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Ende der PV-Einspeisevergütung? Ausblick auf 2026
Veröffentlicht
31.1.2025
Aktualisiert
27.11.2025
Autor
Stella Pudor
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2025 gibt es keine automatische Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen (s. Solarspitzengesetz).
- Ziel: Anreize für Eigenverbrauch und Speicherung statt Einspeisung ins Netz.
- Verluste durch negative Preise werden am Ende der 20-jährigen Förderzeit nachgeholt.
- Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen (<100 kWp) wird einfacher.
- Neue Anlagen benötigen Smart Meter für Netzstabilität und Echtzeitsteuerung.
- Ab Februar 2026: Die Einspeisevergütung sinkt für neue PV-Anlagen um 1%, was alle 6 Monate passiert.
- Eine Abschaffung der Einspeisevergütung 2026 ist derzeit politisch im Gespräch, noch gibt es aber keine Gesetzesneuerung, die das bestätigt.
Einspeisevergütung: Ausblick auf 2026 - was bisher bekannt ist
Nach der aktuellen Gesetzeslage verringert sich die Einspeisevergütung bei neuen PV-Anlagen alle 6 Monate um 1%. Der nächste Stichtag ist der 01. Februar. Anlagen, die bereits bestehen oder bis zum 31. Januar 2026 ans Netz gehen, sind nicht von dieser Änderung betroffen. Der aktuelle Einspeisevergütungssatz kann auf der Website der Bundesnetzagentur eingesehen werden.
Im September 2025 kündigte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) an, die Einspeisevergütung in Zukunft abschaffen zu wollen und die Förderungen für erneuerbare Energien wie Photovoltaik system- und marktorientierter ausrichten zu wollen (metergrid berichtete). Eine neue gesetzliche Regelung gibt es bisher noch nicht, es ist aber mit einer Änderung des EEGs im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen. Auch aus EU-politischer Sicht wird das EEG bis 2027 überarbeitet werden müssen (vgl. Artikel 19d der EU-Strombinnenmarktverordnung), so sind von den EU-Mitgliedsstaaten zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Differences, CfD) oder gleichwertige Instrumente bei Preisstützungssystemen (wie dem EEG 2023) einzuführen.
Kurz gesagt bedeutet das: eine gesetzliche Änderung wird es 2026 geben, die möglicherweise das endgültige Aus der Einspeisevergütung, wie wir sie kennen, bedeutet. Sobald es gesetzliche Neuerungen gibt, wird metergrid berichten, insbesondere über die Folgen für PV-Anlagenbesitzer und Mieterstrombetreiber.
Rückblick: Das passierte 2025
Im Februar 2025 traten wichtige Änderungen in der deutschen Solarpolitik in Kraft. Insbesondere die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird in bestimmten Situationen stark angepasst, um die Netzstabilität zu gewährleisten und den Anreiz für die Speicherung von Solarstrom zu erhöhen. Was das für Betreiber von PV-Anlagen bedeutet, welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen und was sich für das Stromnetz der Zukunft verändert, erklären wir im Folgenden.
Einen Überblick über alle wichtigen politischen Änderungen, Chancen und Herausforderungen 2025 mit Ausblick auf 2026 für Mieterstrom & PV gibt es hier: zum Blog-Artikel.
Was wurde bei der Einspeisevergütung geändert?
Die Einspeisevergütung, die viele Jahre lang eine wichtige Säule für die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen war, wird seit 2025 nicht mehr in allen Fällen gezahlt. Vor allem bei negativen Strompreisen wird es künftig keine Vergütung mehr für eingespeisten Solarstrom geben.

Was heißt das konkret? Wenn zu viel Strom im Netz ist und die Strompreise negativ werden (d.h., der Netzbetreiber Strom bezahlen müsste, um den überschüssigen Strom abzunehmen), erhalten Betreiber von neuen PV-Anlagen keine Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom. Diese Regelung soll einen Anreiz schaffen, mehr Solarstrom vor Ort zu nutzen, ihn zu speichern oder direkt an Verbraucher – etwa über Mieterstrommodelle – zu verkaufen, anstatt ihn unkontrolliert ins Netz einzuspeisen.
Warum diese Änderung? In den letzten Jahren ist der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland explosionsartig gewachsen. Doch das System hatte eine Schwachstelle: Es gab keinen Anreiz, den erzeugten Solarstrom in Zeiten hoher Produktion (z. B. an sonnigen Mittagen) zu speichern, anstatt ihn sofort ins Netz einzuspeisen. Das führte dazu, dass Netzbetreiber während Zeiten von Überschüssen die Einspeisevergütung zahlen mussten, obwohl der Strom „wertlos“ war. Dies soll nun durch die neuen Regelungen geändert werden.
Auswirkungen auf die Vergütung und die Förderung
Für Betreiber von neuen PV-Anlagen bedeutet die Novelle, dass bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr gezahlt wird. Allerdings wird die verlorene Vergütung für diese Zeiten nicht einfach gestrichen. Stattdessen sollen diese „negativen Stunden“ am Ende der 20 Jahre Förderzeit nachgeholt werden, sodass die finanzielle Rentabilität der Anlage weiterhin sichergestellt ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Direktvermarktung von Solarstrom wird für kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) erleichtert. Das bedeutet, dass auch Privathaushalte mit eigenen Solaranlagen zukünftig die Möglichkeit haben, ihren Strom direkt an der Börse zu verkaufen und so von den Marktpreisschwankungen zu profitieren.

Smart Meter und Netzstabilität: Was müssen Betreiber wissen?
Ein zentrales Element der neuen Regelungen ist die verpflichtende Ausstattung der PV-Anlagen mit Smart Metern. Bis 2028 sollen alle neuen PV-Anlagen mit Smart Metern ausgestattet werden, und auch bestehende Anlagen werden schrittweise aufgerüstet. Dies bedeutet, dass Betreiber ihre Produktion und den Verbrauch in Echtzeit überwachen können – ein entscheidender Schritt, um das Stromnetz effizienter zu steuern.
Für Betreiber, die ImSys (intelligente Messsysteme) verbaut haben, gibt es eine entscheidende Änderung: Negative Strompreise haben keinen Einfluss auf die Einspeisevergütung. Dies gilt insbesondere für Anlagen im öffentlichen Stromnetz, wo der Netzbetreiber verpflichtet ist, ImSys zu integrieren. Damit sind Betreiber, die diese Systeme verwenden, in der Lage, die Marktbedingungen flexibel zu nutzen und auf überschüssige Stromproduktion besser zu reagieren.

Weitere Änderungen und Herausforderungen
Neben der Anpassung der Einspeisevergütung gibt es noch weitere Neuerungen, die Betreiber von PV-Anlagen betreffen. So können auch die Kosten für Smart Meter variieren. Während ursprünglich niedrigere Kosten geplant waren, liegen die Preisobergrenzen je nach Verbrauchsklasse unterschiedlich. Für Haushalte mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh pro Jahr beträgt die Obergrenze aktuell 20 Euro jährlich, während sie für höhere Verbrauchsklassen, beispielsweise zwischen 10.000 und 20.000 kWh, bei bis zu 130 Euro pro Jahr liegen kann. Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab und können sich durch zukünftige Anpassungen der gesetzlichen Regelungen ändern.
Dennoch bleibt der Einsatz von Smart Metern eine wichtige Voraussetzung, um den PV-Strom effizient zu vermarkten und in Zeiten mit besonders hohen Strompreisen zu speichern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abregelung von PV-Anlagen: Sollte der Netzbetreiber aufgrund einer Überproduktion an Solarstrom einen Blackout befürchten, kann er PV-Anlagen im betroffenen Gebiet abregeln. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Smart Meter allein keine Anlagen abschalten kann. Dafür ist zusätzlich ein Steuergerät oder ein Rundfunksteuerempfänger erforderlich. Der Smart Meter spielt dennoch eine zentrale Rolle, da er die erforderlichen Messwerte liefert und es den Betreibern ermöglicht, in Echtzeit auf Netzanforderungen zu reagieren.
Wie metergrid unterstützt
Als Anbieter von intelligenten Messsystemen und innovativen Lösungen zur Umsetzung von Mieterstromprojekten sind wir bestens darauf vorbereitet, bei der Anpassung an die neuen Regelungen zu helfen. Wir unterstützen dabei, Ihre PV-Anlage mit modernen Smart Metern auszurüsten, die nicht nur die Anforderungen der neuen Gesetzgebung erfüllen, sondern ebenfalls helfen, die Stromproduktion effizient zu steuern und zu vermarkten. Durch unsere Lösungen kann sichergestellt werden, dass die Anlage optimal auf die kommenden Änderungen vorbereitet ist und von den Vorteilen der Direktvermarktung und der flexiblen Stromspeicherung profitieren.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur laufenden Verwaltung – metergrid begleitet dich durch alle Phasen deines Mieterstromprojekts. Unsere smarte Software, kombiniert mit unseren Premium-Services, macht den Prozess nicht nur effizient, sondern auch zukunftssicher.
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Was bedeutet das für die Zukunft der Solarenergie?
Die neuen Regelungen zur Einspeisevergütung und den Anforderungen an PV-Anlagen sind ein wichtiger Schritt hin zu einem flexibleren und nachhaltigeren Energiesystem. Betreiber von Photovoltaikanlagen werden stärker in die Pflicht genommen, ihre Stromproduktion an die Marktbedingungen anzupassen und Speicherlösungen verstärkt zu nutzen. Wer bereits heute in ein Smart Meter und ein optimiertes Energiemanagement-System investiert, wird zukünftig von der Möglichkeit profitieren, seinen Solarstrom in den besten Marktphasen zu vermarkten.
Wichtig: Wer bereits eine Anlage mit ImSys und Rundfunksteuerempfänger verbaut hat, kann sicher sein, dass die neuen Regelungen keine Auswirkungen auf die Einspeisevergütung haben werden, solange die Anlage eine Leistung von 100 kWp nicht überschreitet.
Die Änderung der Einspeisevergütung ist ein weiteres Zeichen für den Umbau des deutschen Energiesystems und die Notwendigkeit, die Digitalisierung und Flexibilität von PV-Anlagen zu fördern. Betreiber sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um die größtmöglichen Vorteile aus den Änderungen zu ziehen und ihre Anlagen optimal aufzustellen. metergrid hilft dir dabei, deine Photovoltaikanlage im Mieterstromkonzept zukunftssicher zu machen.
Häufige Fragen:
Was ändert sich 2026 bei der Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird ab dem 01. Februar 2026 um 1% für neue Anlagen reduziert. Bestehende Anlagen sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Seit September 2025 sind Pläne der Bundesregierung (insbesondere von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, CDU) bekannt, eine Abschaffung der Einspeisevergütung in die Wege zu leiten und zukünftig die Förderungen für erneuerbare Energien markt- und systemorientierter auszulegen. Eine konkrete neue Gesetzesänderung gibt es hierfür noch nicht, mit dieser ist aber im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen - auch, da das EEG aus EU-Sicht bis 2027 sowieso angepasst werden muss.
Was wurde 2025 an der Einspeisevergütung geändert, und warum?
Die Einspeisevergütung, die viele Jahre lang eine wichtige Säule für die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen war, wird seit 2025 nicht mehr in allen Fällen gezahlt. Vor allem bei negativen Strompreisen wird es künftig keine Vergütung mehr für eingespeisten Solarstrom geben. Was bedeutet konkret: Wenn zu viel Strom im Netz ist und die Strompreise negativ werden (d.h., der Netzbetreiber Strom bezahlen müsste, um den überschüssigen Strom abzunehmen), erhalten Betreiber von neuen PV-Anlagen keine Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom. Diese Regelung soll einen Anreiz schaffen, mehr Solarstrom vor Ort zu nutzen, ihn zu speichern oder direkt an Verbraucher – etwa über Mieterstrommodelle – zu verkaufen, anstatt ihn unkontrolliert ins Netz einzuspeisen.
In den letzten Jahren ist der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland explosionsartig gewachsen. Doch das System hatte eine Schwachstelle: Es gab keinen Anreiz, den erzeugten Solarstrom in Zeiten hoher Produktion (z. B. an sonnigen Mittagen) zu speichern, anstatt ihn sofort ins Netz einzuspeisen. Das führte dazu, dass Netzbetreiber während Zeiten von Überschüssen die Einspeisevergütung zahlen mussten, obwohl der Strom „wertlos“ war. Dies soll nun durch die neuen Regelungen geändert werden.
Welche Auswirkungen hat dies auf die Vergütung und die Förderungen?
Für Betreiber von neuen PV-Anlagen bedeutet die Novelle, dass bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr gezahlt wird. Allerdings wird die verlorene Vergütung für diese Zeiten nicht einfach gestrichen. Stattdessen sollen diese „negativen Stunden“ am Ende der 20 Jahre Förderzeit nachgeholt werden, sodass die finanzielle Rentabilität der Anlage weiterhin sichergestellt ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Direktvermarktung von Solarstrom wird für kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) erleichtert. Das bedeutet, dass auch Privathaushalte mit eigenen Solaranlagen zukünftig die Möglichkeit haben, ihren Strom direkt an der Börse zu verkaufen und so von den Marktpreisschwankungen zu profitieren.
Was bedeutet das für die Zukunft der Solarenergie?
Die neuen Regelungen zur Einspeisevergütung und den Anforderungen an PV-Anlagen sind ein wichtiger Schritt hin zu einem flexibleren und nachhaltigeren Energiesystem. Betreiber von Photovoltaikanlagen werden stärker in die Pflicht genommen, ihre Stromproduktion an die Marktbedingungen anzupassen und Speicherlösungen verstärkt zu nutzen. Wer bereits heute in ein Smart Meter und ein optimiertes Energiemanagement-System investiert, wird zukünftig von der Möglichkeit profitieren, seinen Solarstrom in den besten Marktphasen zu vermarkten.
Wie unterstützt metergrid?
Als Anbieter von intelligenten Messsystemen und innovativen Lösungen zur Umsetzung von Mieterstromprojekten sind wir bestens darauf vorbereitet, bei der Anpassung an die neuen Regelungen zu helfen. Wir unterstützen dabei, Ihre PV-Anlage mit modernen Smart Metern auszurüsten, die nicht nur die Anforderungen der neuen Gesetzgebung erfüllen, sondern ebenfalls helfen, die Stromproduktion effizient zu steuern und zu vermarkten. Durch unsere Lösungen kann sichergestellt werden, dass die Anlage optimal auf die kommenden Änderungen vorbereitet ist und von den Vorteilen der Direktvermarktung und der flexiblen Stromspeicherung profitieren.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur laufenden Verwaltung – metergrid begleitet dich durch alle Phasen deines Mieterstromprojekts. Unsere smarte Software, kombiniert mit unseren Premium-Services, macht den Prozess nicht nur effizient, sondern auch zukunftssicher.
