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Neuerungen im EEG 2025/2026: Auswirkungen auf PV und Mieterstrom
Veröffentlicht
18.11.2024
Aktualisiert
1.12.2025
Autor
Louisa Knoll

EEG: Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Das EEG ist das zentrale Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland und regelt u. a. Vergütungen, Anschluss- und Fördermechanismen.
- Einspeisevergütung: Für Photovoltaik gilt laut EEG eine garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre, deren Höhe vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße abhängt.
- Mieterstromzuschlag: Mieterstrom wird über einen eigenen Mieterstrmzuschlag gefördert; zusätzlich erhält der Betreiber für überschüssigen Strom die reguläre Einspeisevergütung.
- Auswirkungen: Seit das EEG 2023 in Kraft getreten ist, entfallen zentrale Hürden wie die 100-kWp-Grenze und der jährliche Mieterstrom-Zubau-Deckel, was Ausbau und Wirtschaftlichkeit vereinfacht.
- Ausblick: Ab 2026 ist mit weiterer Vereinfachung (z. B. durch Solarpaket II / Digitalisierung & Smart-Meter-Rollout, aber auch mit einer fortlaufenden Degression (und möglichem Ende) der Einspeisevergütung zu rechnen.
Ausblick auf 2026: Das passiert 2026 mit dem EEG
Nach aktuellem Stand ist für das Jahr 2026 keine tatsächliche EEG-Novelle geplant. Es gibt in Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aber einige Regelungen, die 2026 in Kraft treten. Im Detail haben wir darüber im Blogbeitrag zum Solarspitzengesetz berichtet, dessen Neuregelungen u.a. auch das EEG betreffen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte im September 2025 angekündigt, die Einspeisevergütung langfristig abschaffen zu wollen (metergrid berichtete). Eine entsprechende Gesetzesgrundlage gibt es bisher noch nicht, aber es ist damit zu rechnen, dass es im Laufe des Jahres 2026 einen entsprechenden Gesetzesentwurf geben wird.
Hier sind die wichtigsten Regelungen aus dem EEG, die 2026 in Kraft treten:
Reguläre Degression der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, wird voraussichtlich zum 1. Februar 2026 automatisch weiter um 1% sinken. Diese regelmäßige Degression ist im EEG festgelegt und findet alle 6 Monate statt. Sie orientiert sich an den Vorgaben zur Anpassung der Vergütungssätze nach § 49 EEG.
Pflicht zur Fernsteuerbarkeit und Smart-Meter-Ausstattung
Ab 2026 müssen neue PV-Anlagen ab einer Leistung von 7 kW fernsteuerbar sein und mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Diese Vorgaben ergeben sich aus den Anforderungen an Steuerbarkeit und Messwesen nach § 9 und § 10a EEG. Wenn Betreiber diese Pflichten nicht umsetzen, kann ab März 2026 eine automatische Leistungsbegrenzung greifen, bei der die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung reduziert wird.
Auslaufen der EU-Beihilfegenehmigung
Die beihilferechtliche Genehmigung der EU für das EEG 2023 läuft Ende 2026 aus. Damit steht die Bundesregierung unter Druck, die Fördermechanismen rechtzeitig weiterzuentwickeln und beihilfekonform auszugestalten. Für die Zeit ab 2027 entsteht dadurch rechtliche Unsicherheit, weswegen im Laufe des Jahres 2026 eine umfassende Reform des EEG nötig wird. Grundlage dafür sind die beihilferechtlichen Anforderungen, die das EEG insgesamt betreffen (u. a. im Kontext der Regelungen zu Fördermechanismen nach § 19 ff. EEG). Aus diesem Grund und auch basierend auf den Plänen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche ist für 2026 mit umfassenden Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz zu rechnen.
Vereinfachte Direktvermarktung und Marktmodelle
Es wird erwartet, dass die Direktvermarktung (vgl. §§ 22–27 EEG), insbesondere für kleinere PV-Anlagen, künftig vereinfacht wird. Zusätzlich wird über die schrittweise Einführung marktbasierter Modelle wie Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) diskutiert, die feste Vergütungen ersetzen und die Orientierung am Strommarkt stärken sollen.
Fazit zum EEG-Ausblick 2026: Was bedeutet das für Mieterstrom?
Relevant für PV-Anlagenbetreiber und neue Mieterstromprojekte ist vor allem die fortschreitende Degression und drohende Abschaffung der Einspeisevergütung. Diese ist immer dann relevant, wenn überschüssiger Solarstrom, den die Mieter nicht verbrauchen, ins Netz eingespeist wird. Schon 2025 gab es bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr. Doch auch in dieser Situation gibt es Lösungen: Durch Stromspeicher kann der produzierte Solarstrom zwischengespeichert und optimal lokal vor Ort genutzt werden - auch nachts oder im Fall einer Dunkelflaute. Dank Stromspeichern können Mieterstromprojekte also tatsächlich weitgehend unabhängig von der Einspeisevergütung werden - und bleiben trotzdem wirtschaftlich, auch dank anderer Förderungen wie dem Mieterstromzuschlag.
Auch die Fernsteuerung von PV-Anlagen und Smart-Meter-Ausstattung betreffen Anlagenbetreiber mehr oder weniger direkt. Die gute Nachricht: bei Mieterstromprojekten mit metergrid wird direkt neue und EEG-konforme intelligente Messtechnik für die Schnittstelle zur metergrid Mieterstrom-Software verbaut, Nachrüsten ist also i.d.R. nicht notwendig.
Überblick: Was bedeutet das EEG für die Photovoltaik-Branche?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat seit seiner Einführung im Jahr 2000 maßgeblich zur Förderung von Photovoltaik (PV) in Deutschland beigetragen. Doch 2025 könnten tiefgreifende Änderungen erfolgen, die die bisherigen Rahmenbedingungen für PV-Anlagenbetreiber grundlegend verändern würden.
Die Pläne zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stammen noch aus der Zeit der Ampel-Koalition - die nun der Vergangenheit angehört. Ursprünglich hatte sich die Regierung im Sommer 24 auf eine umfassende Wachstumsinitiative verständigt, die zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft vorsah. Ein zentraler Bestandteil dieser Initiative war die Neuausrichtung des Energiemarktes, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Doch mit dem Bruch der Koalition stellt sich die Frage, ob die geplanten Maßnahmen überhaupt noch umgesetzt werden können.
Dieser Blogartikel beleuchtet die möglichen geplanten Neuerungen und gibt einen Überblick, welche Optionen und Chancen Hausbesitzern mit PV-Anlagen zukünftig zur Verfügung stehen. Wie lässt sich beispielsweise weiterhin nachhaltig Gewinn aus einer PV-Anlage schöpfen?
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das Betreibern von Photovoltaikanlagen ermöglicht, Solarstrom in das öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine feste Vergütung pro Kilowattstunde zu erhalten. Dieser Tarif wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage festgelegt und bleibt für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Dadurch bietet die Einspeisevergütung langfristige Planungssicherheit und unterstützt die Wirtschaftlichkeit von Solarstromanlagen.
Es gibt zwei wesentliche Modelle der Einspeisung, die jeweils mit der Vergütung verknüpft sind:
- Überschusseinspeisung
Ein Teil des erzeugten Stroms wird selbst genutzt, während der Rest ins Netz eingespeist wird. Dies senkt die Stromkosten, da weniger Netzstrom benötigt wird. Die Vergütung für eingespeisten Strom ist zwar geringer, doch die Einsparungen beim Eigenverbrauch machen das Modell attraktiv. - Volleinspeisung
Hier wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist. Betreiber erhalten dadurch höhere Einnahmen, nutzen jedoch keinen Eigenverbrauch.

Rückblick: Diese Reformen gab es 2025 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die Einspeisevergütung, die bisher im Rahmen des EEG eine feste Vergütung für eingespeisten Solarstrom garantierte, könnte ab 2025 grundlegenden Änderungen unterliegen – sofern die Pläne der ehemaligen Ampel-Koalition tatsächlich umgesetzt werden. Vorgesehen ist, dass die Vergütung für neu installierte PV-Anlagen in Zeiten negativer Strompreise vollständig entfällt. In solchen Phasen würden Betreiber keine Einnahmen aus der Einspeisung erzielen. Ziel dieser Reform ist es, die Finanzierung erneuerbarer Energien neu auszurichten. Statt garantierter Zahlungen könnten marktbasierte Vergütungsmodelle oder einmalige Investitionszuschüsse stärker in den Fokus rücken.
Obwohl die Einspeisevergütung zu Beginn des EEG äußerst attraktiv war, liegt sie aktuell nur noch bei 8,03 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die von der Ampel vorgeschlagene Regelung würde bedeuten, dass diese Vergütung in bestimmten Marktphasen gänzlich wegfällt. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, den Ausbau von PV-Anlagen stärker durch direkte Zuschüsse zu fördern.
Allerdings ist die Umsetzung dieser Pläne keineswegs sicher. Die beschriebenen Reformen spiegeln eine realistische Diskussion innerhalb der Energiepolitik wider, befinden sich jedoch noch in der politischen Abstimmungsphase. Ihre endgültige Gestaltung und tatsächliche Realisierung hängen maßgeblich von der weiteren Gesetzgebung sowie den politischen Prioritäten ab. Veränderungen im politischen Umfeld oder Einsprüche von Akteuren der Branche könnten den Verlauf dieser Reformen ebenfalls beeinflussen.

Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung
Mit den stetigen Senkungen und dem möglichen Ende der Einspeisevergütung rückt der Eigenverbrauch von Solarstrom zunehmend in den Fokus. Durch die direkte Nutzung des selbst produzierten Stroms können Hausbesitzer ihre Stromkosten erheblich reduzieren. Der Hauptvorteil besteht darin, dass der selbstgenutzte Strom nach Investitionskosten lediglich die laufenden Betriebskosten der PV-Anlage verursacht – etwa für Wartung, Reparaturen und Zählerkosten. Diese liegen weit unter den Marktpreisen für Strombezug.
Energiemanagement durch Speicherlösungen
Die Speicherung von Solarstrom wird dabei immer wichtiger. Mit Batteriespeichern lässt sich der tagsüber erzeugte Strom für den abendlichen Verbrauch speichern, wodurch der Eigenverbrauchsanteil deutlich gesteigert werden kann. Dies reduziert nicht nur die Abhängigkeit vom Stromnetz, sondern schützt auch vor steigenden Strompreisen und fördert die eigene Energieautarkie.
Die Kosten für Batteriespeicher sind in den letzten Jahren gesunken, sodass ihre Integration zunehmend wirtschaftlicher wird. Der Einbau eines Speichers erfordert jedoch nicht zwangsläufig aufwendige technische Anpassungen der PV-Anlage, da viele Anlagen bereits so ausgelegt sind, dass eine Nachrüstung problemlos möglich ist. Sollte dennoch eine Anpassung erforderlich sein, wie etwa der Einbau neuer Zählerschränke, können die Kosten je nach Aufwand im drei- oder vierstelligen Bereich liegen. Immobilienbesitzer sollten sich zudem über Förderprogramme informieren, da viele Kommunen und Regionen finanzielle Unterstützung für Energiespeicher bieten. Erfahre mehr über die Vorteile von Energiespeichern und die aktuellen Fördermaßnahmen.
Das Modell der Zukunft: Mieterstrom als wirtschaftliche Alternative
Neben dem Eigenverbrauch bietet sich insbesondere das Mieterstrommodell als attraktive Lösung an. Im Gegensatz zur Einspeisung ins öffentliche Netz ermöglicht dieses Modell die direkte Versorgung von Mietern eines Mehrfamilienhauses mit Solarstrom vom Dach. Dabei bleibt die Wirtschaftlichkeit trotz der geplanten Reformen gewährleistet, da Mieter direkt vom günstigen Solarstrom profitieren und Betreiber Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms erzielen können. Zudem gewinnt dieses Vor-Ort-Energieversorgungsmodell durch den Mieterstrom-Zuschlag an Attraktivität. Mit metergrid lässt sich der Mieterstrom nicht nur kinderleicht umsetzen und managen, wir helfen dir auch dabei mit unseren Lösungen eine jährliche Rendite von bis zu 15% zu generieren. Wir beraten dich gern kostenlos und unverbindlich. Zur Terminvereinbarung!
Das metergrid-Fazit:
Die geplanten Änderungen im EEG 2025 stellen PV-Anlagenbetreiber vor neue Herausforderungen, bieten jedoch auch Chancen für innovative Energiekonzepte. Während das Ende der Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise eine Umstellung erfordert, rücken Eigenverbrauch und Speicherlösungen als zukunftssichere Alternativen stärker in den Fokus. Insbesondere das Mieterstrommodell bietet attraktive wirtschaftliche Perspektiven, indem es lokale Energieversorgung und Nachhaltigkeit kombiniert. Mit der richtigen Strategie und Unterstützung können PV-Anlagen auch künftig rentabel betrieben werden – eine Entwicklung, die Hauseigentümer aktiv gestalten können.
Häufige Fragen:
Wird die Einspeisevergütung 2026 wirklich abgeschafft?
Noch wurde die Einspeisevergütung nicht abgeschafft - aber es gibt laut Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) Pläne bzw. Überlegungen, die Einspeisevergütung endgültig abzuschaffen. Ob auch Bestandsanlagen von dieser Veränderung betroffen sein werden, ist noch unklar. Was aktuell sicher ist: bei negativen Strompreisen gibt es schon seit 2025 keine Einspeisevergütung mehr. Außerdem wird zum 01. Februar 2026 eine geplante Degression stattfinden, das bedeutet, dass die Einspeisevergütung um weitere 1% sinkt. Diese Degressionen finden alle 6 Monate statt. Aufgrund der sinkenden Einspeisevergütung und als Vorbereitung auf eine mögliche Abschaffung dieser Förderung ist es für PV-Anlagenbetreiber ratsam, in einen Stromspeicher zu investieren. So kann überschüssiger Strom auch später noch direkt im eigenen Haus genutzt werden, ohne dass man ihn ins Netz einspeisen muss.
Was bedeuten die Änderungen im EEG für neue PV-Anlagen?
Neue Anlagen sollten ab 2026 idealerweise stärker auf Eigenverbrauch und Direktversorgung ausgerichtet werden, da garantierte Vergütungssätze unsicherer werden. Jetzt zu investieren lohnt sich noch, denn bis Ende Januar 2026 gelten noch die bisherigen Einspeisesätze – mit 20 Jahren Laufzeit ab Inbetriebnahme.
Und keine Sorge: Auch ab Februar lohnt es sich noch, in Photovoltaik und Mieterstrom zu investieren - nur statt auf die Einspeisevergütung zu setzen, ist es sinnvoll, einen Stromspeicher in das eigene PV- bzw. Mieterstrommodell einzuplanen.
Macht Eigenverbrauch von PV-Strom mehr Sinn als Einspeisung ins Netz?
Definitiv! Je mehr Strom du selbst nutzt, desto höher ist dein finanzieller Vorteil – vor allem bei steigenden Strompreisen. Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauch zusätzlich steigern. So wirst du unabhängiger vom Netz und schützt dich vor Preisschwankungen.
Welche Alternativen gibt es zur Einspeisevergütung?
Neben dem Eigenverbrauch bietet sich besonders das Mieterstrommodell an. Dabei verkaufst du den Solarstrom direkt an die Mieter deines Gebäudes – mit fairen Preisen für sie und attraktiver Rendite für dich. Dank Mieterstromzuschlag bleibt das Modell auch wirtschaftlich interessant.
Wie unterstützt mich metergrid bei den Herausforderungen des EEG?
Wir helfen dir, dein Projekt strategisch auszurichten – mit Fokus auf Eigenverbrauch, Speicherintegration oder Mieterstrom. Unsere Software automatisiert Abrechnung, Monitoring und Verwaltung. Und: Wir beraten dich kostenlos, wie du trotz EEG-Reform weiterhin profitabel bleibst.
