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EEG-Novelle 2027: Was die beschlossenen Änderungen bedeuten

Mit dem neuen Gesetz entfällt die feste Einspeisevergütung für alle neu installierten Photovoltaikanlagen. Neu hinzu kommen eine befristete Übergangszahlung von bis zu 36 Monaten sowie ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für Anlagen unter 25 kW. Die 50-Prozent-Begrenzung der Einspeiseleistung gilt künftig für Dachanlagen unter 100 kW, betrifft jedoch ausschließlich die Netzeinspeisung, Eigenverbrauch und Speicher bleiben unberührt. Der Mieterstromzuschlag nach § 21 EEG bleibt auch für neue Anlagen unter 25 kW bestehen, wird bei Quartiersanlagen über 1 MW jedoch anteilig gedeckelt. Insgesamt gewinnen Eigenverbrauch und Speicher weiter an Bedeutung, sodass Mieterstrom auch künftig wirtschaftlich und zukunftssicher bleibt.

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