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Was das Solarpaket I für die Energieversorgung in Gebäuden bedeutet
Veröffentlicht
25.11.2024
Autor
Torben Seib
Aufgepasst! Das bereits im August 2023 beschlossene Solarpaket I steht kurz vor der finalen Freigabe durch den Bundesrat. Die Anpassungen im EEG zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien stark zu beschleunigen, um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Nach zahlreichen Überarbeitungen könnte das Solarpaket I bei zügiger Entscheidung bereits am Freitag in Kraft treten. Das Solarpaket I erleichtert nicht nur die Implementierung und Nutzung von Balkonkraftwerken erheblich, sondern bringt auch große Vorteile für die nachhaltige Energieversorgung von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien.
Wir haben die relevantesten Punkte des Solarpakets I für dich zusammengefasst:
𝐆𝐞𝐦𝐞𝐢𝐧𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐆𝐞𝐛ä𝐮𝐝𝐞𝐯𝐞𝐫𝐬𝐨𝐫𝐠𝐮𝐧𝐠: 𝐍𝐞𝐮𝐞𝐫 𝐓𝐮𝐫𝐛𝐨 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐏𝐕-𝐒𝐭𝐫𝐚𝐭𝐞𝐠𝐢𝐞
Ein wesentlicher Bestandteil des Solarpakets I ist das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Hierbei beziehen die Bewohner eines Mehrfamilienhauses den selbst erzeugten, günstigen Strom aus der gemeinsamen PV-Anlage, ohne dass ein Vermieter als Zwischenhändler auftritt. Die Versorgung mit Reststrom erfolgt über bestehende Stromlieferverträge oder wird eigenständig von den Mietern abgeschlossen. Dieses gemeinschaftliche Energiemodell vereinfacht den Prozess erheblich, da der Umweg der Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz entfällt.
𝐌𝐢𝐞𝐭𝐞𝐫𝐬𝐭𝐫𝐨𝐦𝐦𝐨𝐝𝐞𝐥𝐥𝐞: 𝐀𝐮𝐜𝐡 𝐆𝐞𝐰𝐞𝐫𝐛𝐞𝐢𝐦𝐦𝐨𝐛𝐢𝐥𝐢𝐞𝐧 𝐩𝐫𝐨𝐟𝐢𝐭𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐦 𝐒𝐨𝐥𝐚𝐫𝐩𝐚𝐤𝐞𝐭 𝐈
Mieterstrommodelle werden durch das Solarpaket I ebenfalls vereinfacht und besser gefördert. Nun wird es möglich, Mieterstrom nicht nur von den Hauptgebäuden, sondern auch aus deren Nebenanlagen wie Garagen zu beziehen. Zudem können mehrere Anlagen, z.B. in Wohnquartieren, für eine effizientere Stromversorgung zusammengefasst werden. Einige Auflagen, die das Energiewirtschaftsgesetz für gewöhnliche Stromversorger fordert, sollen für die Versorgung mit Mieterstrom nicht gelten. Diese Entbürokratisierung reduziert den administrativen Aufwand für Mieterstrommodelle erheblich. ✨Ein Solarpaket-Highlight: Der Mieterstrom-Zuschlag soll jetzt auch für gewerbliche Nutzungen gelten, was die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit für Mieterstrom in Gewerbeimmobilien erhöht.
⏳Während das Solarpaket I noch auf seine Verabschiedung wartet, kannst du mit uns sofort unkompliziert und transparent Teil der Energiewende werden. Egal ob Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses oder einer Gewerbeimmobilie – bei metergrid machen wir's möglich. Mit unserer flexiblen Projektumsetzung und intelligenter Software kannst du sogar nachträglich zwischen gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung und Mieterstrom wechseln. Worauf wartest du noch?
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