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Förderung Photovoltaik und Mieterstrom in München 2025
Veröffentlicht
28.6.2024
Aktualisiert
7.7.2025
Autor
Louisa Knoll

Im Rahmen des Programms “Klimaneutrale Gebäude” fördert die Stadt München Projekte im Bereich der energetischen Sanierung bestehender Wohnhäuser sowie für Neubauten. Ziel ist es, bauliche und energietechnische Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen zu unterstützen. Insbesondere bei den energietechnischen Fördermitteln gibt es 2025 einige Änderungen zu beachten.
Ab 2025 keine generelle Photovoltaik-Förderung in München mehr
Durch einen Beschluss des Münchner Stadtrats vom 18.12.2024 wurden alle Förderungen für Photovoltaik-Anlagen ab 2025 eingestellt. Neue Förderungen können nicht beantragt werden; wer aber bereits einen Antrag erfolgreich vor dem Jahreswechsel 2024/2025 gestellt hat, ist nicht vom Ende der Förderungen betroffen.
Mieterstrom-Förderung für München 2025
Die gute Nachricht: Es gibt trotz dem Auslaufen der Photovoltaik-Förderung alternative Förderungsangebote der Stadt München, die weiterhin bestehen bleiben. So kann die Beratung zu Photovoltaik- und Mieterstromprojekten auch 2025 weiterhin gefördert werden. Auch Wärmepumpen werden weiterhin gefördert: Neben der Grundförderung gibt es seit Juni 2025 zudem eine neue Zusatzförderung.
Der Antrag kann nur online über das Förderportal der Stadt München gestellt werden.
Auf einen Blick: Die Förderungshöhen für PV & Mieterstrom

Planungs- und Beratungsdienstleistungen für Gebäude zum Thema Photovoltaik
→ Voraussetzung: Die Beratung muss über die reine Planung einer Photovoltaik-Anlage hinausgehen
- Gefördert werden 60% des Beratungshonorars
- für Häuser mit 1-2 Wohneinheiten: max. 3000 €
- für Häuser ab 3 Wohneinheiten sowie für Nichtwohngebäude: max. 15.000 € (Achtung: für Anträge, die vor dem 11.06. 2025 gestellt wurden, gilt noch der alte Fördersatz von max. 9000€!)
Einbau von Zähler- und Sicherheitssystemen für Mieterstrom-Modelle
- Die Förderung ist gültig für bestehende oder neu installierte Anlagen.
- Die Umsetzung ist möglich für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und sonstige bauliche Einrichtungen.
- Gefördert wird mit 200€/kWp Leistung der dazugehörigen Photovoltaik-Anlage (die Gesamthöhe ist auf die förderfähigen Investitionskosten beschränkt).
- Diese Förderungshöhen sind nur für Anträge ab dem 11.06.2025 gültig, für früher eingereichte Anträge gelten ggf. andere Konditionen der Stadt München.
Kauf und Installation von Steck-Solargeräten (“Balkonkraftwerke”)
Für Privatpersonen bietet die Stadt München außerdem eine Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken an.
- Förderung zulässig für Geräte mit bis zu 800 Watt Peak (Wp)
- Fördersatz: 0,40€/Wp (maximal 50% der förderfähigen Investitionskosten)
- Achtung: Die Stadt München weist explizit darauf hin, dass der Kauf nach Bewilligung der Förderung erfolgen muss (Der Antrag wird abgelehnt, wenn das Rechnungsdatum vor dem Datum der Antragsstellung liegt).
Neu: Förderung von Wärmepumpen
Seit Juni 2025 können auch Wärmepumpen im Rahmen des Programms “Klimaneutrale Gebäude” gefördert werden. Die genaue Höhe der Förderung hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. der Art der Wärmepumpe und der Höhe des Betrags.
- Grundförderung: 15% der förderfähigen Gesamtkosten
- Zusatzförderung: 30% Kosten, die über die BEG-Grenze hinausgehen (maximale Förderungshöhe für die erste Wohneinheit max. 30.000€, für die 2.-6. max. 15.000€, ab der 7. 8.000€ pro Wohneinheit)
Warum es sinnvoll sein kann, eine Wärmepumpe mit einer PV-Anlage zu kombinieren, erfährst du in unserem Blogbeitrag “Wärmepumpe und PV-Anlage: So funktioniert das Konzept mit Mieterstrom”.
Förderungen für Mieterstrom sinnvoll kombinieren
Die Förderung “Klimaneutrale Gebäude” kann grundsätzlich mit weiteren Förderungen, die deutschlandweit gültig sind, kombiniert werden. So kann z.B. durch die Verbindung des Mieterstromzuschlags oder der Einspeisevergütung (Achtung: Änderungen ab August 2025 durch das Solarspitzengesetz) ein großer Teil der Investitionskosten abgedeckt werden. In unserem Blogbeitrag “Photovoltaik-Förderung 2025: Alle Zuschüsse deutschlandweit im Überblick” geben wir einen Überblick über die die bundesweiten Förderungsmöglichkeiten.
Wir von metergrid beraten dich gern zu deinem individuellen Projekt und deinen Fördermöglichkeiten. Kontaktiere uns gern für ein kostenloses Beratungsgespräch!
Welche Projekte werden im Programm “Klimaneutrale Gebäude” von der Stadt München gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen. Dazu zählen neben baulichen Maßnahmen auch ein Heizungstausch (z.B. durch eine Wärmepumpe), Beratungen zu Photovoltaik-Projekten, Balkonkraftwerke und Mieterstromprojekte. Reine PV-Anlagen werden seit 2025 nicht mehr gefördert.
Werden Photovoltaik-Anlagen 2025 noch von der Stadt München gefördert?
Nein, seit einem Münchner Stadtratsbeschluss vom 18.12.2024 werden Photovoltaik-Anlagen nicht länger gefördert. Für Beratungen zu Projekten, die PV-Anlagen beinhalten, kann allerdings weiterhin eine Förderung beantragt werden, ebenso für Solar-Stecker-Geräte (Balkonkraftwerke) und Mieterstromprojekte.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Ein Antrag für das Programm “Klimaneutrale Gebäude” muss über das offizielle Förderportal der Stadt München gestellt werden. Zudem müssen je nach Förderung bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Dokumente eingereicht werden, damit die Förderung bewilligt wird. Details können auf der Website der Stadt München nachgelesen werden.
Wird auch Mieterstrom über das Programm “Klimaneutrale Gebäude” gefördert?
Ja, für Mieterstromprojekte gibt es Förderungen im Bereich der Beratung sowie der Anschaffung und Einbau des notwendigen Zähler- und Sicherheitssystems. Gefördert wird das Zählersystem mit 200€/kWp der zugehörigen PV-Anlage. Die Förderung für die PV-Beratung ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten, beträgt aber max. 60% des Beratungshonorars. (Achtung: für Anträge, die vor dem 11.06.25 gestellt wurden, gelten ggf. andere Werte).
Kann die Förderung der Stadt München mit anderen Förderungsmaßnahmen für Photovoltaik kombiniert werden?
Ja, grundsätzlich ist das möglich, zum Beispiel können Mieterstromprojekte zusätzlich u.a. mit dem Mieterstromzuschlag oder anderen bundesweiten Förderungen kombiniert werden. Wir beraten dich gern in einem persönlichen Gespräch zu der Umsetzung deines individuellen Projekts und den jeweiligen Fördermöglichkeiten.