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Denkmalschutz, Photovoltaik und Mieterstrom: Was muss man beachten?

Veröffentlicht

19.12.2024

Aktualisiert

17.2.2026

Autor

Louisa Knoll

Das Wichtigste in Kürze

  • Photovoltaik auf Denkmalschutzgebäuden: Moderne, unauffällig integrierbare Module machen Solarstrom auf historischen Dächern möglich.
  • Mieterstrommodelle: Eigentümerinnen können Strom direkt an Mieterinnen liefern, Einnahmen erzielen und gleichzeitig günstigen, klimafreundlichen Strom bereitstellen.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Genehmigungen der Denkmalbehörden sind erforderlich; Module müssen ästhetisch und gestalterisch passen.
  • Technische Lösungen: Gebäudeintegrierte PV (BIPV) und flexible Module ermöglichen Anpassung an historische Bauten.
  • Unterstützung durch metergrid: Software und Service vereinfachen Abrechnung, Verwaltung und Umsetzung von Mieterstromprojekten.

Denkmalschutz ist kein Hindernis für PV und Mieterstrom

Denkmalgeschützte Dächer bieten heute mehr als nur architektonischen Charme: Sie können aktiv zur lokalen Energieversorgung beitragen. Mit modernen, unauffällig integrierten Photovoltaik-Modulen lässt sich Solarstrom direkt vor Ort erzeugen, und Mieterstrommodelle machen ihn für Bewohnerinnen bezahlbar. Eigentümerinnen profitieren von stabilen Einnahmen und steigern gleichzeitig den Wert ihrer Immobilie: alles ohne Kompromisse beim Denkmalschutz.

Im Jahr 2025 wurden rund 17,5 GW neue Photovoltaik‑Leistung installiert (s. pv-magazine), was den kumulierten Bestand auf etwa 117 GW an Solarkapazität brachte, und die Solarproduktion wächst weiter stark. Photovoltaik ist inzwischen nach Wind die zentrale Säule der erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland und trägt erheblich zur Reduktion von CO₂‑Emissionen bei. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass die Verbindung von Denkmalschutz und Mieterstrom nicht nur möglich, sondern wirtschaftlich attraktiv und gesellschaftlich relevant ist.

Photovoltaik auf denkmalgeschützten Häusern: Chance für die Energiewende

Besonders in städtischen Gebieten liegt ein enormes ungenutztes Potenzial in den Dachflächen von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, Parkplätzen und auch Kulturdenkmälern. In Deutschland wird die Zahl der Denkmäler auf etwa eine Million geschätzt (Stand 2018). Dabei handelt es sich jedoch nicht ausschließlich um Baudenkmäler oder Gebäude, die sich für die Installation von Photovoltaikanlagen eignen. Dennoch bieten passende Objekte die Möglichkeit, nachhaltig eine Doppelnutzung zu realisieren: Während Mehrfamilienhäuser – unabhängig vom Denkmalschutz – Wohnen und Energieerzeugung miteinander verbinden, können Denkmäler eine besondere Symbiose aus kulturellem Erbe und erneuerbaren Energien schaffen.

Die gesetzlichen Vorgaben für die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sind jedoch stark abhängig von den jeweiligen Bundesländern und Kommunen. Während einige Städte auch 2025 finanzielle Förderprogramme für solche Projekte anbieten, stehen andere Vorhaben dieser Art kritisch gegenüber. Der Grund: Es besteht die Sorge, dass ein unkontrollierter Ausbau von PV-Anlagen und Balkonkraftwerken das ästhetische Stadtbild beeinträchtigen könnte. 

Es ist wichtig, bei der Planung und Umsetzung solcher Projekte die spezifischen gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer und Kommunen zu berücksichtigen und sich mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Mit einer entsprechenden Genehmigung kann man das Potenzial von Denkmälern für die Energiewende erschließen und gleichzeitig den Denkmalschutz wahren. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist sich einig: “Der Schutz unserer Umwelt ist ein absolut unstrittiges Erfordernis. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) bekennt sich seit vielen Jahren zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie zum Einsatz nachhaltiger Energiegewinnung, wo immer es geht. (...) Denkmalschutz und Klimaschutz sind keine Gegensätze (ganz im Gegenteil) und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.”  

Was muss man bei der Installation einer PV-Anlage auf denkmalgeschützten Gebäuden beachten?

Die spürbaren Auswirkungen der Klimakrise unterstreichen die Notwendigkeit, innovative und praxisorientierte Lösungen für die Nutzung erneuerbarer Energien zu entwickeln – auch in spezialisierten und anspruchsvollen Bereichen wie dem Denkmalwesen. Dennoch erfordert die Integration von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden die Berücksichtigung mehrerer Aspekte:

Grafik: PV-Anlagen auf Gebäuden mit Denkmalschutz - diese Aspekte sollte man bedenken - von rechtlichen Rahmenbedingungen über ökologische, ästhetische, wirtschaftliche und kulturelle Aspekte

1. Kulturelle Aspekte

Denkmäler sind ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Erbes. Jede Veränderung an diesen Gebäuden muss deren historische Bedeutung wahren und die Identität eines Ortes respektieren.

2. Ästhetische Aspekte

Die äußerliche Erscheinung denkmalgeschützter Gebäude ist oft streng reglementiert. Moderne Technologien, wie fast unsichtbare oder dachintegrierte Solarmodule, bieten jedoch Möglichkeiten, diese Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig nachhaltige Energie zu erzeugen.

3. Ökologische Aspekte

Die Nutzung von Solarenergie auf historischen Gebäuden reduziert den CO₂-Ausstoß und unterstützt die Energiewende - auch wenn die geeigneten Flächen und Gebäude einen sehr kleinen prozentualen Anteil ausmachen.

4. Rechtliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Vorgaben für die Installation von Solaranlagen auf Denkmälern sind oft komplex und variieren je nach Region. Eine enge Abstimmung mit Denkmalbehörden ist unerlässlich. Eine Baugenehmigung ist immer notwendig. 

→ Die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist heute einfacher möglich als noch vor einigen Jahren. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wurde die Bedeutung erneuerbarer Energien besonders hervorgehoben: Sie gelten nun gemäß §2 des Gesetzes als im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehend und dienen der „öffentlichen Sicherheit“. Dadurch können Solaranlagen genehmigt werden, selbst wenn der Denkmalschutz nach Landesrecht hohe Priorität hat.

5. Technologische Möglichkeiten

Innovationen wie flexible Solarmodule oder gebäudeintegrierte Photovoltaik bieten Lösungen, die sowohl den technischen Anforderungen als auch den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht werden.

6. Soziale Aspekte

Mieterstrommodelle können Mieter in denkmalgeschützten Gebäuden an der Energiewende beteiligen und so die Akzeptanz fördern.

7. Wirtschaftliche Komponenten

Die Installation von PV-Anlagen auf Denkmälern kann eine Wertsteigerung der Immobilie bewirken. Zudem können finanzielle Förderungen die Umsetzung erleichtern. Bei Wohnhäusern lässt sich durch das Mieterstrommodell eine jährliche Rendite erzielen und bildet somit eine zuverlässige zusätzliche Einnahmequelle für Immobilienbesitzer. 

8. Symbolik als Aspekt

Die Kombination aus Denkmalschutz und erneuerbaren Energien sendet ein starkes Signal: Tradition und Innovation können Hand in Hand gehen, um die Herausforderungen der Klimakrise zu meistern. 

Verwaltung leicht gemacht: Mieterstrom in denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern mit metergrid

Mieterstrommodelle bieten sowohl Mietern als auch Eigentümern erhebliche Vorteile – selbst in denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern. Der vor Ort erzeugte Solarstrom, beispielsweise durch Photovoltaikanlagen, wird direkt an die Mieter verkauft, oft zu einem günstigeren Tarif als der Bezug von Netzstrom. Dadurch profitieren die Bewohner nicht nur von niedrigeren Stromkosten, sondern auch von umweltfreundlicher Energie, die direkt im Gebäude erzeugt wird.

Für Eigentümer eröffnet sich zugleich eine attraktive Möglichkeit, eine jährliche Rendite zu generieren. Der sogenannte Mieterstromzuschlag, der im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt ist, stellt einen zusätzlichen finanziellen Anreiz dar, in Photovoltaikanlagen und Mieterstromprojekte zu investieren.

Die Umsetzung solcher Projekte bietet jedoch nicht nur Vorteile, sondern bringt auch Herausforderungen mit sich. Betreiber sind für eine Vielzahl administrativer Aufgaben verantwortlich, darunter die Zählerablesung, Abrechnung und Vertragsverwaltung. Diese Tätigkeiten können komplex und zeitintensiv sein – insbesondere in einem rechtlich anspruchsvollen Umfeld.

Hier setzt die innovative metergrid-Software an: Mit ihrer webbasierten SaaS-Lösung stellt sie ein zentrales Betreiberportal bereit, das die Verwaltung von Mieterstromprojekten deutlich vereinfacht. Von der Zählerverwaltung bis zur Abrechnung können sämtliche Prozesse effizient gemanagt werden. So wird nicht nur die Organisation der Projekte erleichtert, sondern auch der Weg für eine nachhaltigere Energieversorgung geebnet.

Häufige Fragen:

Darf ich überhaupt eine Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude installieren?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Seit dem EEG 2023 gilt Solarenergie als „überragend öffentliches Interesse“. Das erleichtert Genehmigungen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wichtig: Du brauchst trotzdem eine Baugenehmigung und musst dich frühzeitig mit der Denkmalbehörde abstimmen.

Wie lässt sich Denkmalschutz mit modernen Solarmodulen vereinbaren?

Inzwischen gibt es ästhetisch angepasste Lösungen wie dachintegrierte oder kaum sichtbare Solarmodule, die speziell für sensible Gebäude entwickelt wurden. So kannst du Klimaschutz umsetzen, ohne das historische Erscheinungsbild zu beeinträchtigen.

Welche Vorteile bietet Mieterstrom für denkmalgeschützte Gebäude?

Mieterstrom verbindet Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit: Deine Mieter erhalten günstigen, lokal erzeugten Solarstrom, und du profitierst von einer jährlichen Rendite – inklusive Mieterstromzuschlag. So wird dein Gebäude attraktiver und nachhaltig aufgewertet.

Gibt es Förderungen für PV auf Denkmälern?

Ja, viele Bundesländer und Kommunen bieten auch 2025 finanzielle Förderprogramme. Diese variieren je nach Region – am besten informierst du dich frühzeitig oder sprichst mit uns. Wir helfen dir gern bei der Fördermittelrecherche.

Wie hilft mir metergrid bei der Umsetzung und Verwaltung?

Unsere Software übernimmt die wichtigsten Aufgaben: Zählerverwaltung, Verbrauchsdaten, automatisierte Abrechnung und Vertragsmanagement – alles zentral und digital. So hast du mehr Zeit für dein Projekt und weniger Aufwand mit dem Verwaltungsaufwand.

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