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PV-Branche: Neue Gesetze für 2025 und Energy Sharing ab 2026
Veröffentlicht
5.2.2025
Aktualisiert
3.12.2025
Autor
Louisa Knoll
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Das Wichtigste in Kürze: Neue Gesetze für PV-Branche 2025
- Energierechtsnovelle beschlossen: Anpassungen im Energiewirtschaftsrecht zur besseren Integration von PV-Anlagen ins Netz.
- Anpassung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer Solaranlagen erhalten künftig keine Vergütung mehr, wenn der Strompreis an der Börse negativ ist.
- Neue Regelungen für Stromspeicher: Durchleitung von eingespeistem Strom durch Speicher wird neu geregelt.
- Einführung des Zentralen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ): Hersteller, Netzbetreiber und Anlagenbetreiber haben ab 2025 neue Pflichten.
- Solarpflicht in mehreren Bundesländern: Ab 2025 gelten in einigen Bundesländern verpflichtende Regelungen für die Installation von PV-Anlagen.
- Fernsteuerbarkeit von Anlagen: Neue Vorschriften verlangen die Fernsteuerbarkeit von Solaranlagen ab einer bestimmten Leistung zur Netzstabilität.
- Begrenzung der Einspeiseleistung: Neue Regelung zur Reduzierung von Netzüberlastungen.
- Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz: Förderung des Einsatzes intelligenter Messsysteme (Smart Meter).
- Flexiblere Fahrweise von Stromspeichern: Neue Gesetze ermöglichen eine flexiblere Nutzung von Stromspeichern.
- EnWG-Novelle: Energy Sharing wird ab 2026 möglich - und bietet großes Potenzial für dezentrale Energielösungen in Quartieren.
Überblick: Neue Gesetze und Regelungen für die PV-Branche 2025
Die Photovoltaik-Branche hat seit Jahresbeginn 2025 weitreichende gesetzliche Änderungen erlebt. Diese betreffen sowohl Betreiber als auch Hersteller, Netzbetreiber und Investoren. Die Neuerungen zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten, Netzstabilität zu gewährleisten und regulatorische Prozesse zu vereinfachen.
Wie sich die aktuelle Politik der schwarz-roten Bundesregierung unter Friedrich Merz auf die Mieterstrom- und PV-Branche auswirkt, erfährst du in unserem Blogbeitrag "PV, Mieterstrom und die Politik: Chancen, Herausforderungen und Perspektiven 2025".
Im Folgenden werden die neuen Regelungen, Novellen und Gesetzesänderungen sowie der Ausblick auf 2026 im Detail erläutert.
1. Energierechtsnovelle beschlossen
Der Bundestag hat eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts verabschiedet, die darauf abzielt, Photovoltaikanlagen besser in das Energiesystem zu integrieren. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung von Mechanismen, die darauf abzielen, Netzengpässe zu vermeiden. Hintergrund ist, dass in bestimmten Zeiten des Jahres – vor allem in sonnenreichen Mittagsstunden – ein Überangebot an Strom entsteht. Dieses führt zu negativen Strompreisen, da mehr Strom produziert wird als verbraucht werden kann. Die Novelle enthält daher Maßnahmen, um den Strommarkt besser auf dieses Ungleichgewicht vorzubereiten. Dazu zählen:
2. Anpassung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Vergütung für eingespeisten Strom: Betreiber neuer Photovoltaikanlagen erhalten künftig keine Einspeisevergütung mehr, wenn im Netz ein Überschuss besteht und die Strompreise ins Negative rutschen – also wenn Netzbetreiber theoretisch Geld zahlen müssten, um überschüssigen Strom abzunehmen. Diese Regelung soll Anreize schaffen, überschüssigen Strom verstärkt selbst zu nutzen, sei es durch Mieterstrommodelle oder die Speicherung vor Ort. Wichtig: Die entgangenen Vergütungen werden nicht ersatzlos gestrichen, sondern durch eine verlängerte Förderdauer über die ursprünglichen 20 Jahre hinaus ausgeglichen.Betreiber bestehender Solaranlagen können optional von der neuen Regelung profitieren und erhalten dafür eine um 0,6 Cent pro kWh erhöhte Einspeisevergütung.
3. Neue Regelungen für Stromspeicher
Die Novellierung des EEG (§19) legt neue Regeln für den Betrieb von Stromspeichern fest. Ab 2025 gilt:
- Betreiber von PV-Anlagen mit Speichern erhalten eine Vergütung für zwischengespeicherten Strom, sofern er zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt.
- Netzeinspeisung ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass kein externer Netzstrom im Speicher landet.
- Nur zertifizierte Speicher dürfen an das Netz angeschlossen werden, um Manipulationen oder unerwünschte Mischungen von Netz- und PV-Strom zu vermeiden.
Diese Änderungen sollen dafür sorgen, dass gespeicherter Solarstrom gezielt dann ins Netz gespeist wird, wenn die Nachfrage hoch ist.

4. Einführung des Zentralen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ)
Ab dem 1. Februar 2025 gilt eine neue Pflicht für die Registrierung von PV-Anlagen und deren Komponenten im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ).
- Hersteller: Müssen ab dem 01.02.2025 alle Zertifikate für Erzeugungseinheiten und -komponenten in das ZEREZ eintragen.
- Netzbetreiber: Dürfen künftig nur noch die ZEREZ-ID als Identifikationsnachweis verwenden. Andere Nachweisformen sind ab 2025 nicht mehr zulässig.
- Anlagenbetreiber: Wer eine neue PV-Anlage ans Netz anschließen möchte, muss die ZEREZ-ID an den Netzbetreiber übermitteln.
Dies erleichtert die technische Überprüfung der Anlagen und stellt sicher, dass nur zertifizierte Komponenten verbaut werden. Mehr dazu im Blog auf metergrid.de.
5. Solarpflicht in mehreren Bundesländern
Die Installation von Solaranlagen ist ab 2025 in mehreren Bundesländern verpflichtend. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland:
- Niedersachsen: Neubauten ab 50 m² Dachfläche müssen zu 50 % mit PV-Anlagen ausgestattet werden.
- Bayern: Gewerbliche Neubauten sind zur Installation von PV-Anlagen verpflichtet.
- Bremen: Solarpflicht für neue Wohngebäude tritt 2025 in Kraft.
Weitere Informationen haben wir in unserem Blogbeitrag "Solarpflicht 2025: Welche Bundesländer sind betroffen?" zusammengestellt.
6. Fernsteuerbarkeit von Anlagen
Neue Vorschriften schreiben vor, dass Photovoltaikanlagen über 100 kWp künftig fernsteuerbar sein müssen. Netzbetreiber sollen in Lastspitzenzeiten darauf zugreifen können, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
7. Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 %
Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kWp kann die Einspeiseleistung zeitweise auf 60 % begrenzt werden. Diese Maßnahme dient dazu, Netzüberlastungen zu vermeiden und die Integration erneuerbarer Energien besser zu steuern.Allerdings könnte diese Begrenzung mit dem flächendeckenden Ausbau von Smart Metern bald überflüssig werden. Sobald intelligente Messsysteme in größerem Umfang verfügbar sind, könnte diese Regelung wieder aufgehoben oder angepasst werden.Ein zusätzlicher Vorschlag, die Begrenzung für kleinere Anlagen ohne Smart Meter auf 50 % zu senken, wurde im Bundestag diskutiert. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht direkt beschlossen, sondern zur weiteren Prüfung an den Wirtschaftsausschuss weitergeleitet.Die Regelung betrifft vor allem private Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe, die noch kein intelligentes Messsystem nutzen.
8. Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz
Mit der Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wird der Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) und Steuerungstechnik für PV-Anlagen deutlich beschleunigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Stromnetz effizienter zu steuern, Schwankungen auszugleichen und eine bessere Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen.
Welche Anlagen sind betroffen?
- PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, das die Netzbetreiber fernsteuern können.
- Ausnahmen gibt es für sogenannte „Nulleinspeise-Anlagen“, also Anlagen, die ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt werden und keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese bleiben von der Steuerungspflicht ausgenommen.
- Steckersolargeräte (Balkon-PV) sind ebenfalls nicht betroffen, da sie nur geringe Mengen Strom erzeugen.
Durch die neue Regelung steigen auch die Betriebskosten für intelligente Messsysteme. Um die finanzielle Belastung für Anlagenbetreiber zu begrenzen, hatte die Ampelkoalition ursprünglich eine Preisobergrenze für Smart Meter festgelegt. Trotz der höheren Kosten bringen Smart Meter jedoch auch finanzielle Vorteile: Sie ermöglichen die Nutzung dynamischer Stromtarife und bieten damit langfristige Einsparpotenziale.
9. EnWG-Novelle: Energy Sharing wird 2026 möglich
Der Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde 2025 mit einer weitreichenden Novelle geändert: der Bundestag stimmte am 13. November 2025 dem Gesetzentwurf zur „Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ zu. Die EnWG-Novelle bringt spürbare Erleichterungen für die Energiewende, weil sie Speicherprojekte, bidirektionales Laden und gemeinschaftliche Stromnutzung erstmals klar und praxistauglich regelt.
Neu ist vor allem, dass Energy Sharing gesetzlich ermöglicht wird (vgl. § 42c EnWG): Mehrere Parteien können Strom aus gemeinsamen Solaranlagen oder Speichern nutzen, auch wenn sie nicht im selben Gebäude wohnen. Gleichzeitig verbessert die Novelle die Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern, da doppelte Netzentgelte wegfallen und damit auch Lösungen wie Vehicle-to-Grid attraktiver werden. Für Bestandsanlagen gibt es eine Übergangsregelung, die vor unnötigem Verwaltungsaufwand schützt. 2026 wird entscheidend, weil dann viele der neuen Regeln konkretisiert und erste Pilotprojekte gefördert werden.
Für Quartierslösungen eröffnet die Novelle völlig neue Möglichkeiten: Strom kann künftig über Grundstücksgrenzen hinweg geteilt werden, ohne dass Betreiber sofort wie ein Netzbetreiber behandelt werden (Achtung: für Mieterstrom gelten laut BGH-Urteil andere Regelungen über Grundstücksgrenzen hinweg). Damit wird es einfacher, mehrere Gebäude in einem Quartier gemeinsam mit Solarstrom und Speichern zu versorgen – ein wichtiger Schritt, um lokale Energiegemeinschaften und wirtschaftlich stabile Mieterstrommodelle über einzelne Dächer hinaus zu realisieren.
Gesetzesänderungen der PV-Branche: Ausblick auf 2026
Besonders relevant wird in der PV-Branche 2026 die weitere Zukunft der Einspeisevergütung - nachdem Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bereits im Sommer und Herbst 2025 Andeutungen gemacht hatte, diese abschaffen zu wollen. Da auch aus EU-Sicht eine Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis 2027 erforderlich ist, kann die Branche mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass es in diesem Bereich weitreichende Änderungen geben wird. Im Detail berichten wir zu diesem Thema in unseren Blogbeiträgen "Ende der Einspeisevergütung? Ausblick auf 2026" und in unserem Artikel zum Solarspitzengesetz, das einige Gesetzesänderungen betrifft, die 2026 in Kraft treten.
Auch die EnWG-Novelle wird 2026 eine große Rolle spielen: so soll ab Juli 2026 Energy Sharing möglich werden, was vor allem für Quartierslösungen eine sinnvolle Möglichkeit dezentraler Energieversorgung darstellen würde - insbesondere seit dem BGH-Urteil zur Kundenanlage aus dem Mai 2025, das die Definition von Mieterstromprojekten verändert hat. Seit November 2025 herrscht auch hier Klarheit - bestehende Kundenanlagen erhalten eine 3-jährige Übergangsfrist. Bis zum Ablauf dieser Frist muss der Gesetzgeber eine dauerhaft unionsrechtskonforme Lösung vorlegen, die den Spielraum des EU-Rechts so weit wie möglich ausschöpfen soll. Betreiber von Mieterstromanlagen können also vorerst aufatmen - für 2026 und auch für die nächsten Jahre herrscht Rechtssicherheit.
Weitere Details zum BGH-Urteil, die konkreten Auswirkungen auf Mieterstromprojekte und eine Stellungnahme von metergrid als Mieterstrom-Anbieter können in unserem Artikel "BGH-Urteil 2025/2026: Mieterstrom bleibt möglich – politische Klarstellung" nachgelesen werden.
Fazit: Frühzeitige Vorbereitung auf Änderungen lohnt sich!
Die Gesetzesänderungen für 2025 und deren Auswirkungen auf das Jahr 2026 sind weitreichend und beeinflussen alle Akteure der PV-Branche. Von neuen Registrierungs- und Meldepflichten über geänderte Vergütungsregelungen bis hin zu erweiterten Anforderungen für Speicher und Netzanbindung – Betreiber von PV-Anlagen müssen sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einstellen. Dank der EnWG-Novelle und der politischen Klarstellung zum BGH-Urteil herrscht in der Photovoltaik- und Mieterstrom-Branche aber auch vorsichtiger Optimismus: Mit der neuen Rechtssicherheit für Mieterstrom-Kundenanlagen und dem Potenzial zu Energy Sharing gibt es für 2026 neue Möglichkeiten der dezentralen Energieversorgung für Mehrfamilienhäuser - ein weiterer Schritt für die Energiewende. Über weitere Gesetzesänderungen und Auswirkungen auf die PV-Branche halten wir dich selbstverständlich auf dem Laufenden - hier im metergrid Blog.
Quellen: GEM Gentner Energy Media GmbH. (2024). Bundestag beschließt Energierechtsnovelle. Photovoltaik.eu, Holzmann Medien GmbH & Co. KG. (2024). Bundestag beschließt neue Energiegesetze. Si-shk.de
Häufige Fragen:
Was ändert sich durch die neue Energierechtsnovelle ab 2025?
Die Energierechtsnovelle soll Photovoltaikanlagen besser ins Energiesystem integrieren und Netzengpässe reduzieren. Sie sieht u. a. Maßnahmen gegen negative Strompreise vor, eine Anpassung der Einspeisevergütungen sowie neue Anforderungen für Stromspeicher.
Was bedeutet die Anpassung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen konkret?
Wenn der Börsenstrompreis ins Negative rutscht, erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen keine Vergütung mehr. Das Ziel ist, Anreize für mehr Eigenverbrauch oder Speicherung zu schaffen. Verlorene Vergütungen werden jedoch durch eine Verlängerung der Förderdauer ausgeglichen.
Was ist Energy Sharing und ab wann wird es möglich sein?
Energy Sharing beschreibt Modelle, bei denen mehrere Verbraucher gemeinsam lokal erzeugten Strom nutzen können – etwa aus einer PV-Anlage im Quartier. Mit der EnWG-Novelle 2025 hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für solche gemeinschaftlichen Energiekonzepte erstmals vorbereitet. Die konkrete Umsetzung wird jedoch voraussichtlich erst ab ca. Juli 2026 möglich, sobald die technischen und regulatorischen Details festgelegt sind.
Welche Entwicklungen gibt es für 2026 in der PV-Branche und für Mieterstrom?
Für 2026 sind größere Fortschritte bei neuen PV-Technologien (z. B. Perowskit-Silizium-Tandemmodule) sowie der verstärkte Einsatz von Speicher und Smart-Meter-Technik zu erwarten, was die Wirtschaftlichkeit und Flexibilität von Mieterstrom weiter verbessert. Gleichzeitig könnte eine gesetzliche Neuregelung der Verteilernetze (im Rahmen der EnWG-Reform) Klarheit schaffen, ob Mieterstrom- und Quartiersprojekte mit Gemeinschaftsversorgung rechtssicher möglich bleiben. Auch Energy Sharing soll laut EnWG-Novelle ab Juli 2026 möglich werden. Insgesamt dürfte 2026 ein Jahr mit hoher Dynamik für PV-Ausbau, Eigenverbrauch und Mieterstrom-Modelle werden.
Lohnen sich trotz zusätzlicher Pflichten und sinkender Einspeisevergütung noch neue PV-Anlagen?
Trotz der neuen Anforderungen bleibt Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv. Intelligente Messsysteme und Speichertechnologien bieten langfristig Kosten- und Effizienzvorteile. Zudem sorgen verlängerte Förderdauern für Planungssicherheit. Auch falls die Einspeisevergütung wirklich abgeschafft werden sollte, lohnt sich Photovoltaik noch - insbesondere mit Stromspeichern, damit der produzierte Strom optimal vor Ort genutzt werden kann. Auch für Mieterstromprojekte lohnen sich Stromspeicher durchaus - die zukunftssichere Rendite erfolgt weiterhin durch den Verkauf des Solarstroms an die Mieter mit Unterstützung durch den Mieterstromzuschlag. So kann man als Vermieter und PV-Anlagenbetreiber weitgehend unabhängig von der Netzeinspeisung werden.
