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proKlima 2025: Photovoltaik-Förderung für Hannover
Veröffentlicht
28.6.2024
Aktualisiert
18.6.2025
Autor
Louisa Knoll

Das beinhaltet die proKlima Förderung
Das proKlima-Förderprogramm umfasst insbesondere klimafreundliche Maßnahmen an Gebäuden, die u.a. Einsparungen von Strom und Heizenergie, aber auch erneuerbare und fossilfreie Energieversorgung umsetzen. Unter anderem lassen sich so PV-Anlagen und Mieterstromprojekte für Wohngebäude, aber auch für anders genutzte Immobilien fördern. Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms lassen sich kombinieren, sofern die Förderungshöhe die entstehenden Kosten nicht überschreitet.
Für welche Städte gilt die Förderung?
Neben Hannover profitieren die Städte Hemmingen, Langenhagen, Seelze, Laatzen und Ronnenberg vom proKlima-Förderprogramm. (Deutschlandweite Förderungen haben wir in einem weiteren Blogbeitrag zusammengestellt.)
Für welchen Zeitraum gilt die proKlima Förderung?
Die aktuelle Version des proKlima-Förderprogramms gilt seit dem 01. Januar 2025 und endet zum 31. Oktober 2025. Förderanträge müssen bis zu diesem Datum bei proKlima eingegangen sein - um den Zuschuss noch nutzen zu können, lohnt es sich also, schnell zu sein!
Diese PV-Projekte können mit proKlima 2025 gefördert werden

Dachvollbelegung:
Ein Dach, das in voller Fläche mit Photovoltaikanlagen bedeckt ist, kann unter den folgenden Bedingungen mit proKlima gefördert werden:
- 100 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung
- Mindestens 2 kWp erforderlich
- Höchstmögliche Fördersumme: 1.000 Euro
Solarstromfassade:
Auch besondere PV-Anlagen wie z.B. eine Solarstromfassade kann von der proKlima Förderung für die Region Hannover profitieren.
- 100 Euro pro kWp
- Mindestens 2 kWp erforderlich
- Höchstmögliche Fördersumme: 3.000 Euro
- Für fassadenintegrierte Module: 300 Euro pro kWp, maximal 9.000 Euro
PV-Anlage auf Gründach:
Photovoltaik kombiniert mit Dachbegrünung ist gleich doppelt gut für die Umwelt - so entsteht neben nachhaltiger Stromerzeugung ein Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Auch hier setzt die proKlima-Förderung an:
- 200 Euro pro kWp
- Höchstmögliche Fördersumme: 6.000 Euro
Mieterstrom-Projekte mit proKlima fördern lassen
proKlima fördert mit dem Bonus SolarMieterstrom EEG-konforme Mieterstromprojekte in bestehenden und neuen Gebäuden, die zwischen 3 und maximal 10 Wohn- oder Nutzeinheiten haben. Die maximale Förderungshöhe beträgt 1000 Euro und kann mit weiteren Förderungen des proKlima-Fonds, wie z.B. der Solarförderung, kombiniert werden.

Möchtest du mehr über die deutschlandweiten Photovoltaik-Fördermöglichkeiten erfahren? Alle Informationen hierzu findest du in unserem Blogbeitrag “Photovoltaik-Förderung 2025: Alle Zuschüsse deutschlandweit im Überblick".
Jetzt Förderung nutzen und Mieterstromprojekt verwirklichen
Da die proKlima-Förderung voraussichtlich zum 31.10.2025 ausläuft, ist jetzt der beste Zeitpunkt, alle Fördermöglichkeiten mitzunehmen und in der Region Hannover ein Mieterstromprojekt zu verwirklichen! Wir von metergrid unterstützen dich dabei gern - von der ersten Idee bis zur Umsetzung. Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren!
Was ist das proKlima-Förderprogramm und wer kann es nutzen?
Das proKlima-Förderprogramm ist ein regionales Klimaschutzinstrument in der Region Hannover, das Privatpersonen, Gewerbe und Wohnungswirtschaft bei klimafreundlichen Gebäudemaßnahmen unterstützt. Dazu zählen vor allem Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Mieterstromprojekte. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die in den Städten Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Hemmingen oder Ronnenberg realisiert werden.
Welche Förderungen gibt es konkret für Photovoltaik-Anlagen?
Das Programm bietet je nach Art und Platzierung der PV-Anlage verschiedene Förderbeträge:
- Dachvollbelegung: 100 €/kWp, bis max. 1.000 €
- Solarstromfassade: 100 €/kWp (Standard) oder 300 €/kWp (fassadenintegriert), max. 9.000 €
- Gründach mit PV-Anlage: 200 €/kWp, bis max. 6.000 €
Alle Anlagen müssen mindestens 2 kWp Leistung aufweisen. Wichtig: Die Förderung ist kombinierbar, sofern die Zuschüsse nicht die tatsächlichen Kosten übersteigen.
Wird auch Mieterstrom über proKlima gefördert?
Ja – für EEG-konforme Mieterstromprojekte mit 3 bis maximal 10 Wohn- oder Nutzungseinheiten gibt es einen SolarMieterstrom-Bonus von bis zu 1.000 €. Dieser Zuschuss kann zusätzlich zur PV-Förderung beantragt werden, sofern dein Projekt die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Damit wird das Modell wirtschaftlich besonders attraktiv – gerade für private oder kleinere gewerbliche Vermieter.
Bis wann kann ich eine Förderung beantragen?
Das aktuelle proKlima-Förderprogramm ist befristet bis zum 31. Oktober 2025. Das bedeutet: Alle Anträge müssen spätestens zu diesem Datum vollständig bei proKlima eingereicht sein. Da die Mittel begrenzt sind und die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt es sich, mit der Projektplanung zeitnah zu starten und die Unterlagen frühzeitig einzureichen.
Wie läuft die Antragstellung ab – und wie kann metergrid mich unterstützen?
Die Antragstellung erfolgt direkt über die proKlima-Website. Dort findest du Antragsformulare, Checklisten und aktuelle Infos. Für die Kombination mehrerer Förderbausteine lohnt sich eine genaue Prüfung im Vorfeld.
metergrid unterstützt dich dabei von Anfang an:
- Wir analysieren dein Projekt auf Förderfähigkeit
- Wir beraten dich zur optimalen Förderstrategie
- Wir begleiten dich bei der Zusammenstellung der Unterlagen
- Wir sorgen für eine rechtskonforme Umsetzung deines Mieterstromprojekts
- Und wir kümmern uns um Technik, Abrechnung und Projektsteuerung – alles aus einer Hand