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Energiewende durch Sonnenkraft: Deutschlands Weg zur Solarpflicht
Veröffentlicht
30.10.2024
Autor
Louisa Knoll
Der strahlende Stern im Zentrum unseres Sonnensystems ist die Grundlage allen Lebens auf der Erde. Die Sonne. Wie ein natürlicher Motor treibt sie seit Anbeginn der Zeit nahezu alle natürlichen Prozesse und Ökosysteme an. Während die Relevanz der Sonne für die Energieversorgung der Menschen in der Blütezeit von Atomkraft und Braunkohle in den Hintergrund rückte, spielt sie heute eine immer unverzichtbarere Hauptrolle in der Energiewende. 2023 wurde bereits über die Hälfte des gesamten Stroms in Deutschland durch erneuerbare Energien, vor allem mit Wind- und Sonnenkraft erzeugt. Bei der Erreichung zentraler deutscher Ziele, die CO2-Emissionen zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, setzt die Bundesregierung auf Solarenergie - und das teilweise sogar verpflichtend.
Solarpflicht: Was bedeutet das eigentlich?
Um den Anforderungen des Erneuerbare-Energie-Gesetzes gerecht zu werden, ist geplant, die Kapazität der erneuerbaren Energien bis 2040 auf 400 Gigawatt auszubauen. Die Hauptquellen für diese Energieerzeugung, sowohl für Strom als auch für Wärme, sind dabei Sonne und Wind. Die Einführung der Solarpflicht stellt einen Versuch dar, diese Hoffnungen in die Realität umzusetzen. Gleichzeitig könnte ein gelungene Realisierung der Solarpflicht aber auch Energieautarkie, Stromkostensenkung, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz mit sich bringen.
In verschiedenen Gesetzen, wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), sind auf Bundes- und Länderebene bereits Mindeststandards für Gebäude definiert. Die Solarpflicht bedeutet, dass bei Neubauten sowie ausgewählten Dachsanierungen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) oder alternativ auch Solarthermie gesetzlich zwingend zu installieren sind. Diese Maßnahme betrifft eine Vielzahl von Akteuren, wie z.B. Hausbesitzer, Wohnbaugenossenschaften, Immobilienverwaltungen, WEGs und verpflichtet sie, in solare Energiequellen zu investieren. Derzeit existiert in Deutschland jedoch noch keine bundesweit einheitliche Solarpflicht - die bestehenden Regelungen der Bundesländer variieren erheblich. In einigen Ländern gibt es derzeit keine verpflichtenden Vorschriften, während in anderen die Solarpflicht lediglich für bestimmte Gebäudetypen gilt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden soll.
Solar-Vorgaben: Ein Blick auf die einzelnen Bundesländer
Hier gilt eine umfassende Solarpflicht
Berlin: Seit Anfang 2023 müssen in Berlin Neubauten und auch wesentlich umgebaute Bestandsgebäude 30% der Dachfläche mit Photovoltaik-Anlagen bestückt haben. Dies gilt für Dächer ab 50 m2. Diese Vorgabe des Berliner Solargesetzes betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbe- und Industriegebäude.
Baden-Württemberg: Der Vorreiter in Sachen Solarpflicht! Mit dem Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden, greift in Baden-Württemberg bereits seit Januar 2022 eine Solarpflicht für Neubauten. Seit 2023 gilt diese Pflicht auch für Bestandsgebäude, die umfassend am Dach saniert werden.
Hier gilt die Solarpflicht teilweise oder ist geplant
Hamburg: Neubauten müssen in Hamburg seit Januar 2023 mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sein. Diese Regelung wird 2025 auf Bestandsgebäude bei vollständiger Dachsanierung ausgeweitet. Dächer mit einer Fläche von weniger als 50 Quadratmetern sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bremen: Ab Juli 2024 wird in Bremen die Installation einer Photovoltaikanlage zur Pflicht, sofern eine Dachsanierung durchgeführt wird. Im Sommer 2025, müssen alle Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern ebenfalls mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Niedersachsen: Seit Anfang 2023 sind in Niedersachsen gewerblich genutzte Gebäude mit einer Dachfläche von mehr als 75 m2 zur Installation einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage verpflichtet. Neubauten müssen so konstruiert werden, dass eine Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen möglich ist. Ab 2025 wird dies zur Solarpflicht erweitert, die sowohl für alle Neubauten als auch für grundlegende Dachsanierungen gilt.
Nordrhein-Westfalen: Die schrittweise Einführung einer Solarpflicht hat in Nordrhein-Westfalen bereits begonnen. Die ersten Schritte betreffen öffentliche Gebäude und gewerbliche Neubauten - 2025 wird diese Pflicht auch private Neubauten umfassen. Bei Dachsanierungen sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Gebäuden ist die Nutzung von Sonnenenergie ab 2026 verpflichtend.
In diesen Bundesländern gibt es geringe oder gar keine Vorgaben
In vielen Bundesländern ist der Solar-Ausbau noch gänzlich freiwillig. Vorgaben gibt es hier meist nur für Gewerbegebäude. In Bayern besteht seit 2023 eine Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude und alle weiteren neuen Nicht-Wohngebäude. Ähnlich wie in Rheinland-Pfalz: Hier gilt die Solarpflicht für gewerbliche Neubauten - allerdings erst ab 100 m2 Dachfläche. In Schleswig-Holstein greift die gewerbliche Solarpflicht bei Neubauten und Dachsanierungen seit 2023. Auch für größere Parkplätze gibt es in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz verpflichtende Solar-Vorgaben.
In Hessen wie auch Mecklenburg-Vorpommern herrscht ebenfalls eine Solarpflicht für Parkplätze. In Brandenburg und im Saarland ist eine PV-Pflicht für öffentliche Gebäude geplant. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt aktuell keine Solarpflicht.
Deshalb kann eine Solarpflicht eine große Chance bedeuten
Im letzten Jahr erlebten wir einen regelrechten Solarboom - die Zahlen rund um den PV-Ausbau brachen alle bisherigen Rekorde. Doch dieses Wachstum ist fast ausschließlich auf Freiflächen- und Einfamilienhaus-PV-Anlagen zurückzuführen - Mehrfamilienhäuser bieten beispielsweise ein bislang viel zu wenig genutztes Potential. Und das obwohl 44 Millionen Menschen in Deutschland in gemeinschaftlichen Wohnhäusern leben. Hinzu kommt, dass die Installation von Anlagen für erneuerbare Energien hauptsächlich im ländlichen Raum stattfindet - urbane Räume liegen in Sachen Energiewende deutlich zurück. Ob eine bundesweite Solarpflicht diese Probleme lösen kann oder andere Maßnahmen, wie weitere Förderungen oder ein Abbau bürokratischer Hürden effektiver wären, bleibt abzuwarten.
Inklusion und Integration - So entfalten wir das volle Potential des Solarstroms
Die Schlüsselwörter heißen Inklusion und Integration. Durch eine erweiterte Solarpflicht, vor allem in den “städtischen” Strukturen mit einer hohen Bevölkerungsdichte besteht die Chance, die Kraft der Sonne auch im urbanen Raum bestmöglich zu nutzen. Ein Schlüsselkonzept ist die Integration, um wesentliche Flächenpotenziale in Städten zu erschließen. Durch integrierte Photovoltaik lässt sich eine doppelte Nutzung von Flächen realisieren - während es in ländlichen Gebieten bei zusätzlichem Flächenverbrauch für PV-Kraftwerke auch mal zu Konflikten mit der Landwirtschaft und dem Naturschutz kommen kann.
Hätte die Solarpflicht zur Folge, dass auch in Städten der PV-Ausbau steigt, würde dies Inklusion in der Energiewende für die vielen Bewohner von Mehrfamilienhäusern und Wohnkomplexen bedeuten. Mieter hatten bislang kaum Chancen aktiv an der Energietransformation mitzuwirken. Dezentrale Energiemodelle, wie Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung machen die Nutzung von Solarenergie mit Hilfe einer Gebäude-PV-Anlage auch für Mehrfamilienhausbewohner möglich.
Das neu beschlossene Solarpaket I und die monetären Anreize durch Zuschläge und staatliche Förderungen bieten Rückenwind für die Umsetzung gemeinschaftlicher Energieversorgungsmodelle. Wir bei metergrid schreiben Inklusion groß! Wir vereinfachen die Prozesse mit unseren Energielösungen für Mehrfamilienhäuser, indem wir komplexe Abläufe digitalisieren und so die Beteiligung an der Energiewende auch für die breite Masse ermöglichen.
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