigen, z. B. wenn ohnehin eine Umrüstung auf moderne Technik geplant ist.

Erfahre in unserem Blogbeitrag mehr zum Thema Einspeisevergütung im Rahmen des Solarspitzengesetzes.

2. KfW-Förderung Programm 270

Dieses Programm bietet zinsgünstige Darlehen für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Photovoltaikanlagen. Es unterstützt sowohl die Finanzierung von PV-Anlagen als auch die Integration von Energiespeichern.

⇨ Was wird gefördert?

  • Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  • Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs
  • Kombinationsprojekte: z. B. PV-Anlage, Speicher und Ladestation
  • Zusatzkosten: Planungs- und Installationskosten, inklusive Netzanschluss
  • Auch die Nachrüstung bestehender Anlagen mit Speichern ist möglich

⇨ Konditionen (Stand September 2026)

  • Kreditbetrag: bis zu 100 % der Investitionskosten, mit 100 % Auszahlung (max. 150 Mio. Euro pro Projekt)
  • Laufzeiten: mind. 2 Jahre, bis zu 30 Jahre, mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Zinssätze: kein fester Satz, die Bank ordnet den Kredit anhand von Bonität und Sicherheiten einer Preisklasse zu; die Spanne reicht 2026 von rund 3,8 % bis über 11 % effektiv
  • Tilgung: vierteljährlich in gleich hohen Raten, Sondertilgungen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Der Antrag für den KfW-Kredit 270 wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über eine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, der das Darlehen durchführt. Infos und Hilfe bietet die offizielle Website der KfW. Der Antrag sollte unbedingt vor Vertragsabschluss mit einem Installateur oder Solar-Lieferanten erfolgen. Der Kredit kann mit weiteren Förderungen kombiniert werden, etwa mit der Einspeisevergütung nach dem EEG oder regionalen Zuschüssen. Aber: Die Zinsen für das KfW-Programm 270 sind längst nicht mehr so niedrig wie in früheren Jahren. Daher lohnt sich ein Vergleich mit klassischen Bankkrediten, um die beste Finanzierungslösung für das eigene Solar-Projekt zu finden.

3. Nullsteuersatz auf PV-Anlagen bis 30 kWp

Seit 2023 gilt in Deutschland ein Umsatzsteuersatz von 0 % für bestimmte PV-Anlagen. Die Regelung nach § 12 Abs. 3 UStG ist unbefristet und gilt auch 2026 unverändert (Stand: September 2026).

Konkret bedeutet das: Für Lieferung, Installation und Zubehör einer Solaranlage bis 30 kWp fällt grundsätzlich keine Mehrwertsteuer an, sofern die Anlage auf oder in der Nähe eines privaten Wohngebäudes, eines öffentlichen Gebäudes, das dem Gemeinwohl dient, oder eines Wohnheims installiert wird. Die Regelung gilt auch für zugehörige Batteriespeicher, Wechselrichter, Montagesysteme, Smart Meter oder Wallboxen, wenn sie zusammen mit der PV-Anlage installiert werden. Auch größere Anlagen können steuerfrei bleiben, wenn sie auf einem Wohngebäude installiert sind. In diesen Fällen prüft jedoch das Finanzamt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kombinieren lohnt sich: Diese Förderungen unterstützen PV, Speicher, Wärmesysteme und Mieterstromprojekte

Grafik Mieterstrom Förderungen und Zusatzförderungen Deutschland 2026: Mieterstromzuschlag, KfW-Kredit 270, Bundesförderung für effiziente Gebäude, regionale Programme

‍

1. Förderung Batteriespeicher 2026 (KfW-Programm 270)

Batteriespeicher gelten als Schlüsseltechnologie für die effiziente Nutzung von Solarstrom, denn sie tragen zu höherem Eigenverbrauch bei, was zur Entlastung der Stromnetze führt. Über das KfW-Programm 270 („Erneuerbare Energien, Standard") können Stromspeicher auch 2026 bundesweit finanziert werden, sowohl bei der gleichzeitigen Installation mit einer neuen PV-Anlage als auch bei der Nachrüstung bestehender Anlagen, solange ein technischer Zusammenhang besteht. Ein eigenständiges Speicherförderprogramm auf Bundesebene gibt es aktuell nicht, das frühere KfW-Programm 275 lief bereits 2018 aus. Viele Städte und Kommunen bieten jedoch ergänzende Zuschüsse an.

2. Mieterstromzuschlag: Förderung für PV im Mehrparteienhaus, jetzt auch für Gewerbe

Der Mieterstromzuschlag ist eine direkte Förderung für Strom, der aus einer PV-Anlage vor Ort erzeugt und an Mietende im selben Gebäude geliefert wird, ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Ziel ist es, auch Mietende an der Energiewende zu beteiligen und das große Potenzial ungenutzter Dachflächen in urbanen Gebieten zu nutzen. Seit Inkrafttreten des Solarpakets I im Mai 2024 gilt der Zuschlag auch für gewerblich genutzte Gebäude. Die Höhe des Mieterstromzuschlags richtet sich nach der Anlagengröße und beträgt für Inbetriebnahmen ab August 2026 2,51 ct/kWh (bis 10 kW), 2,33 ct/kWh (bis 40 kW) und 1,57 ct/kWh (bis 1.000 kW). Voraussetzung ist, dass der Strom auf dem Grundstück verbraucht und über moderne Messeinrichtungen (mME oder iMSys) gemessen wird.

Mehr Informationen dazu bietet unser Artikel zum Thema Mieterstromzuschlag.

3. Alternative Heizsysteme: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zwar fällt die PV-Anlage selbst nicht unter das BEG, jedoch können Heizsysteme, die mit Solarenergie betrieben werden (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Solarthermie), gefördert werden. Zum Teil in Kombination mit PV-Strom, weshalb wir diese Förderung trotzdem auflisten möchten. Zuständig ist die KfW, das passende Programm ist der Zuschuss 458. Der Antrag kann online gestellt werden.

Diese BEG-Fördermaßnahmen gelten seit Juli 2026:

  • 30 % Grundförderung: Für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme (z. B. Wärmepumpe). Diesen Sockel erhalten alle Eigentümer, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus: Für den Austausch alter fossiler Heizungen wie Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen. Der Bonus wurde von 20 auf 16 % gesenkt und sinkt weiter.
  • Einkommensbonus von 10 bis 40 %: Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (bis 50.000, 40.000 oder 30.000 Euro), mit Zuschlag für Haushalte mit minderjährigen Kindern.
  • In der Regel 70 % Gesamtförderung: Die Boni summieren sich, sind aber auf 70 % gedeckelt; 80 % sind nur mit dem vollen Einkommensbonus möglich. Förderfähig sind 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, mehr bei Mehrfamilienhäusern.

Wichtig für Vermieter: Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Wer vermietet, rechnet mit den 30 % Grundförderung.

Deckelung beim Heizungstausch: Das Gesetz schützt Mieterinnen und Mieter, indem die Kosten für den Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat gedeckelt werden, wenn Fördermittel genutzt werden. Dadurch können auch Mieter von den Vorteilen klimafreundlicher Heizsysteme profitieren.

Weiterführende Artikel zu regionalen PV- und Mieterstrom-Förderungen:

Häufige Fragen:

Was ändert sich bei der Einspeisevergütung, und wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Für Anlagen, die 2026 in Betrieb gehen, bleibt die Einspeisevergütung bestehen: Seit dem 1. August 2026 sind es 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kW, garantiert für 20 Jahre. Diese Sätze gelten für Inbetriebnahmen bis zum 31. Dezember 2026. Für Neuanlagen ab 2027 soll die feste Vergütung nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle entfallen. Beschlossen ist das noch nicht, der Entwurf liegt seit dem 7. September 2026 dem Bundestag vor.

Wichtig: Seit dem Solarspitzengesetz gilt, bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung ab der ersten Viertelstunde. Allerdings verlängert sich dadurch dein Anspruchszeitraum (§ 51a EEG), sodass du insgesamt keine Verluste befürchten musst.

Wie funktioniert die KfW-Förderung für PV-Anlagen und Speicher?

Mit dem KfW-Programm 270 kannst du bis zu 100 % der Kosten für eine PV-Anlage und zugehörige Batteriespeicher zinsgünstig finanzieren. Förderfähig sind auch Kombinationsprojekte (z. B. PV, Speicher und Ladestation) sowie Installations- und Planungskosten.

Aktuelle Konditionen (2026):

  • Kein einheitlicher Zinssatz, die Spanne reicht von rund 3,8 % bis über 11 % effektiv
  • Laufzeiten bis 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit möglich
  • Antragstellung erfolgt über deine Hausbank vor Vertragsabschluss mit einem Installateur

Tipp: Ein Vergleich mit klassischen Bankkrediten lohnt sich, denn der 270er ist ein reiner Kredit ohne Tilgungszuschuss.

Was bedeutet der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp?

Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz (0 % Mehrwertsteuer) für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp. Die Regelung ist unbefristet und gilt auch 2026 unverändert.

Die Steuerfreiheit gilt für:

  • Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder Wohnheimen
  • Zubehör wie Speicher, Wechselrichter, Smart Meter oder Wallboxen

So kannst du beim Kauf und Einbau deiner Anlage mehrere Tausend Euro einsparen, ganz ohne komplizierten Antrag.

Was bringt der Mieterstromzuschlag, und wer kann ihn nutzen?

Mit dem Mieterstromzuschlag erhältst du als Anlagenbetreiber eine staatliche Prämie pro Kilowattstunde, wenn du Strom aus deiner PV-Anlage direkt an Mieter im gleichen Gebäude lieferst.

2026 gilt:

  • Zuschlagshöhe je nach Anlagengröße: 1,57 bis 2,51 Cent/kWh
  • Gilt für Wohn- und neu auch für Gewerbeimmobilien
  • Voraussetzung: Der Strom wird vor Ort verbraucht und über moderne Messeinrichtungen gemessen (z. B. intelligente Messsysteme)

Das macht Mieterstrom wirtschaftlich besonders attraktiv, zumal er mit Einspeisevergütung oder KfW-Finanzierung kombinierbar ist und nach dem aktuellen Gesetzentwurf auch 2027 erhalten bleibt.

Gibt es auch Förderungen für Heizsysteme im Zusammenhang mit PV?

Ja. Zwar fällt die PV-Anlage selbst nicht unter das BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude), aber moderne Heizsysteme, die mit Solarstrom betrieben werden (z. B. Wärmepumpen oder Biomasse), werden weiterhin gefördert.

Die BEG-Zuschüsse seit Juli 2026 im Überblick:

  • 30 % Grundförderung für alle Eigentümer, auch für Vermieter
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 10 bis 40 % Einkommensbonus, beides nur für selbstnutzende Eigentümer
  • Gesamtförderung in der Regel auf 70 % gedeckelt, im Ausnahmefall 80 %
  • Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit

Gleichzeitig schützt das Gesetz Mieter durch eine Deckelung der Umlage auf 0,50 Euro pro Quadratmeter und Monat, wenn Fördermittel genutzt werden.

Neugierig geworden?

Starte noch heute dein Mieterstromprojekt!

Jetzt im metergrid Newsletter anmelden

Danke für die Anmeldung! Bitte klicke den Link in der Bestätigungsmail.
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Jetzt im metergrid Newsletter anmelden

Danke für die Anmeldung! Bitte klicke den Link in der Bestätigungsmail.
Oops! Something went wrong while submitting the form.