Mieterstromgesetz einfach erklärt: Grundlagen und Praxistipps

Veröffentlicht
06.05.2026
Aktualisiert
06.05.2026
Autor
Rosanna Meyer
Mieterstromgesetz: Gesetze für Mieterstrom, EEG, EnWG, Solarpaket 1 - Symbolbild mit Gesetzesbüchern

Das Wichtigste in Kürze

  • „Mieterstromgesetz" ist kein einzelnes Regelwerk: EEG, EnWG und Solarpaket I bilden gemeinsam den rechtlichen Rahmen.
  • Der Mieterstromzuschlag bleibt die zentrale Förderung, auch nach den geplanten EEG-Änderungen 2027.
  • Solarpaket I 2024: Mieterstrom jetzt auch für Gewerbeimmobilien, weniger Bürokratie.
  • BGH-Urteil 2025: Klassische Mieterstromprojekte innerhalb eines Gebäudes bleiben uneingeschränkt zulässig.
  • Mit dem richtigen Partner bietet Mieterstrom minimaler Aufwand für Betreiber, bei voller Rechtskonformität.

Mieterstrom ist rechtlich gesehen ein komplexes Thema. Wer ein Projekt plant, merkt schnell: Es gibt nicht das eine “Mieterstromgesetz”, sondern einen Rahmen aus mehreren Gesetzen, der sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt hat. Dieser Artikel gibt dir einen strukturierten Überblick: von den gesetzlichen Grundlagen, die Mieterstrom regeln, bis zu den konkreten Auswirkungen auf dein Projekt in der Praxis.

Was ist das Mieterstromgesetz?

Das Mieterstromgesetz war ursprünglich die umgangssprachliche Bezeichnung einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und ist 2017 in Kraft getreten. Die offizielle Bezeichnung lautet „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes". Das Mieterstromgesetz als solches war kein eigenständiges Gesetz, sondern eine gezielte Ergänzung des EEG: Vermieter sollten erstmals einen finanziellen Anreiz bekommen, selbst erzeugten Solarstrom direkt an ihre Mieter zu liefern, ohne Umweg über das öffentliche Netz. Kernstück war der neu eingeführte Mieterstromzuschlag: eine staatliche Förderung pro gelieferter Kilowattstunde, die Vermieter vom Netzbetreiber erhalten. 

In seiner ursprünglichen Form griff das Gesetz damals kaum: Bürokratische Hürden, eine zu niedrige Förderung und enge Voraussetzungen machten viele Projekte unwirtschaftlich. Seither wurde der Rahmen mehrfach überarbeitet: Heute ist Mieterstrom unter deutlich besseren Bedingungen umsetzbar als 2017.

Von welchen Gesetzen wird Mieterstrom heute geregelt?

Das Mieterstromgesetz von 2017 und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner ursprünglichen Form waren nur der Anfang. Heutzutage verteilt sich der rechtliche Rahmen für Mieterstrom auf mehrere Gesetze. Hier ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Gesetze, die für Mieterstrom von Bedeutung sind.

Grafik Mieterstromgesetz: Mieterstrom wird 2026 u.a. von folgenden Gesetzen geregelt: EEG, EnWG, Solarpaket I, Solarspitzengesetz

EEG: das Herzstück der Mieterstromförderung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die zentrale Grundlage für Mieterstrom in Deutschland. Es regelt unter anderem den Mieterstromzuschlag, also die staatliche Förderung, die Betreiber einer PV-Anlage für jeden direkt an Mieter gelieferten Kilowattstunde erhalten. Auch die Voraussetzungen für die Förderung — etwa zur Anlagengröße oder zum Standort — sind hier festgelegt. Für die Wirtschaftlichkeit eines Projekts ist das EEG damit die entscheidende Stellschraube.

Weitere Informationen zum EEG im Detail findest du in unserem Blogbeitrag “Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf PV und Mieterstrom 2026”.

EnWG: Vertragsrecht und Mieterschutz

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die vertragliche Seite des Mieterstroms. Es legt fest, dass der Mieterstromvertrag unabhängig vom Mietvertrag abgeschlossen werden muss, Mieter also nicht zur Abnahme verpflichtet werden dürfen. Außerdem schreibt es die 10%-Preisgrenze gegenüber dem Grundversorgungstarif gesetzlich fest. 

Grafik wichtigste Inhalte EnWG Energiewirtschaftsgesetz für Vermieter und Mieter

Kurz gesagt: Das EnWG schützt Mieter und gibt Vermietern gleichzeitig einen klaren Rahmen für die Vertragsgestaltung.

Solarpaket I – ein Wendepunkt für Mieterstrom

Das Solarpaket I trat im Mai 2024 in Kraft und öffnete Mieterstrom für deutlich mehr Gebäude. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Förderung im EEG auf Wohngebäude beschränkt, also Gebäude mit mindestens 40 % Wohnflächenanteil. Mit dem Solarpaket I fiel diese Einschränkung: Mieterstrom ist seitdem auch in reinen Gewerbeimmobilien möglich. Gleichzeitig wurden Anmeldeprozesse vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut: Das hat die Umsetzung neuer Mieterstromprojekte spürbar erleichtert.

Weiterführende Informationen zum Thema findest du in unserem Blogbeitrag “Solarpaket 1 für PV-Anlagen im Überblick: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie”.

Solarspitzengesetz: Einschnitte bei der Vergütung

Das Solarspitzengesetz trat im Februar 2025 in Kraft und brachte eine einschneidende Änderung mit sich: Bei negativen Strompreisen an der Börse entfällt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen; auch für Mieterstromprojekte, bei denen überschüssiger Solarstrom ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Auswirkung: Wenn nun bei negativen Strompreisen überschüssiger Strom ins Netz einspeist wird, bekommt der Anlagenbetreiber in diesen Momenten schlicht nichts dafür. Für Mieterstromprojekte bedeutet das, dass eine gute Eigenverbrauchsplanung wichtiger wird: Je mehr Solarstrom direkt vor Ort verbraucht wird, desto weniger ins Gewicht fällt diese Regelung.

Mehr zur aktuellen Lage der Einspeisevergütung 2026 und 2027 erfährst du in unserem Blogbeitrag “Ende der Einspeisevergütung 2027? Worauf PV-Anlagenbetreiber sich jetzt einstellen müssen”.

Aktuelle gesetzliche Entwicklungen 2026 zu Mieterstrom

Der rechtliche Rahmen für Mieterstrom ist kein abgeschlossenes Kapitel: denn aktuell gibt es gleich mehrere Entwicklungen, die Mieterstromprojekte direkt betreffen. Welche das sind, erklären wir hier:

Vermieter mit Mieterstromgesetz Gesetzestexten, im Hintergrund Mehrfamilienhaus mit Photovoltaik
Die aktuelle Gesetzeslage zu Mieterstrom kann mitunter verunsichernd wirken: Wir erklären die wichtigsten Entwicklungen und Perspektiven.

BGH-Urteil zur Kundenanlage und EnWG-Novelle 2025/2026

Am 13. Mai 2025 fällte der Bundesgerichtshof ein Urteil mit direkten Auswirkungen auf Mieterstromprojekte. Die zentrale Aussage: Projekte, die Strom über Grundstücksgrenzen hinweg liefern, gelten nicht mehr automatisch als privilegierte Kundenanlage, sondern können als reguliertes Verteilernetz eingestuft werden. Das würde für betroffene Projekte deutlich mehr Bürokratie und höhere Kosten durch anfallende Netzgebühren bedeuten - was wiederum die Rendite einzelner Projekte schmälern könnte.

Für klassische Mieterstromprojekte innerhalb eines einzelnen Gebäudes gilt jedoch Entwarnung: Sie bleiben weiterhin zulässig. Der Gesetzgeber reagierte im November 2025 mit einer EnWG-Novelle, die Bestandsanlagen bis Ende 2028 vor strengeren Regulierungsanforderungen schützt. Für Neuanlagen und grundstücksübergreifende Projekte bleibt eine dauerhafte gesetzliche Neuregelung noch ausstehend.

Mehr zum BGH-Urteil, zur Kundenanlage und zur EnWG-Novelle inklusive Experteneinschätzung der Lage von metergrid findest du in unserem Blogbeitrag “BGH-Urteil 2025/2026: Mieterstrom bleibt möglich – politische Klarstellung”.

Geplante EEG-Novelle 2027: Was sich für Mieterstrom ändern könnte

Ende Februar 2026 gelangte ein interner Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums an die Öffentlichkeit. Es handelt sich bei der EEG-Novelle noch um keinen beschlossenen Gesetzestext, die Richtung ist aber bereits erkennbar. Die zentralen geplanten Änderungen betreffen vor allem kleinere PV-Anlagen: Die feste Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 kW soll ab 2027 entfallen, stattdessen wird Direktvermarktung von Solarstrom zur Pflicht. Zusätzlich ist eine dauerhafte Kappung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent vorgesehen, was Batteriespeicher faktisch notwendig macht. Die Wirtschaftlichkeit insbesondere von kleineren Photovoltaik-Projekten erhält folglich einen politischen Dämpfer.

Für Mieterstromprojekte ist die Situation jedoch vergleichsweise stabil: Der Mieterstromzuschlag bleibt im Entwurf ausdrücklich erhalten. Wer auf hohen Eigenverbrauch (z.B. mit Batteriespeicher) setzt, ist von den geplanten Änderungen deutlich weniger betroffen; und genau das ist das Grundprinzip eines gut geplanten Mieterstromprojekts.

Die genauen Inhalte und Auswirkungen der EEG-Novelle sowie eine Stellungnahme von metergrid kannst du in diesem Artikel nachlesen: “Geleakter EEG-Entwurf 2027: Was die geplanten Änderungen für Mieterstrom, Photovoltaik und die Energiewende bedeuten”.

Ausblick: Wie entwickelt sich der rechtliche Rahmen für Mieterstrom?

Der rechtliche Rahmen für Mieterstrom ist seit dem ursprünglichen Mieterstromgesetz von 2017 kontinuierlich gewachsen und wird es auch weiter tun. Die Tendenz der letzten Jahre ist dabei eindeutig: Mieterstrom wird als Modell politisch unterstützt, auch wenn einzelne Gesetzesänderungen kurzfristig für Unsicherheit gesorgt haben. Der Mieterstromzuschlag bleibt bestehen, die Förderlogik verschiebt sich aber zunehmend in Richtung Eigenverbrauch (s. Batteriespeicher) und Direktvermarktung.

Für Projektierer und Eigentümer bedeutet das: Wer heute ein Mieterstromprojekt plant, sollte die gesetzliche Entwicklung im Blick behalten und von Anfang an auf eine hohe Eigenverbrauchsquote setzen. Projekte, die auf diesem Fundament stehen, sind auch für kommende Gesetzesänderungen gut aufgestellt, langfristig wirtschaftlich und zukunftssicher. Bei projektbezogenen Fragen zu Voraussetzungen und Rahmenbedingungen steht unser Expertenteam von metergrid dir gerne jederzeit beratend zur Seite.

Was bedeuten diese Gesetze konkret für dein Projekt in der Praxis?

Die Gesetze rund um Mieterstrom mögen komplex wirken, in der Praxis lassen sie sich aber auf einige zentrale Fragen herunterbrechen: Wie wirtschaftlich ist das Projekt? Welche Pflichten entstehen? Und was passiert in der Umsetzung?

Mieterstromgesetz 2026 in der Praxis: Was du für deine Projektierung wissen musst (Symbolbild: Vermieterin mit Klemmbrett vor Mehrfamilienhaus mit Photovoltaik)

Wirtschaftlichkeit: Mieterstromzuschlag als zentraler Hebel

Der Mieterstromzuschlag ist die wichtigste Förderung für Mieterstromprojekte und ergänzt bzw. ersetzt wirtschaftlich teilweise die klassische Einspeisevergütung, die für kleinere PV-Anlagen ab 2027 ohnehin entfällt. Wer Strom direkt an Mieter liefert, erhält pro gelieferter Kilowattstunde eine staatliche Vergütung vom Netzbetreiber, unabhängig vom Börsenpreis. Kombiniert mit einer hohen Eigenverbrauchsquote ist Mieterstrom damit einer der wirtschaftlichsten Wege, eine PV-Anlage heute zu betreiben. Die gesetzliche Pflicht, Mieterstrom mindestens 10 % günstiger als den Grundversorgungstarif anzubieten, ist dabei kein Nachteil – sie schafft einen echten Mehrwert für Mieter und erleichtert die Akquise.

Rechtliche Pflichten: Was Vermieter wissen müssen

Als Mieterstromlieferant übernimmst du die Rolle eines Stromlieferanten. Das EEG verpflichtet zur Registrierung im Marktstammdatenregister, das EnWG regelt die Vertragsgestaltung mit Mietern und schreibt vor, dass der Mieterstromvertrag vollständig unabhängig vom Mietvertrag abgeschlossen werden muss. Außerdem muss für jeden Mieter eine Vollversorgung sichergestellt sein, also ein Ersatzlieferant für den Fall, dass die PV-Anlage nicht genug Strom produziert. Hinzu kommt die Schnittstelle zum Netzbetreiber, die viele unterschätzen: Er genehmigt das Messkonzept, zahlt den Mieterstromzuschlag aus und stellt die Netzanschlüsse bereit. Die Kommunikation mit dem Netzbetreiber erfordert sorgfältige Vorbereitung und klare Dokumentation.

Einordnung der Rechtslage in der Praxis: Was ein seriöser Mieterstromanbieter dir abnimmt

All das klingt nach viel Aufwand – und das ist es auch, wenn man es alleine angeht. In der Praxis übernimmt ein erfahrener Mieterstromanbieter jedoch den Großteil dieser bürokratischen Schritte: von der Wirtschaftlichkeitsanalyse über die Abstimmung mit dem Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister bis hin zur Vertragsgestaltung und der laufenden Abrechnung. Für den Betreiber selbst reduziert sich der Aufwand damit auf ein Minimum, bei gleichzeitig hoher Rechtskonformität. Das BGH-Urteil zur Kundenanlage hat zuletzt für Verunsicherung gesorgt — für klassische Mieterstromprojekte innerhalb eines Gebäudes hat sich in der Praxis jedoch wenig geändert. Wenn du dein Projekt sauber innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen planst und dabei auf einen erfahrenen Partner setzt, bist du auf der sicheren Seite.

So unterstützt metergrid dich bei der Umsetzung

Mit metergrid hast du einen Partner an deiner Seite, der den gesamten Weg vom ersten Beratungsgespräch über die Wirtschaftlichkeitsberechnung bis zum laufenden Betrieb begleitet. Unsere spezialisierte metergrid-Software macht Abrechnung und Verwaltung von Mieterstromprojekten übersichtlich und gesetzeskonform, ohne dass du dich in technische oder regulatorische Details einarbeiten musst. Und wenn du noch weniger selbst übernehmen möchtest, kannst du die laufende Verwaltung vollständig an metergrid abgeben und dich entspannt auf dein Kerngeschäft konzentrieren.

Ob du gerade erst prüfst, ob Mieterstrom für dein Gebäude infrage kommt, oder bereits konkret planst: Im kostenlosen Erstgespräch bekommst du eine ehrliche Einschätzung deines Projekts, ohne Verpflichtung.

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Häufige Fragen:

Gelten Gesetze zu Mieterstrom auch für Gewerbeimmobilien?

Seit dem Solarpaket I 2024 ja. Die frühere Beschränkung auf Wohngebäude ist weggefallen, sodass Mieterstrom heute auch in reinen Gewerbeimmobilien gefördert wird.

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag aktuell?

Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Anlagengröße und wird regelmäßig durch die Bundesnetzagentur angepasst. Eine aktuelle Übersicht der geltenden Sätze findest du direkt auf der Website der Bundesnetzagentur.

Muss ich als Vermieter Steuern auf Mieterstromeinnahmen zahlen?

Ja, Einnahmen aus dem Verkauf von Mieterstrom gelten steuerlich als gewerbliche Einkünfte. Ob und in welchem Umfang Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Einkommensteuer anfallen, hängt von deiner individuellen Situation ab. Hier empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Was passiert, wenn ein Mieter keinen Mieterstrom beziehen möchte?

Kein Problem. Das EnWG schreibt ausdrücklich vor, dass der Mieterstromvertrag unabhängig vom Mietvertrag abgeschlossen wird. Mieter können den Anbieter frei wählen und sind nicht zur Teilnahme verpflichtet.

Wie lange dauert die Umsetzung eines Mieterstromprojekts von der Planung bis zum Betrieb?

In der Regel sollte man sechs bis zwölf Monate einplanen. Den größten Zeitpuffer verursacht erfahrungsgemäß die Abstimmung mit dem Netzbetreiber, die je nach Region unterschiedlich schnell verläuft.

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