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Ende der Einspeisevergütung 2027? Worauf PV-Anlagenbetreiber sich jetzt einstellen müssen

Veröffentlicht

31.1.2025

Aktualisiert

6.3.2026

Autor

Stella Pudor

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist die Einspeisevergütung? Eine staatlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird; festgeschrieben für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
  • Was ändert sich aktuell? Seit 2025 gibt es keine Vergütung mehr bei negativen Börsenstrompreisen. Die Sätze für neue Anlagen sinken zudem alle sechs Monate um 1 %.
  • Was kommt 2027? Laut geläufigem Referentenentwurf soll die Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp zum 1. Januar 2027 wegfallen. Noch kein Gesetz – aber die Richtung ist klar.
  • Was bedeutet das für Mieterstrom? Wenig – denn der Mieterstromzuschlag bleibt bestehen, und das Modell basiert ohnehin auf lokalem Eigenverbrauch statt Netzeinspeisung.
  • Was jetzt tun? Wer 2026 startet, sichert sich noch die aktuellen Förderbedingungen. Bestandsanlagen genießen vollen Bestandsschutz.

Ende der Einspeisevergütung 2027: Was bisher bekannt ist

Seit Ende Februar 2026 ist klar: Das Thema Ende der Einspeisevergütung ist keine Spekulation mehr. Ein geleakter Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zeigt, dass die Bundesregierung die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 Kilowatt zum 1. Januar 2027 vollständig abschaffen will. Stattdessen sollen Anlagenbetreiber ihren überschüssigen Strom künftig selbst am Markt verkaufen – über die sogenannte Direktvermarktung. Eine kurze Übergangsregelung ist zwar vorgesehen, läuft aber spätestens 2029 aus. Es handelt sich noch um einen Entwurf, kein beschlossenes Gesetz – die Richtung ist jedoch eindeutig. Die konkreten Auswirkungen auf PV und Mieterstrom erklären wir in unserem Blog zum EEG-Gesetzesleak 2027.

Was bedeutet das voraussichtliche Ende der Einspeisevergütung 2027 konkret für alle, die eine PV-Anlage betreiben oder planen?

Wer noch unter den aktuellen Bedingungen 2026 ein Photovoltaik- oder Mieterstromprojekt umsetzen möchte, sollte nicht zu lange warten, denn: Projekte, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, profitieren noch von der bestehenden Einspeisevergütung. Für alle anderen gilt: Der Fokus verschiebt sich klar in Richtung Eigenverbrauch. Wer möglichst viel des selbst erzeugten Stroms direkt im Gebäude nutzt – idealerweise mit einem Batteriespeicher – ist von der Einspeisevergütung ohnehin weniger abhängig und damit gut aufgestellt. Für Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bleibt Mieterstrom dabei eine der attraktivsten Optionen: Der Mieterstromzuschlag ist im EEG-Gesetzesentwurf ausdrücklich nicht angetastet.

Rückblick: Das ist der aktuell rechtskräftige Stand 2026

Im Februar 2025 traten wichtige Änderungen in der deutschen Solarpolitik in Kraft, die auch aktuell in 2026 noch gültig sind. Insbesondere die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird in bestimmten Situationen stark angepasst, um die Netzstabilität zu gewährleisten und den Anreiz für die Speicherung von Solarstrom zu erhöhen. Was das für Betreiber von PV-Anlagen bedeutet, welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen und was sich für das Stromnetz der Zukunft verändert, erklären wir im Folgenden.

Einen Überblick über alle wichtigen politischen Änderungen, Chancen und Herausforderungen 2025 mit Ausblick auf 2026 für Mieterstrom & PV gibt es hier: zum Blog-Artikel.

Was wurde bei der Einspeisevergütung geändert?

Die Einspeisevergütung, die viele Jahre lang eine wichtige Säule für die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen war, wird seit 2025 nicht mehr in allen Fällen gezahlt. Vor allem bei negativen Strompreisen wird es künftig keine Vergütung mehr für eingespeisten Solarstrom geben. 

Grafik: Änderungen der Einspeisevergütungen 2025 - Vergütung nur noch bei positiven Strompreisen

Was heißt das konkret? Wenn zu viel Strom im Netz ist und die Strompreise negativ werden (d.h., der Netzbetreiber Strom bezahlen müsste, um den überschüssigen Strom abzunehmen), erhalten Betreiber von neuen PV-Anlagen keine Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom. Diese Regelung soll einen Anreiz schaffen, mehr Solarstrom vor Ort zu nutzen, ihn zu speichern oder direkt an Verbraucher – etwa über Mieterstrommodelle – zu verkaufen, anstatt ihn unkontrolliert ins Netz einzuspeisen.

Warum diese Änderung? In den letzten Jahren ist der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland explosionsartig gewachsen. Doch das System hatte eine Schwachstelle: Es gab keinen Anreiz, den erzeugten Solarstrom in Zeiten hoher Produktion (z. B. an sonnigen Mittagen) zu speichern, anstatt ihn sofort ins Netz einzuspeisen. Das führte dazu, dass Netzbetreiber während Zeiten von Überschüssen die Einspeisevergütung zahlen mussten, obwohl der Strom „wertlos“ war. Dies soll nun durch die neuen Regelungen geändert werden.

Auswirkungen auf die Vergütung und die Förderung

Für Betreiber von neuen PV-Anlagen bedeutet die Novelle, dass bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr gezahlt wird. Allerdings wird die verlorene Vergütung für diese Zeiten nicht einfach gestrichen. Stattdessen sollen diese „negativen Stunden“ am Ende der 20 Jahre Förderzeit nachgeholt werden, sodass die finanzielle Rentabilität der Anlage weiterhin sichergestellt ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Direktvermarktung von Solarstrom wird für kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) erleichtert. Das bedeutet, dass auch Privathaushalte mit eigenen Solaranlagen zukünftig die Möglichkeit haben, ihren Strom direkt an der Börse zu verkaufen und so von den Marktpreisschwankungen zu profitieren.

Grafik: Änderungen der Einspeisevergütungen 2025 - Vergütung nur noch bei positiven Strompreisen

Smart Meter und Netzstabilität: Was müssen Betreiber wissen?

Ein zentrales Element der neuen Regelungen ist die verpflichtende Ausstattung der PV-Anlagen mit Smart Metern. Bis 2028 sollen alle neuen PV-Anlagen mit Smart Metern ausgestattet werden, und auch bestehende Anlagen werden schrittweise aufgerüstet. Dies bedeutet, dass Betreiber ihre Produktion und den Verbrauch in Echtzeit überwachen können – ein entscheidender Schritt, um das Stromnetz effizienter zu steuern.

Für Betreiber, die ImSys (intelligente Messsysteme) verbaut haben, gibt es eine entscheidende Änderung: Negative Strompreise haben keinen Einfluss auf die Einspeisevergütung. Dies gilt insbesondere für Anlagen im öffentlichen Stromnetz, wo der Netzbetreiber verpflichtet ist, ImSys zu integrieren. Damit sind Betreiber, die diese Systeme verwenden, in der Lage, die Marktbedingungen flexibel zu nutzen und auf überschüssige Stromproduktion besser zu reagieren.

Grafik: Änderungen der Einspeisevergütungen 2025 - Vergütung nur noch bei positiven Strompreisen

Weitere Änderungen und Herausforderungen

Neben der Anpassung der Einspeisevergütung gibt es noch weitere Neuerungen, die Betreiber von PV-Anlagen betreffen. So können auch die Kosten für Smart Meter variieren. Während ursprünglich niedrigere Kosten geplant waren, liegen die Preisobergrenzen je nach Verbrauchsklasse unterschiedlich. Für Haushalte mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh pro Jahr beträgt die Obergrenze aktuell 20 Euro jährlich, während sie für höhere Verbrauchsklassen, beispielsweise zwischen 10.000 und 20.000 kWh, bei bis zu 130 Euro pro Jahr liegen kann. Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab und können sich durch zukünftige Anpassungen der gesetzlichen Regelungen ändern.

Dennoch bleibt der Einsatz von Smart Metern eine wichtige Voraussetzung, um den PV-Strom effizient zu vermarkten und in Zeiten mit besonders hohen Strompreisen zu speichern.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abregelung von PV-Anlagen: Sollte der Netzbetreiber aufgrund einer Überproduktion an Solarstrom einen Blackout befürchten, kann er PV-Anlagen im betroffenen Gebiet abregeln. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Smart Meter allein keine Anlagen abschalten kann. Dafür ist zusätzlich ein Steuergerät oder ein Rundfunksteuerempfänger erforderlich. Der Smart Meter spielt dennoch eine zentrale Rolle, da er die erforderlichen Messwerte liefert und es den Betreibern ermöglicht, in Echtzeit auf Netzanforderungen zu reagieren.

Wie metergrid unterstützt

Als Anbieter von intelligenten Messsystemen und innovativen Lösungen zur Umsetzung von Mieterstromprojekten sind wir bestens darauf vorbereitet, bei der Anpassung an die neuen Regelungen zu helfen. Wir unterstützen dabei, Ihre PV-Anlage mit modernen Smart Metern auszurüsten, die nicht nur die Anforderungen der neuen Gesetzgebung erfüllen, sondern ebenfalls helfen, die Stromproduktion effizient zu steuern und zu vermarkten. Durch unsere Lösungen kann sichergestellt werden, dass die Anlage optimal auf die kommenden Änderungen vorbereitet ist und von den Vorteilen der Direktvermarktung und der flexiblen Stromspeicherung profitieren. 

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur laufenden Verwaltung – metergrid begleitet dich durch alle Phasen deines Mieterstromprojekts. Unsere smarte Software, kombiniert mit unseren Premium-Services, macht den Prozess nicht nur effizient, sondern auch zukunftssicher. 

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Was bedeutet das für die Zukunft der Solarenergie?

Die neuen Regelungen zur Einspeisevergütung und den Anforderungen an PV-Anlagen sind ein wichtiger Schritt hin zu einem flexibleren und nachhaltigeren Energiesystem. Betreiber von Photovoltaikanlagen werden stärker in die Pflicht genommen, ihre Stromproduktion an die Marktbedingungen anzupassen und Speicherlösungen verstärkt zu nutzen. Wer bereits heute in ein Smart Meter und ein optimiertes Energiemanagement-System investiert, wird zukünftig von der Möglichkeit profitieren, seinen Solarstrom in den besten Marktphasen zu vermarkten.

Wichtig: Wer bereits eine Anlage mit ImSys und Rundfunksteuerempfänger verbaut hat, kann sicher sein, dass die neuen Regelungen keine Auswirkungen auf die Einspeisevergütung haben werden, solange die Anlage eine Leistung von 100 kWp nicht überschreitet.

Die Änderung der Einspeisevergütung ist ein weiteres Zeichen für den Umbau des deutschen Energiesystems und die Notwendigkeit, die Digitalisierung und Flexibilität von PV-Anlagen zu fördern. Betreiber sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um die größtmöglichen Vorteile aus den Änderungen zu ziehen und ihre Anlagen optimal aufzustellen. metergrid hilft dir dabei, deine Photovoltaikanlage im Mieterstromkonzept zukunftssicher zu machen.

Häufige Fragen:

Was ist die Einspeisevergütung, und was hat sie mit Mieterstrom zu tun?

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Förderung für Strom, der aus einer PV-Anlage ins öffentliche Netz fließt – für jede eingespeiste Kilowattstunde gibt es 20 Jahre lang einen festen Betrag. Beim Mieterstrom ist das etwas anders: Hier wird der Solarstrom nicht ins öffentliche Netz gespeist, sondern direkt an die Bewohner im Gebäude geliefert. Für diese lokal verbrauchten Mengen gibt es statt der Einspeisevergütung den Mieterstromzuschlag – eine separate Förderung, die on top zum erzielten Strompreis ausgezahlt wird. Überschüssiger Strom, der doch ins Netz fließt, wird weiterhin per Einspeisevergütung vergütet.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell in 2026?

Im Zeitraum Februar bis Juli 2026 beträgt die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp rund 7,79 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,35 ct/kWh bei Volleinspeisung. Ab August 2026 sinken die Sätze leicht auf 7,71 ct/kWh bzw. 12,23 ct/kWh. Die Vergütung sinkt alle sechs Monate um 1 % – das ist gesetzlich so vorgesehen und betrifft nur neu ans Netz gehende Anlagen. Wer seine Anlage jetzt in Betrieb nimmt, sichert sich den aktuellen Satz für 20 Jahre.

Stimmt es, dass die Einspeisevergütung 2027 wegfällt?

Ja, die Einspeisevergütung wird nach aktuellen Informationen höchstwahrscheinlich ab 2027 enden. Das ist der aktuelle Stand – aber noch kein beschlossenes Gesetz. Ein geleakter Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zeigt, dass die Bundesregierung die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kW zum 1. Januar 2027 vollständig abschaffen will. Eine kurze Übergangsregelung ist vorgesehen, läuft aber spätestens 2029 aus. Die Richtung ist damit klar, auch wenn das finale Gesetz noch aussteht. Hintergrund ist unter anderem, dass die beihilferechtliche EU-Genehmigung für das aktuelle EEG Ende 2026 ausläuft und eine Neuregelung ohnehin nötig wird.

Für dich bedeutet das: Wenn du eine neue Anlage planst, solltest du die Inbetriebnahme nicht auf 2027 verschieben, um die gesicherte Einspeisevergütung noch zu nutzen.

Was passiert beim Ende der Einspeisevergütung mit meiner bestehenden Solaranlage, fällt meine Vergütung weg?

Nein, bestehende PV-Anlagen sind nicht vom Auslaufen der Einspeisevergütung betroffen. An der bereits vereinbarten und für 20 Jahre festen Einspeisevergütung für bestehende PV-Anlagen will die Wirtschaftsministerin nichts ändern. Bestandsschutz gilt – wer heute oder noch 2026 eine Anlage in Betrieb nimmt, behält seinen Fördersatz für die volle Laufzeit. Die geplanten Änderungen betreffen ausschließlich neue Anlagen, die ab 2027 ans Netz gehen.

Lohnt sich Mieterstrom ab 2027 auch ohne Einspeisevergütung noch?

Ja, Mieterstrom lohnt sich auch ohne Einspeisevergütung noch und bleibt wirtschaftlich: und das ist ein entscheidender Punkt. Der Mieterstromzuschlag ist im EEG-Gesetzesentwurf ausdrücklich nicht angetastet. Das bedeutet: Die zentrale Förderung für Mieterstrom bleibt bestehen, egal was mit der Einspeisevergütung passiert.

Dazu kommt: Das Geschäftsmodell Mieterstrom basiert ohnehin in erster Linie auf dem Eigenverbrauch im Gebäude – also darauf, dass der lokal erzeugte Strom direkt von den Mietenden genutzt wird. Da der Strom beim Mieterstrom meist direkt vor Ort verbraucht wird, wirken sich negative Börsenpreise oder Einspeisebegrenzungen kaum nachteilig aus. Die Wirtschaftlichkeit hängt also weniger an der Einspeisung als an einem guten Eigenverbrauchskonzept – idealerweise ergänzt durch einen Batteriespeicher.

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