Photovoltaik Eigenverbrauch: Selbst genutzter Solarstrom wird zum Treiber der Energiewende

Das Wichtigste in Kürze
- Eigenverbrauch schlägt Einspeisung: Selbst genutzter Solarstrom spart bis zu 41 ct/kWh; die EEG-Vergütung liegt nur noch bei 7,78 ct/kWh.
- Starkes Wachstum: Der Eigenverbrauchsanteil stieg von 3 % (2012) auf 22,1 % (2025); ein echter Strukturwandel.
- EEG 2027 als Wendepunkt: Ein geleakter Gesetzentwurf sieht die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 vor.
- Bestes Modell im MFH: Mieterstrom + Batteriespeicher maximiert den Eigenverbrauch und sichert zusätzliche Förderung durch den Mieterstromzuschlag.
- Energy Sharing kommt – aber später: Rechtsrahmen steht seit 2025, realistische Umsetzung aufgrund bremsender Faktoren in der Praxis frühestens 2028/2029.
Einspeisevergütung unter Druck, Strompreise weiterhin auf hohem Niveau, politische Unsicherheit und ein geleakter Gesetzentwurf, der die Spielregeln für Photovoltaik zukünftig grundlegend verändern könnte. Wer heute eine PV-Anlage betreibt oder plant, muss verstehen: Der entscheidende Hebel ist nicht mehr, wie viel Strom ins Netz fließt, sondern wie viel davon direkt vor Ort verbraucht wird. Dieser Artikel erklärt, warum PV-Eigenverbrauch 2026 und zukünftig wichtiger wird als je zuvor, welche Modelle im Mehrfamilienhaus funktionieren und was auf Eigentümer und Betreiber zukommt.
Was ist PV-Eigenverbrauch?
PV-Eigenverbrauch bezeichnet den Anteil des selbst erzeugten Solarstroms, der direkt am Ort der Erzeugung genutzt wird, anstatt ins öffentliche Stromnetz eingespeist zu werden. Erzeugt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes Strom, der gleichzeitig im Gebäude verbraucht wird, entsteht kein Umweg über das öffentliche Netz. Dieser direkt genutzte Strom ist der sogenannte Eigenverbrauchsanteil.
Zur Beschreibung des Eigenverbrauchsverhaltens werden zwei zentrale Kennzahlen genutzt:
Eigenverbrauchsquote: Der Anteil des erzeugten PV-Stroms, der tatsächlich selbst verbraucht wird. Eine Eigenverbrauchsquote von 60 % bedeutet: 60 % des Solarstroms werden direkt genutzt, 40 % werden ins Netz eingespeist.
Autarkiegrad: Der Anteil des Gesamtstrombedarfs, der durch eigene PV-Erzeugung gedeckt wird. Ein Autarkiegrad von 40 % bedeutet: 100 % Gesamtstrombedarf im Gebäude, davon werden 40 % durch PV-Eigenverbrauch gedeckt, 60 % des Bedarfs kommt aus dem öffentlichen Netz.
Beide Werte hängen voneinander ab und werden durch drei Faktoren maßgeblich beeinflusst: die installierte PV-Leistung, das Verbrauchsprofil des Gebäudes und, entscheidend, den Einsatz eines Batteriespeichers.

Autarkie mit und ohne Speicher: Was ist realistisch?
Ohne Batteriespeicher richtet sich der Eigenverbrauch stark nach dem Tagesverlauf der Sonneneinstrahlung. Strom wird teilweise dann produziert, wenn er nicht zwingend gebraucht wird und fehlt abends, wenn der Bedarf steigt. Fraunhofer ISE hat im Rahmen eines vierjährigen Feldprojekts (Abschlussbericht November 2025) gemessen:
- Ohne Batteriespeicher: 25–40 % Gebäudeautarkie, 22–37 % Eigenverbrauchsquote
- Mit Batteriespeicher: 32–62 % Gebäudeautarkie, 40–83 % Eigenverbrauchsquote
Diese Werte zeigen: Ein Batteriespeicher verdoppelt den nutzbaren Eigenverbrauchsanteil in vielen Konfigurationen nahezu. Für ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Verbrauchspunkten gilt: Je besser die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch – also je mehr Mieter tagsüber Strom benötigen –, desto höher ist der natürliche Eigenverbrauch, auch ohne Speicher.
Beispielszenario: PV-Nutzung mit und ohne Batteriespeicher
Das folgende Beispielszenario zeigt mithilfe des HTW Unabhängigkeitsrechners, wie dasselbe Gebäude einmal mit und einmal ohne Batteriespeicher abschneidet. Als Grundlage dient ein Jahresstromverbrauch von 10.000 kWh, wie er z. B. für ein kleines Mehrfamilienhaus realistisch ist.
Für die Dimensionierung des Speichers gelten gängige Richtwerte:
Die Verbraucherzentrale nennt etwa 1 kWh Speicherkapazität pro 1.000 kWh Jahresverbrauch und empfiehlt, dass der Speicher nicht deutlich größer als die installierte PV-Leistung (in kWp) sein sollte. Auch die HTW Berlin rät dazu, Speicher nicht zu groß auszulegen, als Obergrenze gelten etwa 1,5 kWh pro 1 kWp PV-Leistung.
Der Vergleich zeigt deutlich: Durch den Einsatz eines Batteriespeichers kann sowohl der Eigenverbrauchsanteil als auch der Autarkiegrad erheblich gesteigert werden. Während ohne Speicher ein großer Teil des Solarstroms ins Netz eingespeist wird, kann dieser zum Teil mit Speicher zeitlich verschoben und im Gebäude genutzt werden.
Natürlich lässt sich der Eigenverbrauch durch weitere Maßnahmen (etwa Lastmanagement, Elektromobilität oder Wärmepumpen) zusätzlich optimieren.
Entwicklung des PV-Eigenverbrauchs in Deutschland
Der Trend ist eindeutig… und beschleunigt sich!
Lange war PV-Eigenverbrauch ein Randthema. Das EEG hatte seit 2000 die Einspeisung als primären Erlöspfad etabliert: Wer Solarstrom produzierte, speiste möglichst viel ins Netz und erhielt dafür eine staatlich garantierte Vergütung. Mit dem Absinken der Einspeisevergütung und dem gleichzeitigen Anstieg der Strompreise hat sich die Rechnung grundlegend gedreht.
Fraunhofer ISE hat im Dezember 2025 erstmals eine systematische Methodik entwickelt, um den PV-Eigenverbrauch auf nationaler Ebene zu quantifizieren. 2012 lag der Anteil des PV-Eigenverbrauchs den Fraunhofer-Daten zufolge beispielsweise noch bei ungefähr 3 %. 2024 nahm dieser bereits 17% der PV-Gesamterzeugung ein. Die aktuellsten Berechnungen für 2025 zeigen einen weiteren, deutlichen Sprung:³
Solar-Selbstverbrauch 2025: 19,84 TWh – das entspricht 22,1 % der gesamten solaren Nettostromerzeugung.

Das ist keine lineare Entwicklung mehr. Das ist ein Strukturwandel.
„Wir beobachten, dass PV-Eigenverbrauch nicht nur durch steigende Strompreise und eine kontinuierlich sinkende Einspeisevergütung an Bedeutung gewinnt, sondern vor allem durch Modelle, die ihn wirtschaftlich nutzbar machen. Lokal erzeugter Solarstrom wird im Mieterstrommodell direkt an die Mieter verkauft und – ergänzt durch den Mieterstromzuschlag – in ein wirtschaftlich attraktives, grünes Gesamtsystem überführt. Wenn Erzeugung, Verteilung und Abrechnung effizient zusammenlaufen, kann PV-Eigenverbrauch sein volles wirtschaftliches Potenzial entfalten.“
Pascal Stephan, Business Development Manager und Mieterstrom-Experte bei metergrid
5 Gründe, warum PV-Eigenverbrauch zukünftig noch wichtiger wird
1. Die Preisschere: Eigenverbrauch schlägt Strompreise und Einspeisung
Die Wirtschaftlichkeit von PV-Eigenverbrauch lässt sich mit einer einfachen Formel beschreiben: Jede lokal genutzte Kilowattstunde Solarstrom ersetzt eine Kilowattstunde Netzstrom inklusive aller darin enthaltenen Preisbestandteile. Wird dieser Strom nun auch noch vermarktet und beispielsweise im Mieterstrommodell gefördert, wird Eigenverbrauch zum lukrativen Geschäftsmodell.
Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis umfasst bereits sämtliche Kostenbestandteile des Strombezugs. Dazu zählen neben Beschaffung und Vertrieb auch Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Steuern sowie weitere Umlagen. Demgegenüber stehen die Kosten der Anlagen-Anschaffung und die so genannten Stromgestehungskosten von Photovoltaikanlagen. Sie beschreiben die tatsächlichen Kosten der Stromproduktion über die Lebensdauer der Anlage hinweg (z.B. Wartung).
Wird der erzeugte Solarstrom direkt vor Ort genutzt, ersetzt er Strombezugskosten von derzeit rund 37 bis über 40 ct/kWh. Erfolgt dagegen eine Einspeisung ins öffentliche Netz, erhält der Anlagenbetreiber die gesetzlich festgelegte EEG-Vergütung. Diese liegt bei neuen Anlagen bis 10 kWp aktuell bei 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung beziehungsweise 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung.
Im Mieterstrommodell erweitert sich diese Logik um einen zusätzlichen wirtschaftlichen Faktor: Der Solarstrom wird dabei direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes geliefert und verkauft. Für diese lokal gelieferte Strommenge kann, unter den gesetzlichen Voraussetzungen, zusätzlich der Mieterstromzuschlag beansprucht werden. Der Überschuss-Solarstrom kann durch die Einspeisevergütung dann auch noch gefördert werden. So können sich Investitionskosten zügig amortisieren und eine jährliche Rendite erzielt werden.
Zur Einordnung lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Preis- und Vergütungsstrukturen in Deutschland:
2. Das Signal aus Berlin: EEG 2027 und das Ende der festen Einspeisevergütung
Ende Februar 2026 wurde ein 442-seitiger Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium bekannt. Kernaussage für Kleinanlagen: Die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kW soll zum 1. Januar 2027 abgeschafft werden.
Der Entwurf hat noch keine Gesetzeskraft und muss Kabinett, Bundestag und Bundesrat passieren. Aber er ist ein klares politisches Signal der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU): Staatlich garantierte Erlöse für eingespeisten Solarstrom sollen der Vergangenheit angehören. Daraus folgt: Eigenverbrauch, Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und zukünftig möglicherweise Energy Sharing werden zu den wenigen verlässlichen Wertschöpfungswegen. Fällt die Einspeisevergütung weg, lohnt sich die Investition in einen Speicher umso mehr. Mehr dazu in unserem EEG 2027 Artikel.
3. Steuerlicher Vorteil: PV-Nullsteuersatz und Eigenverbrauch
Seit dem 1. Januar 2023 gilt gemäß § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und wesentlichen Komponenten, sofern die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird und die Gesamtleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt (vereinfachende Schwelle; auch größere Anlagen auf Wohngebäuden können begünstigt sein).
Das Bundesfinanzministerium hat in seinem BMF-Schreiben vom 27.02.2023 klargestellt: Wer eine PV-Anlage zum Nullsteuersatz erworben hat, muss den selbst verbrauchten Strom nicht als umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe versteuern. Die unentgeltliche Wertabgabe entfällt, weil bei Erwerb zum Nullsteuersatz kein Vorsteuerabzug stattgefunden hat, der ausgeglichen werden müsste.
Praktische Bedeutung: PV-Eigenverbrauch ist für Kleinanlagenbetreiber seit 2023 de facto umsatzsteuerfrei. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich und macht PV-Anlagen auch für Vermieter attraktiv, die bisher den bürokratischen Aufwand einer Umsatzsteuerregistrierung scheuten. Mehr zum Nullsteuersatz in unserem Artikel zu deutschlandweiten Photovoltaik-Förderungen.
4. Netzentlastung: Dezentral erzeugter Strom ist der bessere Strom
Die deutsche Netzinfrastruktur steht durch den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien zunehmend unter Druck. Insbesondere der starke Zubau von Photovoltaikanlagen führt regional bereits heute zu Netzengpässen und erhöht den Bedarf an Netzausbau, Flexibilisierung und lokaler Stromnutzung. Auch regulatorische Maßnahmen wie das Solarspitzengesetz zeigen, dass die Einspeisung von PV-Strom zunehmend zu einer zentralen Herausforderung der Energiewende wird.
PV-Eigenverbrauch entlastet das Stromnetz strukturell: Strom, der dort verbraucht wird, wo er erzeugt wird, muss keine Leitungen passieren. Das kann sich zusätzlich auch direkt positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken:
Eigenverbrauchter Solarstrom ist befreit von:
- Netzentgelten
- KWKG-Umlage
- § 19 StromNEV-Umlage
- Stromsteuer (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG für Eigenverbrauch aus eigener Anlage)
- Konzessionsabgabe
Diese Befreiungen sind ein wesentlicher Grund, warum der Eigenverbrauchsstrom aus einer PV-Anlage günstiger ist als Netzstrom.
5. Strategische Unabhängigkeit: Eigenverbrauch reduziert Import- und Preisabhängigkeit
Neben der Wirtschaftlichkeit wird ein weiterer Faktor zunehmend wichtiger: Unabhängigkeit. Die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat gezeigt, wie stark Deutschland weiterhin von internationalen Energiemärkten und fossilen Energieimporten abhängig ist. Laut Umweltbundesamt wurden 2025 noch immer rund 70 % des deutschen Energieaufkommens durch Importe gedeckt. Besonders hoch bleibt die Abhängigkeit bei fossilen Energieträgern: Der Importanteil lag 2024 bei rund 98 % für Mineralöl, 95 % für Erdgas und 100 % für Steinkohle.
PV-Eigenverbrauch reduziert diese Abhängigkeit. Strom wird direkt dort erzeugt, wo er verbraucht wird, auf dem eigenen Gebäude statt über internationale Rohstoffmärkte oder große Kraftwerke. Dadurch sinkt nicht nur die Abhängigkeit von geopolitischen Krisen und fossilen Importen, sondern auch von stark schwankenden Strompreisen an den Energiemärkten.
Besonders Batteriespeicher verstärken diesen Effekt zusätzlich: Sie ermöglichen es, lokal erzeugten Solarstrom zeitversetzt zu nutzen und den Netzstrombezug weiter zu reduzieren. Damit steht Eigenverbrauch nicht nur für ein Wirtschaftlichkeitsmodell, sondern ist ein strategischer Baustein für mehr Energieunabhängigkeit und Preisstabilität.
Unsere Prognose: Die Zukunft von PV ist lokal! Wer Strom selbst nutzt und intelligent vermarktet, erschließt den größten wirtschaftlichen und strategischen Mehrwert.

Eigenverbrauchsmodelle im Mehrfamilienhaus
Im Mehrfamilienhaus ist Eigenverbrauch ein wenig komplexer als im Einfamilienhaus, weil mehrere Parteien involviert sind, Zähler, Abrechnungen und rechtliche Rahmenbedingungen eine Rolle spielen. Es gibt heute vier relevante Modelle, die sich in Reifegrad, Bürokratieaufwand und Wirtschaftlichkeit unterscheiden.
a) Allgemeinstromversorgung: Der einfachste Einstieg
Der einfachste Weg, PV-Eigenverbrauch im Mehrfamilienhaus zu nutzen, ist die Versorgung der Allgemeinflächen mit Solarstrom: Treppenhaus, Aufzug, Kellerbeleuchtung, Außenbeleuchtung.
Dieser Ansatz ist aus regulatorischer Sicht unkompliziert, weil es sich dabei nicht um eine Belieferung von Dritten handelt. Der Strom wird direkt vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft genutzt. Es entfällt die Notwendigkeit eines Mieterstromvertrags. Die Eigenverbrauchsquote ist zwar limitiert (Allgemeinstrom macht typischerweise 10–20 % des Gebäudegesamtverbrauchs aus), aber es ist ein sofortiger, bürokratiearmer Einstieg.
b) Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist seit dem Solarpaket I (2024) in § 42b EnWG geregelt und ermöglicht es, Solarstrom innerhalb eines Gebäudes anteilig an mehrere Verbraucher zu verteilen, ohne einen separaten Stromliefervertrag abschließen zu müssen.
Wie funktioniert die GGV?
Der Gebäudeeigentümer oder eine Gemeinschaft betreibt eine PV-Anlage und verteilt den erzeugten Strom nach einem frei wählbaren Schlüssel (z. B. nach Wohnfläche oder Personenanzahl) auf die Wohneinheiten. Jede Wohneinheit hat weiterhin ihren eigenen Stromliefervertrag mit einem Versorger für den Anteil, den die PV-Anlage nicht deckt. Der Verbrauch wird über Zähler erfasst und die Aufteilung des PV-Stroms wird dem Netzbetreiber gemeldet.
Einschränkungen:
- Keine direkte Förderung für den selbst genutzten PV-Strom möglich (kein Mieterstromzuschlag)
- Geringere Monetarisierungsmöglichkeiten als beim Mieterstrom
Die GGV eignet sich vor allem für WEGs und Gebäude, bei denen die Eigentümer selbst Bewohner sind für die unkomplizierte Selbstversorgungsgemeinschaft, nicht für die systematische Vermarktung von Solarstrom an die Mieterschaft.
c) Mieterstrom: Das etablierte Modell
Mieterstrom ist das erprobtes Eigenverbrauchsmodell für Mehrfamilienhäuser. Es ist seit 2017 gesetzlich geregelt und erwiesenermaßen praxistauglich. Der Grundmechanismus: Der Eigentümer oder ein von ihm beauftragter Dienstleister betreibt eine PV-Anlage und beliefert die Mieter direkt mit dem erzeugten Solarstrom plus Reststrom über einen Mieterstromvertrag.
Die gesetzlichen Grundlagen für Mieterstrom sind:
- § 42a EnWG – Mieterstromverträge: Regelt Inhalt, Mietvertrag-Koppelungsverbot und Preisgrenze (Der Mieterstrompreis für die Mietenen muss 10% unter des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs liegen (§ 42a Abs. 4 S. 1 EnWG).
- § 21 Abs. 3 EEG 2023 – Mieterstromzuschlag: Förderung für den direkt gelieferten Solarstrom.
Was steckt im Mieterstrompreis und was nicht?
Der entscheidende Wirtschaftlichkeitsvorteil des Mieterstroms liegt in den entfallenden Kostenbestandteilen. Beim Mieterstrom müssen folgende Positionen im Unterschied zu Netzstrom nicht bezahlt werden: Netzentgelt, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, ggf. Stromsteuer und Konzessionsabgabe. Enthalten im Mieterstrompreis sind: Beschaffungs- bzw. Gestehungskosten der PV-Anlage, Messstellenbetrieb und Mehrwertsteuer.
Durch den Wegfall dieser Bestandteile kann Mieterstrom günstiger als Netzstrom angeboten werden und trotzdem für den Eigentümer wirtschaftlich sein.
Der Mieterstromzuschlag: Staatliche Förderung on top
Zusätzlich zur Wirtschaftlichkeit durch entfallende Netzkosten gibt es den Mieterstromzuschlag, die EEG-Förderung für jede direkt an Mieter gelieferte Kilowattstunde. Die aktuellen Sätze veröffentlicht durch die Bundesnetzagentur (Inbetriebnahme Februar bis Juli 2026):
Ja, der Mieterstromzuschlag lässt sich mit anderen Förderungen kombinieren: Der Zuschlag wird zusätzlich zur Einspeisevergütung für eingespeisten Überschussstrom gewährt. Er verbessert die Gesamtrendite des Projekts und macht Mehrfamilienhäuser im Vergleich zu anderen Eigenverbrauchsmodellen wirtschaftlich besonders attraktiv.
BGH-Urteil zur Kundenanlage (2025)
Ein wichtiger Hinweis für die Praxis: Der Bundesgerichtshof hat 2025 die Anforderungen an die sogenannte Kundenanlage, also den Bereich, innerhalb dessen Mieterstrom ohne Netznutzung geliefert werden darf, verschärft. Für Gebäude mit klaren Grundstücksgrenzen und eindeutiger Zuordnung der Wohneinheiten zum Gebäude hat das Urteil in der Regel keine Auswirkungen. Für Projekte mit komplexen Gebäudestrukturen oder gebäudeübergreifenden Konzepten empfiehlt sich eine Einzelfallprüfung. Mehr dazu in unserem BGH-Urteil-Artikel.
d) Energy Sharing: Der Ausblick über das Grundstück hinaus
Energy Sharing ist das zukunftsweisende Modell, das Mieterstrom dort ergänzt, wo dieser strukturell an Grenzen stößt: beim Strom über Grundstücksgrenzen hinweg. Rechtsgrundlage ist § 42c EnWG 2025, ab Juni 2026 soll Energy Sharing dann rechtlich möglich sein. Das Modell erlaubt es, lokal erzeugten Strom über das öffentliche Netz an räumlich benachbarte Verbraucher, die gemeinsam eine Energy-Sharing-Community bilden, zu liefern.
Stand April 2026: So steht es ums Energy Sharing
Der rechtliche Rahmen existiert. Die operative Umsetzung ist noch schwierig:
- Marktprozesse und Marktkommunikation sind noch nicht standardisiert
- Energy-Sharing-Kunden benötigen theoretisch zwei getrennte Marktlokationen – in den Systemen der Netzbetreiber derzeit kaum abbildbar
- Der Smart-Meter-Rollout verläuft zu langsam: Die notwendige Messinfrastruktur fehlt in der Fläche
- Netzentgeltzuordnung, Abrechnung und Vertragsstandards sind weitgehend ungeklärt
- Wirtschaftlichkeit fraglich, solange volle Netzentgelte und Umlagen anfallen
Realistische Einschätzung: Laut metergrid-Expertenmeinung ist ein Praxisstart von Energy Sharing in Deutschland frühestens 2028/2029 zu erwarten und geknüpft an den Fortschritt des Smart-Meter-Rollouts. Es ist kein Ersatz für Mieterstrom, aber auch mit Blick auf das BGH-Urteil eine wichtige perspektivische Ergänzung für Quartiers- oder Nachbarschafts-Lösungen.

5. Was passiert mit überschüssigem Solarstrom? Strategischer Vergleich
Kein PV-System kann zu jeder Zeit exakt so viel Strom erzeugen, wie im Gebäude benötigt wird. Überschussstrom entsteht. Die Frage ist, was damit geschieht. Es gibt drei Hauptoptionen:
Option 1: Batteriespeicher
Prinzip: Nicht sofort benötigter PV-Strom wird im Gebäude zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt (Abend, Nacht, bewölkte Tage) genutzt.
Vorteile:
- Maximiert den Eigenverbrauch erheblich (Autarkiegrad steigt stark)
- Unabhängig von Einspeisevergütung und deren politischen Risiken
- Erhöht Resilienz bei Netzausfällen (je nach Systemkonfiguration)
- Kombinierbar mit Mieterstrom: Speicher erhöht den an Mieter lieferbaren Anteil
Nachteile:
- Investitionskosten (Werden zwar immer günstiger, aber Mehrkosten je nach Kapazität)
- Technische Lebensdauer (typisch: 15–20 Jahre)
- Für Mehrfamilienhäuser: Batteriegröße und Abrechnung der Speichernutzung müssen klar geregelt sein
Empfehlung: Bei Neuinstallationen heute eigentlich obligatorisch, insbesondere wenn die Einspeisevergütung ab 2027 wegfallen sollte.
Option 2: Überschusseinspeisung ins Netz
Prinzip: Nicht selbst verbrauchter Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und über die EEG-Einspeisevergütung vergütet.
Aktuelle Vergütungssätze (Februar bis Juli 2026, Bundesnetzagentur):
Häufige Fragen:
Was bedeutet Eigenverbrauch bei einer Solaranlage?
Eigenverbrauch bezeichnet den Anteil des selbst erzeugten Solarstroms, der direkt vor Ort genutzt wird – statt ins öffentliche Netz eingespeist zu werden. Je höher der Eigenverbrauch, desto weniger teuren Netzstrom muss man zukaufen.
Was bringt mir eine Solaranlage, wenn die Einspeisevergütung so niedrig ist?
Der eigentliche Wert liegt nicht in der Einspeisung, sondern im Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom von bis zu 41 ct/kWh – die Einspeisevergütung liegt dagegen nur noch bei 7,78 ct/kWh. So können PV-Anlagenbetreiber (bzw. die Mieter im Mieterstrommodell) große Mengen an Stromkosten sparen, selbst ohne Einspeisevergütung.
Lohnt sich ein Batteriespeicher bei einer PV-Anlage wirklich?
Ja, ein Batteriespeicher lohnt sich in der Praxis definitiv, denn: ein Speicher kann den Eigenverbrauchsanteil und den Autarkiegrad eines Gebäudes nahezu verdoppeln. Besonders mit Blick auf die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung ab 2027 wird er zunehmend unverzichtbar.
Kann ich als Vermieter meine Mieter mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgen?
Ja, diese Form des Eigenverbrauchs von Solarstrom direkt im Gebäude ist über das Mieterstrommodell möglich. Mieter erhalten günstigeren Strom, Vermieter profitieren vom Mieterstromzuschlag und entfallenden Netzentgelten – eine Win-win-Situation für beide Seiten.
Was ist Energy Sharing und kann ich das schon nutzen?
Energy Sharing erlaubt es, lokal erzeugten Solarstrom über das öffentliche Netz an Nachbarn oder benachbarte Gebäude zu liefern. Der Rechtsrahmen steht seit 2025 und in der Theorie startet das Modell offiziell zum 01.06.2026, ein praktischer Einsatz ist aber aufgrund fehlender Infrastruktur frühestens 2028/2029 realistisch.
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