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Solarpflicht 2025/2026: Betroffene Bundesländer - neue Regelungen für NRW
Veröffentlicht
14.1.2025
Aktualisiert
8.12.2025
Autor
Louisa Knoll

Das Wichtigste in Kürze
- Solarpflicht allgemein: Mehrere Bundesländer haben PV‑Pflichten für Neubauten und Bestandsgebäude eingeführt, um die Energiewende voranzutreiben.
- Niedersachsen: Neubauten müssen mindestens 50 % der Dachfläche mit Solaranlagen ausstatten; auch größere Dachänderungen und Parkplätze sind betroffen, Ausnahmen möglich.
- Bremen: Neubauten Pflicht für ≥ 50 % Dachbelegung; Bestandsdächer bei Sanierung innerhalb von zwei Jahren PV‑Pflicht, Ausnahmen bei technischen oder wirtschaftlichen Gründen.
- Bayern: Pflicht für Nichtwohngebäude, Wohngebäude ≥ 50 m² Dachfläche mindestens zu einem Drittel belegt; Bestandsdächer bei Sanierung ebenfalls betroffen.
- NRW / Ausblick 2026: Neubauten ≥ 30 % PV-Dachfläche; Pflicht wird auf Bestandsdächer bei Sanierung ausgeweitet, Pauschalwerte für kleine Häuser; Ausnahmen bei ungeeigneten Dächern oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.
Ausblick auf 2026: NRW von verschärfter Solarpflicht betroffen
Ab dem 1. Januar 2026 verschärft Land Nordrhein-Westfalen die Solarpflicht. Bei jeder vollständigen Dachsanierung (Erneuerung der Dachhaut) müssen auch bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden (§ 42a BauO NRW i. V. m. SAN‑VO NRW). Wer also ein Mehrfamilienhaus besitzt und ab 2026 das Dach neu eindecken oder abdichten lässt, hat von nun an zwei Optionen: Entweder wird mindestens 30 % der geeigneten Nettodachfläche mit PV-Modulen belegt, oder bei kleineren Gebäuden eine Mindestleistung (z. B. 3–8 kWp) realisiert. Für Neubauten gilt diese Pflicht bereits seit dem 1. Januar 2025.
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bedeutet das: Dachsanierungen müssen in Zukunft stets mitgedacht werden! Gleichzeitig öffnet die Solarpflicht bei geplantem Neubau oder Sanierung den Weg für Mieterstromprojekte: Die PV-Anlage kann direkt mit der Dachsanierung oder Bauplanung verknüpft und für Eigennutzung oder Mieter-Stromversorgung genutzt werden: ein idealer Einstieg in dezentrale Energieversorgung und Wertsteigerung der Immobilie.
Überblick: Solarpflicht in den Bundesländern
Im Jahr 2025 haben mehrere Bundesländer in Deutschland eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und Klimaziele zu erreichen. In vielen Bundesländern und einigen Städten ist die Solarpflicht bereits seit Jahren etabliert. Dieser Trend setzt sich weiter fort. Die Regelungen variieren je nach Bundesland und umfassen sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Details zur neuen Solarpflicht in Niedersachsen, Bremen und Bayern. Im Folgenden erklären wir für alle betroffenen Bundesländer, welche Solarpflichten gelten und was das konkret für Neubau- und Sanierungsprojekte bedeutet.
Niedersachsen: Klare Vorgaben für Gebäude und Parkplätze
Gemäß § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) trat 2025eine umfassende Solarpflicht in Kraft:
- Neubauten: Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50 m² müssen zu mindestens 50 % mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden.
- Bestandsgebäude: Änderungen wie Aufstockungen, Anbauten oder eine Erneuerung der Dachhaut (bis zur wasserführenden Schicht) erfordern ebenfalls eine Solarabdeckung von mindestens 50 %, wenn die betroffene Fläche mindestens 50 m² beträgt.
- Parkplätze: Offene Parkplätze oder Parkdecks mit mehr als 25 Stellplätzen müssen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Dies gilt auch bei wesentlichen Änderungen oder Erneuerungen bestehender Parkflächen.
- Ausnahmen: Die Pflicht entfällt bei technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Hürden sowie bei der Nutzung thermischer Solaranlagen.
Diese Regelungen sollen den Anteil von Solarenergie im Bundesland erheblich steigern und somit einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Bremen: Solarenergie als Schlüssel für Klimaneutralität
Das Bremische Gesetz zur Förderung von Solarenergie (BremSolarG) wurde 2023 eingeführt und 2024 überarbeitet, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen:
- Neubauten: Seit Juli 2025 müssen mindestens 50 % der Dachfläche von Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden.
- Bestandsgebäude: Bei grundlegenden Dachsanierungen ab dem 1. Juli 2024 besteht die Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren nach der Sanierung PV-Anlagen zu installieren. Die Modulleistung muss mindestens 1 kW betragen, bei einer Wechselrichterleistung von mindestens 1.000 VA.
- Ausnahmen: Wie in Niedersachsen sind technische und wirtschaftliche Ausnahmen möglich.
Mit diesen Maßnahmen will Bremen einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen leisten.
Bayern: Ein Drittel der Dachfläche für Solaranlagen
In Bayern regelt Artikel 44a des bayerischen Klimaschutzgesetzes die Nutzung von Solarenergie auf Dachflächen:
- Neubauten Nichtwohngebäude: Seit dem 1. März 2023 gilt eine PV-Pflicht für gewerblich genutzte Gebäude. Ab dem 1. Juli 2023 wurden die Vorgaben auf andere Nichtwohngebäude ausgeweitet.
- Wohngebäude: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Wohngebäude mit einer Dachfläche von mehr als 50 m² mindestens ein Drittel ihrer geeigneten Fläche mit PV-Anlagen bestücken.
- Bestandsgebäude: Bei der Erneuerung der Dachhaut greift die Pflicht ebenfalls seit dem 1. Januar 2025.
- Technische Anforderungen: Solarmodule müssen dachparallel installiert oder in die Dachfläche integriert sein. Dachflächen gelten als ungeeignet, wenn sie der Belüftung oder Belichtung dienen.
- Ausnahmen: Die Pflicht entfällt bei technischen oder wirtschaftlichen Hindernissen sowie bei der Nutzung thermischer Anlagen, die mindestens 15 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs decken.
Diese Regelungen sollen die Nutzung erneuerbarer Energien auf Landesebene vorantreiben und zur Erreichung der bayerischen Klimaziele beitragen.
Nordrhein-Westfalen: Schrittweise Einführung der Solarpflicht
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird die Solarpflicht durch Änderungen der Landesbauordnung seit 2025 schrittweise eingeführt:
- Neubauten: Seit 2025 müssen Wohngebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, die mindestens 30 % der gesamten Dachfläche bedeckt. Für Neubauten gilt der Stichtag der Bauantragstellung.
- Bestandsgebäude: Ab dem 1. Januar 2026 greift die Pflicht auch bei Dachsanierungen. Hier müssen mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche mit PV-Anlagen bedeckt sein. Alternativ gelten für Bestandsgebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten Pauschalregelungen: 3 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 4 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 3 bis 5 Wohneinheiten, 8 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 6 bis 10 Wohneinheiten
- Ausnahmen: Die Pflicht entfällt bei ungeeigneten Dachflächen oder wenn die Installation wirtschaftlich unzumutbar ist. Miet-PV-Anlagen oder Solarthermie-Anlagen erfüllen ebenfalls die Anforderungen.
- Optimierungsgebot: Neubauten sollen so geplant und ausgerichtet werden, dass sie die Nutzung von PV-Anlagen bestmöglich unterstützen.
Mit der Einführung der Solarpflicht verfolgt NRW das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die ihr Dach nun sowieso mit Photovoltaik ausstatten müssen, eröffnet die Solarpflicht neue Möglichkeiten, um z.B. Mieterstrom in NRW zu starten und sich so ein zusätzliches Einkommen zu sichern - so wird die neue Investition langfristig wirtschaftlich mit gutem Renditepotenzial.
Weitere Informationen zur Solarpflicht in NRW →

Die Zukunft der Solarenergie
Die Einführung der Solarpflicht in Niedersachsen, Bremen und Bayern markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer klimafreundlicheren Energieversorgung. Durch die Nutzung von Dachflächen und Parkplätzen für Photovoltaikanlagen leisten die Bundesländer einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Gleichzeitig bieten technische und wirtschaftliche Ausnahmen Flexibilität, um individuelle Herausforderungen zu berücksichtigen. Die Vielfalt der Regelungen zeigt, dass die Energiewende regional unterschiedlich gestaltet wird – jedoch mit einem gemeinsamen Ziel: die nachhaltige Nutzung von Solarenergie zu maximieren.
Häufige Fragen:
In welchen Bundesländern gilt eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen?
Mehrere Bundesländer führen oder erweitern ab 2025 ihre Solarpflicht. Dazu gehören Niedersachsen, Bremen, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die genauen Regelungen und Umsetzungsfristen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland.
Welche Gebäude sind in Niedersachsen von der Solarpflicht betroffen?
- Neubauten mit einer Dachfläche ab 50 m² müssen zu mindestens 50 % mit Solaranlagen ausgestattet werden.
- Bestandsgebäude, bei denen z. B. das Dach erneuert wird oder Aufstockungen erfolgen, sind ebenfalls betroffen (ab 50 m² betroffene Fläche).
- Parkplätze oder Parkdecks mit mehr als 25 Stellplätzen benötigen eine PV-Anlage.
Technische, wirtschaftliche oder rechtliche Gründe können Ausnahmen begründen.
Gibt es in Bremen eine Solarpflicht?
Ja, in Bremen gilt derzeit eine Solarpflicht basierend auf dem Bremischen Gesetz für Solarenergie. Folgende Aspekte sind darin geregelt:
- Neubauten: Ab 1. Juli 2025 müssen mindestens 50 % der Dachfläche für Photovoltaik genutzt werden.
- Bestandsgebäude: Bei grundlegenden Dachsanierungen ab 1. Juli 2024 besteht eine Pflicht, innerhalb von zwei Jahren eine PV-Anlage zu installieren (Mindestleistung 1 kW).
- Ausnahmen: Technische oder wirtschaftliche Hürden können eine Befreiung ermöglichen.
Welche Vorgaben zur Solarpflicht gelten in Bayern für Wohngebäude?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen in Bayern Wohngebäude mit einer Dachfläche von mehr als 50 m² mindestens ein Drittel ihrer geeigneten Dachfläche mit PV-Modulen ausstatten. Bei Bestandsgebäuden greift diese Regel ebenfalls, sobald die Dachhaut erneuert wird.
Welche Änderungen gibt es für NRW 2026 bei der Solarpflicht?
Ab 2026 gilt in Nordrhein‑Westfalen die Solarpflicht nun auch bei vollständigen Dachsanierungen von Bestandsgebäuden (vgl. § 42a BauO NRW i. V. m. SAN‑VO NRW). Das heißt, wer ein Mehrfamilienhaus saniert oder neu eindeckt, muss mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegen oder eine festgelegte Mindestleistung installieren.
