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Geleakter EEG-Entwurf 2027: Was die geplanten Änderungen für Mieterstrom, Photovoltaik und die Energiewende bedeuten
Veröffentlicht
5.3.2026
Aktualisiert
5.3.2026
Autor
Rosanna Meyer

Disclaimer: Bei den aktuell viel diskutierten EEG-Änderungen handelt es sich um einen ersten Entwurf, noch nicht um ein beschlossenes Gesetz! Ob die beschriebenen Änderungen wirklich in dieser Form in Kraft treten, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.
Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten geplanten EEG-Änderungen ab 2027 beinhalten vor allem:
- Einspeisevergütung für <25 kW entfällt ab 2027
- Direktvermarktung wird insb. für kleinere PV-Anlagen Pflicht
- 50%-Kappung macht Batteriespeicher faktisch notwendig
- Mieterstrom bleibt wirtschaftlich und zukunftssicher
- Eigenverbrauch wird zum zentralen Erfolgsfaktor - Mieterstrom mit Speicher als Lösung
Was ist das EEG?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) ist seit seiner Einführung im Jahr 2000 das zentrale Förderinstrument der deutschen Energiewende. Es regelt, unter welchen Bedingungen Strom aus Sonnen- und Windenergie, Biomasse oder Wasserkraft ins öffentliche Netz eingespeist werden kann und wie Betreiber dafür vergütet werden. Die darin definierte Einspeisevergütung hat Millionen von Dachsolaranlagen, Windparks und Biogasanlagen erst wirtschaftlich möglich gemacht und damit Deutschland zu einem der weltweiten Vorreiter bei erneuerbaren Energien werden lassen. Kurz gesagt: Ohne das EEG gäbe es die dezentrale Energiewende, wie wir sie kennen, nicht.
Was ändert sich konkret mit dem Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027?
Am 27. Februar 2026 wurde ein 442-seitiger Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) bekannt, der zwar als „VS – Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft ist, aber dennoch an die Öffentlichkeit gelangte. Das Dokument beschreibt eine grundlegende Neuausrichtung des EEG, die sich unter einem zentralen Leitmotiv zusammenfassen lässt: Weg von staatlicher Förderung, hin zu Markt- und Eigenverantwortung. Der Entwurf befindet sich noch in der hausinternen Abstimmung, ist also noch kein beschlossenes Gesetz. Aber er gibt bereits einen klaren Blick darauf, wohin die Reise gehen soll.
Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick: Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt soll zum 1. Januar 2027 vollständig abgeschafft werden. Gleichzeitig soll die Direktvermarktung für alle Anlagen verpflichtend werden, also auch für kleine Dachanlagen auf Einfamilienhäusern. Als kurze Übergangsregelung ist eine sogenannte „Netzbetreiberabnahme" vorgesehen: Für neue Anlagen unter 25 kW bis Ende 2027, für Anlagen unter 10 kW bis Ende 2028, danach entfällt auch diese Brücke ersatzlos. Hinzu kommt eine dauerhafte Kappung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent der installierten Leistung für kleinere Anlagen, was Investitionen in Batteriespeicher faktisch zur Pflicht macht. Für Anlagen ab 100 Kilowatt wird ein neuer Abschöpfungsmechanismus in Form sogenannter zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) eingeführt: In Jahren mit hohen Marktpreisen müssen Betreiber einen Refinanzierungsbeitrag ans EEG-Konto leisten, Mehrerlöse fließen also teilweise zurück.

Was sind die Auswirkungen der EEG-Novelle 2027 auf die Photovoltaik- und Mieterstrom-Branche?
Die geplanten Änderungen treffen verschiedene Anlagentypen sehr unterschiedlich. Während große Freiflächen- und Gewerbeprojekte vergleichsweise glimpflich davonkommen, sind es vor allem kleinere Dachanlagen, die im Entwurf des Ministeriums massiv unter Druck geraten. Für die Mieterstrombranche ergibt sich ein differenzierteres Bild: Mieterstrom bleibt in den allermeisten Fällen weiterhin wirtschaftlich - insbesondere in Kombination mit Batteriespeichern.
Kleinere Anlagen unter 25 kW: Das Ende des klassischen Einspeisemodells - insbesondere im Einfamilienhaus
Für Eigentümer von Einfamilienhäusern und kleinere Wohngebäude mit neuen PV-Anlagen ist der Einschnitt am drastischsten. Wer ab 2027 eine neue Anlage unter 25 kW installiert und Überschussstrom ins Netz einspeisen möchte, erhält dafür keinerlei Vergütung mehr, es sei denn, er wechselt in die Direktvermarktung. Das Ministerium begründet dies damit, dass kleine Solaranlagen „aufgrund gesunkener Kosten oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich" seien, sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren. Das mag in bestimmten Konstellationen stimmen, es ignoriert aber vollständig, dass Direktvermarktung für Privathaushalte heute technisch und organisatorisch kaum praktikabel ist. Der Smart-Meter-Rollout, der dafür Grundvoraussetzung wäre, ist in Deutschland noch längst nicht abgeschlossen.

Konkret bedeutet die 50-Prozent-Einspeisekappung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus ohne Speicher einen Ertragsverlust von etwa 5 bis 12 Prozent. Wer einen Batteriespeicher nachrüstet oder von Beginn an einplant, kann diesen Verlust auf 1 bis 3 Prozent reduzieren; hier sind die Auswirkungen überschaubar. Für Anlagenbetreiber, die eine Anlage gerade erst in Betrieb genommen hat oder plant, ist es aber ein erheblicher Eingriff in die Wirtschaftlichkeitsrechnung,welche die Basis für die Investitionsentscheidung in ein PV-Projekt bildet.
Mittlere Anlagen ab 25 kW: Vereinheitlichung auf niedrigem Niveau
Für Dachanlagen ab 25 kW, die nicht in die großen Ausschreibungen müssen, sieht der Entwurf eine Vereinfachung vor, die allerdings auch hier zu Einbußen führt. Der bisher günstige Volleinspeiser-Bonus entfällt. Stattdessen gilt ein einheitlicher anzulegender Wert von 6,2 Cent pro Kilowattstunde für alle Anlagen dieser Klasse, unabhängig von ihrer Größe. Dies ist gewissermaßen ein Sicherheitsnetz: als Anlagenbetreiber bekommst du mindestens 6,2 Cent/kWh. Der Nachteil: Für die Direktvermarktung ist i.d.R. zusätzliche Hardware für die Fernsteuerbarkeit der PV-Anlage notwendig, was mit zusätzlichen Kosten für den Anlagenbetreiber bzw. Direktvermarkter verbunden ist.

Darüber hinaus wird die bisherige größenabhängige Staffelung abgeschafft. Die Direktvermarktung wird auch für die Anlagen ab 25 kW zur Pflicht, und die bisherige Einspeisevergütung, die als Sicherheitsnetz diente, fällt weg. Für Wohngebäude und kleinere Gewerbeobjekte, die auf Mieterstrom setzen, ist dieser Bereich besonders relevant.
Großanlagen ab 100 kW: Neuer CfD-Mechanismus
Für größere Anlagen ab 100 Kilowatt funktionierte die Förderung bisher wie eine Absicherung nach unten: Wenn der Strompreis an der Börse niedrig war, glich der Staat die Differenz über eine Marktprämie aus. Lagen die Preise hingegen hoch und Betreiber verdienten mehr als erwartet, blieb dieser Mehrgewinn vollständig bei ihnen. Dieses Prinzip ändert sich nun grundlegend.

Künftig wirkt die Regelung in beide Richtungen. Die Absicherung nach unten bleibt – in schwachen Preisphasen zahlt der Staat weiterhin die Marktprämie. Neu ist die andere Seite: Wenn die Strompreise in einem Jahr besonders hoch sind und Betreiber dadurch mehr verdienen als ursprünglich kalkuliert, müssen sie einen sogenannten Refinanzierungsbeitrag an das EEG-Konto zahlen – also einen Teil der Mehreinnahmen zurück in den staatlichen Fördertopf geben, aus dem auch die Prämien für andere Anlagen finanziert werden.
Das Prinzip ähnelt einer Gewinnbeteiligung: Wer in guten Jahren überdurchschnittlich verdient, gibt einen Teil davon ab. Damit Betreiber bei kurzfristig sehr niedrigen Preisen nicht dazu verleitet werden, ihre Anlage einfach abzuschalten, passt sich diese Rückzahlung automatisch an den aktuellen Strompreis an. Ein kleiner Mindestbetrag bleibt dabei immer beim Betreiber – genug, um zumindest die laufenden Kosten zu decken. Wie sich das auf künftige Projektkalkulationen für Groß- und Freiflächenanlagen auswirkt, wird die Praxis zeigen.
Auswirkungen der EEG-Änderungen auf Mieterstrom 2026/2027
Für Mieterstromprojekte ist die Lage differenzierter, als der erste Eindruck vermuten lässt, und in mancher Hinsicht sogar besser als befürchtet. Der Mieterstromzuschlag nach § 21 EEG bleibt im Entwurf unverändert bestehen. Einnahmen aus dem lokal an Mieterinnen und Mieter verkauften Strom sind von den Kürzungen also direkt nicht betroffen. Das ist eine wichtige Nachricht: Die wirtschaftliche Kernlogik von Mieterstrom, Solarstrom direkt im Gebäude erzeugen, nutzen und günstiger als vom Versorger anbieten, bleibt intakt.
Allerdings gibt es indirekte Auswirkungen, die man nicht kleinreden sollte. Der Wegfall der Einspeisevergütung trifft auch Mieterstromprojekte insofern, als dass der Überschussstrom, der nicht im Gebäude verbraucht wird, künftig ohne Vergütung ins Netz geht oder über die Direktvermarktung vermarktet werden muss. In einigen Fällen kann das Nachteilige Auswirkungen auf die Gesamt-Rendite einzelner Mieterstromprojekte haben, je nach Eigenverbrauchsquote und Mieterstrommodell. Da Mieterstrom-Anlagen aber grundsätzlich strukturell auf hohen Eigenverbrauch ausgelegt sind, sind die negativen Folgen der EEG-Änderungen hier geringer als bei klassischen Einspeiseanlagen.

Die 50-Prozent-Kappung der Einspeiseleistung trifft Mieterstromprojekte ebenfalls weniger stark, weil ein Großteil des erzeugten Stroms ohnehin direkt im Gebäude verbraucht wird. Auch die Schwelle für die Nicht-Vergütung bei negativen Börsenpreisen sinkt, von bisher vier Stunden auf drei Stunden in Folge. Auf Basis der Stunden mit negativen Preisen aus 2025 entstehen dadurch geschätzt 50 bis 80 zusätzliche Stunden pro Jahr, in denen die Einspeisung nicht vergütet wird. Da die Förderung aber zeitlich nach hinten verlängert wird, sind diese Auswirkungen voraussichtlich überschaubar. Für den Gesamtertrag eines Mieterstromprojekts halten sich die bisher absehbaren Negativfolgen also in Grenzen; sie verdeutlichen aber den Trend, der die gesamte PV-Branche betreffen wird, sollte das Gesetz in dieser Form veröffentlicht werden.
Ein interessanter Nebeneffekt: Wenn klassische Einspeisungsmodelle für kleine Dachanlagen unattraktiver werden, könnte Mieterstrom strukturell an Attraktivität gewinnen. Denn wer als Vermieter eine PV-Anlage installiert und den Strom nicht mehr vergütet einspeisen kann, hat starke Anreize, diesen lokal zu verbrauchen, sei es durch Eigennutzung oder durch die Lieferung an Mieterinnen und Mieter. Mieterstrom könnte damit in Gebäuden, für die er bisher nicht als Option in Betracht gezogen wurde, plötzlich die wirtschaftlichste Lösung sein - insbesondere auch in den 11 Bundesländern, die derzeit von der Solarpflicht betroffen sind.
Eigenverbrauch und Photovoltaik mit Batteriespeicher: Der Hoffnungsträger ab 2027?
Das Wirtschaftsministerium macht keinen Hehl daraus: Die neue Förderlogik soll Investitionen in Batteriespeicher massiv steigern. Die 50-Prozent-Kappung der Einspeiseleistung, der Wegfall der Einspeisevergütung und die verpflichtende Direktvermarktung, all das zielt darauf ab, dass PV-Anlagen künftig nicht mehr primär einspeisen, sondern speichern und eigenverbrauchen. Der Entwurf formuliert es klar: Speicher sollen für Solaranlagen „der Regelfall sein". Diese Logik ist energiewirtschaftlich nicht unvernünftig, denn Speicher machen das Netz stabiler und erhöhen den Eigenverbrauchsanteil, was wiederum Netzentgelte und Systemkosten senkt.
Für Eigentümer und Investoren bedeutet das: Wer künftig eine PV-Anlage plant, sollte den Batteriespeicher von Beginn an als integralen Bestandteil mitdenken, nicht als Add-on.

Die gute Nachricht: Die Kosten für Heimspeicher sind in den letzten Jahren deutlich gefallen, und Kombinationsanlagen aus PV und Speicher sind heute in vielen Fällen wirtschaftlich darstellbar. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien gilt dasselbe Prinzip: Je höher der Eigenverbrauchsanteil, desto weniger abhängig ist das Projekt von Einspeisevergütungen oder Direktvermarktungserlösen und desto stabiler bleibt die Wirtschaftlichkeit auch unter den neuen Regeln. Wer heute schon auf Eigenverbrauchsoptimierung setzt, ist für 2027 und die folgenden Jahre gut aufgestellt.
Statement von metergrid: So bewerten wir die Auswirkungen der EEG-Änderungen auf laufende und zukünftige Mieterstromprojekte
Wenn ein Entwurf dieser Tragweite durchsickert, ist Verunsicherung verständlich. Unsere klare Einschätzung: Die Politik macht hier einen Fehler, wenn sie Förderungen abrupt streicht, bevor die Alternativen funktionieren. Das sagen wir laut und arbeiten mit Branchenverbänden aktiv daran, das zu ändern. So sieht es auch Pascal Stephan, Business Development Manager bei metergrid, und betont die wachsende Bedeutung von dezentralen Energielösungen: »Mit den geplanten Änderungen im EEG wird ein Trend noch klarer: Strom sollte möglichst dort verbraucht werden, wo er entsteht. Mieterstrom setzt genau hier an – mit dezentralen Strukturen, geringer Netzbelastung und hoher Systemflexibilität.«

Auch Johannes Mewes, Co-Founder und Geschäftsführer von metergrid, findet klare Worte zur Einordnung des EEG-Gesetzesentwurfs und dessen Auswirkungen auf die Zukunft und Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten: »Unser Kernziel bei metergrid war es immer, Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) so einfach und wirtschaftlich zu gestalten wie möglich: so profitieren Vermieter von hohen Renditen, während Mieter günstigen Solarstrom beziehen und so direkt Teil der Energiewende sein können. Aus dieser Überzeugung heraus entwickeln wir unsere Software und Services immer weiter und passen uns an aktuelle Herausforderungen und Neuregelungen flexibel an.« Mewes blickt optimistisch in die Zukunft von metergrid: »Durch unsere kontinuierliche Weiterentwicklung werden Mieterstrom und GGV zukünftig immer wirtschaftlicher und smarter - schneller, als die Politik bremsen kann.«

Grundsätzlich möchten wir allen Eigentümern, Vermietern und Genossenschaften, die mit uns Mieterstrom umsetzen, eines versichern: Euer Projekt steht nicht auf wackeligem Boden. Der Mieterstromzuschlag bleibt. Mieterstrom als Eigenverbrauchsmodell mit Speicher ist und bleibt wirschaftlich stark und zukunftssicher. Zudem greift die Reform frühestens ab 2027 und 2028: Es gibt also noch ein Fenster, Projekte in 2026 unter den heutigen, verlässlichen Bedingungen umzusetzen.
In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch gehen wir gerne auf deine persönlichen Fragen rund um dein geplantes Mieterstromprojekt ein: Jetzt Termin vereinbaren.
Wie wirtschaftlich ist die im EEG-Entwurf 2027 vorgeschriebene PV-Direktvermarktung, und lohnt sich Eigenverbrauch mehr?
Die Erlöse aus der Direktvermarktung sind volatil: Sie hängen vom Börsenstrompreis ab, der stark schwankt und in den letzten Jahren auch immer häufiger negativ wurde. Insbesondere kleine Anlagen mit wenig Einspeiseleistung (<25 kW) sind die Erlöse entsprechend überschaubar – und die Kosten für Direktvermarktungsdienstleister fressen einen Teil davon auf. Größere Anlagen (>25 kW) sind hier weniger stark betroffen.
Eigenverbrauch ist demgegenüber deutlich planbarer: Jede Kilowattstunde, die direkt im Gebäude verbraucht wird, ersetzt eine Kilowattstunde, die sonst zum Haushaltsstrompreis zugekauft werden müsste – derzeit im Bundesdurchschnitt rund 30 bis 35 Cent. Das ist ein Vielfaches des Direktvermarktungserlöses. Die Schlussfolgerung ist eindeutig: Wer hohe Eigenverbrauchsquoten realisiert, ist wirtschaftlich deutlich besser aufgestellt als jemand, der auf Einspeisung setzt.
Was bedeuten die geplanten EEG-Änderungen für die Energiewende?
Die energiepolitische Botschaft des Entwurfs ist klar: Das Bundeswirtschaftsministerium möchte weg von staatlicher Förderung für kleine Dachanlagen und hin zu einem marktgetriebenen Ausbaumodell. Die Begründung lautet, dass Solaranlagen heute günstig genug seien, um ohne Förderung auszukommen – und dass ein „produce and forget-Modell" für kleine Anlagen nicht mehr zeitgemäß sei. In der Theorie klingt das nach einem logischen nächsten Schritt.
In der Praxis riskiert dieser Entwurf jedoch genau das zu zerstören, was in zwei Jahrzehnten mühsam aufgebaut wurde: das Vertrauen von Millionen privater Eigentümer und kleiner Investoren in die Verlässlichkeit der deutschen Energiepolitik, die immer mehr zur Lobbypolitik zugunsten der Öl- und Gasindustrie zu werden droht.
Die für den Gesetzesentwurf benötigte Direktvermarktungs-Infrastruktur für Kleinanlagen existiert so gut wie nicht – Anbieter, Prozesse und Digitalisierung sind auf dieses Segment kaum vorbereitet. Den Smart-Meter-Rollout, der technische Grundvoraussetzung für eine funktionierende Direktvermarktung wäre, hat Deutschland jahrelang verschleppt. Wenn der Gesetzgeber jetzt die PV-Förderung abrupt streicht, bevor die Marktinfrastruktur bereit ist, bremst er den Ausbau nicht ab – er riskiert im schlimmsten Fall, die Energiewende scheitern zu lassen.
Fazit: Die Politik muss handeln, sonst ist die Energiewende gefährdet
Wir sagen das nicht leichtfertig: Der geplante Entwurf, so wie er aktuell vorliegt, ist eine ernsthafte Bedrohung für die dezentrale Energiewende in Deutschland. Ein Referentenentwurf ist noch kein Gesetz – und wir hoffen sehr, dass Bundeswirtschaftsministerin Reiche und die Bundesregierung die Warnzeichen aus der Branche ernst nehmen, bevor dieser Entwurf in seiner aktuellen Form das parlamentarische Verfahren durchläuft.
Was wir von der Politik fordern, ist klar:
- Die Einspeisevergütung darf für kleine Dachanlagen nicht abrupt abgeschafft werden, solange die Direktvermarktungsinfrastruktur für dieses Segment nicht vollständig aufgebaut und erprobt ist. Wer den Förderstopp für 2027 beschließt, ohne diesen Markt parallel vorzubereiten, handelt fahrlässig.
- Investorinnen und Investoren brauchen Planungssicherheit – nicht Systemwechsel von heute auf morgen.
- Die 80-Prozent-Ziel-Rhetorik der Regierung muss mit echten Instrumenten für alle Anlagensegmente hinterlegt sein – nicht nur mit Ausschreibungsmengen für Freiflächenanlagen. Die Energiewende findet auf Millionen von Dächern statt, nicht nur auf der grünen Wiese.
- Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing sind Modelle, die dezentrale Erzeugung und lokalen Verbrauch intelligent verbinden. Sie brauchen einen stabilen regulatorischen Rahmen – keinen Entwurf, der ihre wirtschaftliche Grundlage still und leise untergräbt.
Eine Energiewende, die nur noch aus Großprojekten besteht, ist keine echte Energiewende. Sie ist eine Zentralisierung unter grünem Deckmantel.
metergrids Zukunftsversprechen: Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom in der Zukunft gewährleisten
Wir wissen, dass solche Meldungen wie der geleakte EEG-Gesetzesentwurf Unsicherheit erzeugen – gerade wenn du gerade mitten in der Planung eines Mieterstrom-Projekts bist oder bereits in eine Anlage investiert hast. Deshalb möchten wir eines klarstellen: Wir lassen dich nicht allein.
metergrid steht in engem Austausch mit Branchenverbänden wie dem BSW-Solar und weiteren Akteuren, um sicherzustellen, dass die Stimmen der dezentralen Energiewende in diesem politischen Prozess gehört werden. Gleichzeitig arbeiten wir intensiv daran, unsere Lösungen stetig so weiterzuentwickeln, dass Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung auch unter den neuen Rahmenbedingungen wirtschaftlich attraktiv und zukunftssicher bleiben – sei es durch optimierte Eigenverbrauchssteuerung, eine mögliche Integration von Direktvermarktungsoptionen oder neue Modelle zur Erlösoptimierung.
Die Grundlogik von Mieterstrom, lokal erzeugten Strom direkt zu nutzen, Mieterinnen und Mieter zu entlasten und gleichzeitig eine attraktive Rendite zu erzielen, bleibt auch 2027 intakt. Das Potenzial, das wir bei der Weiterentwicklung unserer Lösungen für Mieterstrom und GGV sehen, ist unserer Meinung nach deutlich größer als alle bremsenden Faktoren, die eine rückwärtsgewandte Bundespolitik uns in den Weg stellen kann.
Denn eins ist klar: Dezentrale Energielösungen wie Mieterstrom, GGV und Energy Sharing sind die günstigen und ertragsreichen Versorgungsmodelle der Zukunft. Wir sorgen dafür, dass das so bleibt.
Häufige Fragen:
Was bedeutet die Pflicht zur Direktvermarkung im EEG-Entwurf 2027?
Direktvermarktung bedeutet, dass Betreiber einer PV-Anlage ihren ins Netz eingespeisten Strom nicht mehr zu einem staatlich festgelegten Preis vergütet bekommen, sondern ihn aktiv am Strommarkt verkaufen müssen – entweder selbst oder über einen Direktvermarktungs-Dienstleister. Bisher war dieses Modell vor allem für größere Anlagen ab 100 kW verpflichtend. Mit dem EEG 2027 soll es auf alle Anlagen ausgeweitet werden, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
Welche Lösungen der PV-Direktvermarktung gibt es aktuell, sind sie verpflichtend?
Aktuell sind bereits zahlreiche Direktvermarktungsdienstleister am Markt aktiv, die Anlagenbetreibern die technische und kaufmännische Abwicklung abnehmen. Für Anlagen unter 100 kW gab es bisher keine Pflicht zur Direktvermarktung; die klassische Einspeisevergütung war die einfachere und wirtschaftlich attraktivere Alternative. Das wird sich mit dem EEG 2027 insbesondere für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern sowie kleinere Mehrfamilienhäuser grundlegend ändern.
Ein wichtiger Aspekt dabei: Wer in die Direktvermarktung wechselt, ist nicht vollständig den Schwankungen des Strommarkts ausgeliefert. Das Marktprämienmodell sieht eine staatliche Absicherung nach unten vor – die sogenannte Marktprämie. Sie gleicht die Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Börsenstrompreis und einem festgelegten Mindestwert, dem anzulegenden Wert, aus. Liegt der Börsenstrompreis also in einem Monat besonders niedrig, springt der Staat ein und zahlt die Differenz. Betreiber erhalten so in jedem Fall einen Mindestbetrag pro eingespeister Kilowattstunde – unabhängig davon, wie sich der Markt entwickelt.
Das Wirtschaftsministerium um Katherina Reiche räumt im Gesetzesentwurf dennoch selbst ein, dass entsprechende Direktvermarktungsangebote für kleine Anlagen heute noch nicht flächendeckend verfügbar sind – genau deshalb sieht der Entwurf die befristete Übergangslösung der Netzbetreiberabnahme vor. Verpflichtend wird die Direktvermarktung für alle neuen Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen, spätestens ab 2029.
Bleibt Photovoltaik mit den EEG Änderungen 2027 noch wirtschaftlich?
Durch das im aktuellen EEG-Gesetzesentwurf 2027 vorgeschriebene Direktvermarktungsmodell und die gestrichene Einspeisevergütung ab 2027 lohnt sich Photovoltaik nur noch bei hohem Eigenverbrauch und mit Batteriespeicher. Gerade kleine PV-Anlagen im Einfamilienhaus-Bereich sind von den EEG-Änderungen stark betroffen. Mehrfamilienhäuser, die auf Mieterstrom und smarte Lösungen setzen, haben weiterhin gute Chancen, auch in Zukunft wirtschaftlich zu bleiben.
Lohnt sich Mieterstrom mit den geplanten EEG-Änderungen ab 2027 noch?
Ja, Mieterstrom lohnt sich auch ab 2027 unter den EEG-Änderungen noch. Denn: Die geplanten Gesetzesänderungen setzen stark auf Eigenverbrauch. Da Eigenverbrauch der Grundsatz des Mieterstrommodells ist, profitieren Anlagenbetreiber durch den Verkauf von Solarstrom an ihre Mieter auch weiterhin von einer guten Wirtschaftlichkeit. Insbesondere in Kombination mit Batteriespeichern und smarter Messtechnik kann der Stromverbrauch optimal geregelt werden und weiterhin starke Renditen erzielt werden.
Wie unterstützt metergrid Kunden und Vermieter bei den Herausforderungen durch die EEG-Änderungen 2027?
Bei metergrid entwickeln wir unsere Mieterstrom-Software, Dienstleistungen und zusätzlichen Angebote stetig weiter, um trotz bremsender politischer Regulierungen unseren Kunden ein zukunftssicheres und wirtschaftliches Mieterstrommodell garantieren zu können. Dank smarter Messtechnik, flexibler Software und der Integration von Batteriespeichern können wir unseren Kunden auch mit Ende der Einspeisevergütung durch die EEG-Änderungen ein rentables Mieterstrommodell bieten. Bei individuellen Fragen steht unser Kundenservice dir gern zur Seite.
