Zurück zur Übersicht
PV, Mieterstrom und die Politik: Chancen, Herausforderungen und Perspektiven 2025
Veröffentlicht
18.9.2025
Aktualisiert
18.9.2025
Autor
Rosanna Meyer

Rückblick: Die wichtigsten Änderungen in der Energiepolitik 2025
Im aktuellen Jahr 2025 kamen für die Energiewende gemischte, teils rückwärtsgewandte Signale aus der deutschen Politik. Erfahre in diesem Beitrag, was die Auswirkungen auf die Photovoltaik- und Mieterstrombranche sind, welche Perspektiven das für die Energiewende eröffnet, und wie zukunftssicher Mieterstromprojekte 2025 sind. Hier ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten diesjährigen Ereignisse in diesem Kontext:
- Insbesondere die CDU/CSU waren im Wahlkampf durch ihre “anti-Grüne” Rhetorik, u.a. in Bezug auf die Energiepolitik der Ampelregierung und ihre Ziele der Energiewende, aufgefallen. In der Regierungserklärung vom 5. Mai wurden jedoch zentrale Ziele zur Energiewende der Vorgängerregierung beibehalten, bzw. nur leicht abgeschwächt, eine “unideologische” und “technologieoffene” Energiewende solle weiterhin vorangetrieben werden, so Merz. Unter anderem als Reaktion auf Merz’ Regierungserklärung gab Robert Habeck zum 01.09.2025 sein Bundestagsmandat zurück - Merz habe praktisch Habecks “Wahlkampfrede gehalten” (Interview mit taz.de vom 25.08.2025)
- Im Urteil vom 13. Mai fällte der Bundesgerichtshof das kontroverse Urteil zur Kundenanlage. Dieses Urteil verursachte nachhaltig Verunsicherung in der Mieterstrom-Branche und bei Netzbetreibern und warf Fragen zur Planungssicherheit zukünftiger Projekte auf (hier kannst du unseren ausführlichen Bericht zum BGH-Urteil nachlesen). Grundsätzlich sollten Mieterstromanlagen, die innerhalb von einem Gebäude auf einem zusammenhängenden Grundstück betrieben werden, nicht von dem Urteil betroffen sein. Aktuell fehlt aber dringend benötigte politische Klarheit, um die Planungssicherheit zukünftiger Projekte zu gewährleisten und rechtliche “Grauzonen” zu vermeiden.
- Wirtschaftsministerin Katherina Reiche irritierte die Branche weiter mit ihren Plänen, Photovoltaik- und Windkraftanlagen mehr an den Kosten für den Netzausbau zu beteiligen (Interview mit der Augsburger Allgemeinen, 09.08.25). Dies sei unter anderem eine geplante Maßnahme des “Realitätschecks der Energiewende”, den Reiche vorantreiben will. Bevor Reiche ihren Ministeriumsposten antrat, war sie Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG, einer Tochter der E.ON Gruppe, die u.a. Stromnetze in Deutschland betreibt, anschließend arbeitete sie als Lobbyistin.
- Bundeskanzler Friedrich Merz deutete zuletzt im September bei einer Konferenz mit Konzernbetriebsräten von Energieunternehmen ein “langsameres Tempo” bei der Umsetzung der Energiewende an (Der Spiegel, 11.09.25).
Im Fokus stehen 2025 also die Themen Planbarkeit und Zukunftssicherheit der erneuerbaren Energien, sowohl für Verbraucher als auch für PV-Anlagenbetreiber - es gibt aber auch positive Signale.
Was besagt der Koalitionsvertrag tatsächlich über Photovoltaik und Mieterstrom?

Grundsätzlich liest sich der Koalitionsvertrag sehr offen gegenüber PV-Ausbau und Mieterstrom: Die Regierungsparteien CDU und SPD bekennen sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Photovoltaik, Batteriespeicher und Netzinfrastruktur sollen unter vereinfachten Rahmenbedingungen geplant und realisiert werden können. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, Hürden reduziert und Investitionen erleichtert werden. Der Ausbau von Mieterstrom und Quartierslösungen wird grundsätzlich unterstützt, auch das sogenannte Energy Sharing soll erleichtert werden. Auch Energiespeicher in Verbindung mit PV-Anlagen werden als Anlagen von „überragendem öffentlichen Interesse“ eingeordnet – eine Formulierung, die den Stellenwert der Energiewende unterstreichen soll. Grundsätzlich soll die Energiewende “transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg” gebracht werden (Quelle: Koalitionsvertrag).
Gleichzeitig bleibt jedoch offen, wie die gesetzliche Umsetzung dieser Ziele im Detail in der Praxis erfolgen soll. Bereits im Sommer 2025 haben verschiedene politische Äußerungen und juristische Entscheidungen gezeigt, dass zwischen politischem Anspruch und praktischer Umsetzung erhebliche Spannungen bestehen. Ob die schwarz-rote Regierung langfristig ihren ambitionierten Zielen treu bleiben wird, bleibt daher abzuwarten.
Regulatorische Hürden und politische Verunsicherung – was derzeit bremst

Im Mai 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Auslegung des Begriffs „Kundenanlage“ neu gefasst (wir berichteten ausführlich im Blog). Demnach kann eine Stromversorgung über mehrere Grundstücksgrenzen hinweg nicht mehr automatisch als privilegierte Kundenanlage gelten, sondern unterliegt im Zweifel den Pflichten eines Energieversorgungsnetzes. Insbesondere für größere Mieterstrom- und Quartiersprojekte bedeutet dies eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Betreiber solcher Projekte müssen im schlimmsten Fall mit Netzentgeltpflichten, regulatorischer Entflechtung und zusätzlichen Genehmigungsanforderungen rechnen.
Hinzu kommen politische Signale, die zu einer spürbaren Verunsicherung in der Branche geführt haben. Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat sich im August 2025 öffentlich kritisch zur Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit der Förderung kleiner Photovoltaikanlagen geäußert. Auch wenn sich ihre Aussagen nicht explizit gegen Mieterstrommodelle richteten, wurde deutlich, dass die Förderlandschaft in Teilen zur Disposition steht. Die Solarwirtschaft, verschiedene Branchenverbände sowie politische Vertreterinnen und Vertreter aus SPD und Grünen haben sich deutlich gegen diese Position gestellt und vor negativen Folgen für die Investitionsbereitschaft gewarnt.
Besonders problematisch ist die Unklarheit, die solche politischen Positionierungen mit sich bringen. Investitionsentscheidungen in PV und Mieterstrom erfordern langfristige Planungssicherheit – sowohl hinsichtlich der regulatorischen Rahmenbedingungen als auch der Förderkulisse. Die vage Andeutung einer möglichen Streichung von Einspeisevergütungen oder anderen Vergünstigungen führt dazu, dass Projektentwickler, Wohnungsunternehmen und private Betreiber Projekte vorerst zurückstellen oder deutlich zurückhaltender kalkulieren. Zudem steht die öffentliche Kommunikation der Ministerin im Widerspruch zu den Zielen des Koalitionsvertrags, der explizit eine Beteiligung von Bürgern und dezentralen Akteuren an der Energiewende vorsieht. Diese Diskrepanz trägt zur weiteren Verunsicherung bei – nicht zuletzt auch bei Endkunden, die sich fragen, ob sich eine Investition in Photovoltaik unter diesen Bedingungen noch lohnt.
Perspektive: Mieterstrom voraussichtlich weniger betroffen als privat genutzte PV-Anlagen

Doch die aktuellen politischen und juristischen Entwicklungen betreffen nicht alle Photovoltaikmodelle gleichermaßen. Besonders stark betroffen könnten künftig kleinere PV-Anlagen ohne Smart Meter-Infrastruktur sein, die ausschließlich für die Volleinspeisung auf Einfamilienhäusern oder kleineren Gebäuden eingesetzt werden. Bei diesen Anlagen könnte eine mögliche Reduzierung oder Streichung von Einspeisevergütung und Förderungen die Wirtschaftlichkeit künftig deutlich verschlechtern (bereits bestehende Anlagen ausgeschlossen).
Gute Nachrichten gibt es allerdings für moderne Mieterstromprojekte: Diese gelten insbesondere innerhalb eines Gebäudes und mit aktueller Mess- und Steuerungstechnik weiterhin als rechtlich abgesichert. Projekte mit intelligenter Messtechnik, Speicherintegration und transparentem Abrechnungssystem fallen nach wie vor unter die geltenden Privilegien des EEG. Sie sind nicht von der Neuauslegung der „Kundenanlage“ betroffen, solange die Stromversorgung innerhalb eines Gebäudes erfolgt. Vorsicht geboten ist derzeit nur bei Quartiersmodellen, die mehrere Gebäude über Grundstücksgrenzen hinweg verbinden. Diese gelten laut BGH-Urteil nicht länger als Kundenanlagen; die rechtliche Perspektive inklusive aller Auswirkungen für die Zukunft ist noch unklar. Hier ist ganz klar ein Signal der Politik notwendig für mehr Transparenz und Planungssicherheit - wir behalten die Lage im Blick und werden weiterhin berichten.
Expertenmeinung: Das sagen wir von metergrid dazu
Derzeit sehen wir keinen Anlass zur Verunsicherung, was das Voranschreiten der Energiewende mithilfe von Mieterstrom betrifft. “Mieterstrom bleibt auch 2025 ein zentraler Baustein der Energiewende. Er verbindet die Ziele der Bundesregierung nach einer kosteneffizienten Transformation mit der konkreten Entlastung der Netze vor Ort”, so Pascal Stephan, Business Development Manager bei metergrid. “Es geht nicht nur um die Erzeugung von erneuerbarem Strom, sondern ebenso um dessen direkte Nutzung im Gebäude. So entsteht Wertschöpfung dort, wo sie gebraucht wird – bei den Menschen vor Ort.”

Förderungen und stabile Rahmenbedingungen – wo weiterhin Planungssicherheit besteht
Trotz der aktuellen Debatten bleibt die Förderung für Mieterstrom auf Bundesebene derzeit unangetastet. Der im EEG verankerte Mieterstromzuschlag ist weiterhin gültig und wird auch 2025 ausgezahlt. Je nach Anlagengröße beträgt der Zuschlag zwischen 1,62 und 2,59 Cent pro Kilowattstunde, und sichert damit weiterhin eine wirtschaftlich tragfähige Kalkulation. Hinzu kommen zahlreiche regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen, etwa Speicherboni, Zuschüsse für Mieterstromanlagen, Stromspeicher, o.ä. (erfahre mehr über Förderungen für Mieterstrom und PV in unserem Blog). Auch technisch entwickeln sich die Rahmenbedingungen weiter in Richtung smarter und dezentraler Lösungen. Das Solarspitzengesetz, das 2024 verabschiedet wurde, gibt Impulse zur stärkeren Integration intelligenter Steuerungssysteme, etwa im Bereich Speicher und netzdienliche Einspeisung. Damit verbessern sich die Möglichkeiten, Mieterstrommodelle wirtschaftlich und netzverträglich umzusetzen.
Zukunftssichere Modelle: Dezentral, speicherbasiert, flexibel

Vor dem Hintergrund regulatorischer und politischer Unsicherheiten gewinnen bestimmte Betreibermodelle weiter an Bedeutung. Als besonders stabil und zukunftssicher gelten Mieterstromprojekte innerhalb eines Gebäudes mit eigener PV-Anlage, integriertem Stromspeicher und digitaler Verbrauchssteuerung. Durch die Kombination mit einem ökologischen Reststromtarif lassen sich dabei hohe Autarkiegrade erzielen, ohne vollständig auf eine Netzeinspeisung angewiesen zu sein.
Auch die sogenannte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) bietet neue Chancen: Hier erfolgt die Stromlieferung an die Bewohner innerhalb eines Gebäudes, ohne die komplexen Anforderungen eines vollregulierten Mieterstrommodells, allerdings bei weniger Renditepotenzial. Für Investoren und Immobilienunternehmen bieten moderne Mieterstromlösungen eine attraktive Möglichkeit, Rendite mit Nachhaltigkeit zu verbinden; insbesondere vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und wachsender Nachfrage nach klimaschonendem Wohnraum.
Für private Betreiber eröffnen sich ebenfalls Vorteile: Eine höhere Unabhängigkeit vom Energiemarkt, stabile Versorgungskosten und eine ökologische Aufwertung der Immobilie sind nur einige der positiven Effekte. Wer heute in moderne Mieterstrommodelle investiert, profitiert nicht nur von aktuellen Förderungen, sondern kann auch langfristig auf technologische und wirtschaftliche Entwicklungen bauen.
Trotz restriktiver politischer Impulse lässt sich also optimistisch in die Zukunft schauen. Der Fraunhofer Report “Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland” (August 2025) kommt zu einem ähnlichen Schluss: Die Energiewende müsse nicht auf die Bundespolitik warten, sowohl Verbraucher als auch die Immobilien- und Energiewirtschaft können aktiv ihren Beitrag leisten und so letztendlich auch Signale an die Politik senden. Und das sogar relativ zukunftssicher, dank moderner Messtechnik, Stromspeichern und Renditepotenzial durch Mieterstrom.
metergrid – verlässlicher Partner für zukunftssichere Mieterstromprojekte
In einem komplexen regulatorischen Umfeld braucht es Partner mit Erfahrung, technologischem Know-how und einer klaren Orientierung an der Praxis. metergrid unterstützt Betreiber, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften dabei, Mieterstrommodelle wirtschaftlich, gesetzeskonform und effizient umzusetzen.
Mit modernster Messtechnik, intelligenter Software und einem deutschlandweiten Netzwerk spezialisierter Partner bieten wir dir alle Voraussetzungen für erfolgreiche Mieterstromprojekte: vom technischen Konzept bis zur transparenten Abrechnung. Dabei stehen die Bedürfnisse der Betreiber ebenso im Fokus wie die regulatorischen Anforderungen. Durch Kooperationen mit erfahrenen Stromlieferanten, Steuerexperten und Energieplanern lassen sich mit uns auch komplexe Mieterstromprojekte zuverlässig, rechtskonform und zukunftssicher realisieren.
Wer heute in Photovoltaik und Mieterstrom investiert, trifft eine Entscheidung für Wirtschaftlichkeit, Unabhängigkeit und Klimaschutz. metergrid begleitet dich auf diesem Weg – kompetent, partnerschaftlich und mit Blick auf eine sichere energetische Zukunft.
Häufige Fragen:
Welche politischen und juristischen Änderungen gab es 2025 für Mieterstrom und Photovoltaik?
2025 gab es einige Änderungen: Zwar kündigte die schwarz-rote Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag an, an der Energiewende festzuhalten. Jüngsten Äußerungen von Bundeskanzler Merz und Wirtschaftsministerin Reiche zufolge soll die Energiewende allerdings langsamer vorangehen und Fördermittel reduziert werden, im Fokus stünden die Sicherstellung der Versorgung und der Netzausbau. Auch ein BGH-Urteil sorgte 2025 für Verunsicherung: Größere PV-Anlagen über mehrere Grundstücke hinweg fallen evtl. nicht mehr in die Definition einer Kundenanlage. Doch es gibt auch positive Signale und smarte Technologien (z.B. Smart Meter, Stromspeicher), die PV und Mieterstrom trotz restriktiver Politik zukunftssicher und wirtschaftlich machen.
Welche Folgen haben die Pläne von Wirtschaftsministerin Reiche auf die PV-Branche?
Die genauen Folgen der Pläne von Frau Reiche lassen sich zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht absehen. Staatliche Förderungen sollen reduziert werden (die Einspeisevergütung könnte also abgeschafft weden) und Betreiber von PV- und Windkraft-Anlagen sollen lt. Frau Reiche mehr an den Kosten für den Netzausbau beteiligt werden. Die gute Nachricht: Das gilt nicht für bereits existierende Anlagen. Auch "selbstversorgende" PV-Anlagen, die ihren Strom nicht ins Netz einspeisen, sondern komplett selbst verbrauchen (z.B. in Kombination mit einem Stromspeicher) sind nicht betroffen.
Bleibt Mieterstrom auch in Zukunft wirtschaftlich?
Mieterstrom lohnt sich langfristig, auch trotz restriktiver Politik. Förderungen wie der Mieterstromzuschlag sind bisher nicht in Gefahr. Wer sich besonders absichern möchte, sollte auf PV-Lösungen mit Stromspeichern setzen: So bleibt der Strom im eigenen Haus und wird nicht ins Netz eingespeist. Kostenbeteiligungen für den Netzausbau sollten so also nicht anfallen. Durch die fortlaufenden Renditen bleibt Mieterstrom auch in Zukunft sinnvoll, da der Strom direkt an die Mieter im eigenen Haus verkauft wird. Im Beratungsgespräch gehen die Mieterstrom-Experten von metergrid zudem gerne auf individuelle Fragen ein, damit dein Mieterstromprojekt nicht nur erfolgreich, sondern auch zukunftssicher und langfristig wirtschaftlich wird.
Welche Förderungen bleiben trotz politischer Änderungen weiterhin bestehen?
Der Mieterstromzuschlag ist derzeit nicht von den Änderungsplänen der schwarz-roten Regierung betroffen. Es gibt auch weiterhin zahlreiche Förderprogramme von Ländern und Kommunen, die den Ausbau von erneuerbaren Energien unterstützen (z.B. PV-Anlagen, Stromspeicher, Gründächer, energetische Sanierung, ...). Im metergrid Blog stellen wir die wichtigsten deutschlandweiten und regionalen Förderprogramme vor.
Wirk sich die Bundespolitik negativ auf die Energiewende aus?
Die Antwort: Jein. Die Politik hat theoretisch die Möglichkeit, die Energiewende voranzutreiben, also zu beschleunigen und zu unterstützen. Das ist, mit Blick auf die bisherigen Äußerungen und Änderungen, ab 2025 unter der schwarz-roten Regierung zumindest keine Priorität mehr. Die Politik verhindert die Energiewende allerdings auch nicht. Auch ohne starke politische Anreize können Bürgerinnen und Bürger die Energiewende selbst voranbringen. Wer Sorgen vor schwankenden Energiepreisen am Markt oder vor weltweitem politischem Ungleichgewicht hat, kann jetzt gut in eine PV-Anlage mit Stromspeicher investieren und so unabhängiger werden. Wird diese PV-Anlage für Mieterstrom genutzt, können außerdem langfristige Renditen erzielt werden. Die Energiewende ist also nicht abhängig von der Bundespolitik, solange diese sie nicht aktiv verhindert - und da die Regierung von Bundeskanzler Merz sich zu den grundlegenden Zielen der Energiewende und zur Klimaneutralität 2045 bekannt hat, ist die Energiewende derzeit nicht in Gefahr.